Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Mai. 2026

Einkommensteuer-Grundtabelle & Splittingtabelle 2026: Alle Steuersätze

Grundtabelle für Ledige, Splittingtabelle für Verheiratete: Steuersätze, Freibeträge und Berechnung für 2026. Mit Rechenbeispielen und Günstigerprüfung.

Einkommensteuer-Grundtabelle & Splittingtabelle 2026: Alle Steuersätze
Zuletzt aktualisiert:

Die Einkommensteuer-Grundtabelle gilt für Alleinstehende, die Splittingtabelle für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften. Beide Tabellen zeigen, wie viel Einkommensteuer bei welchem zu versteuernden Einkommen anfällt — und wo die Steuerprogression greift.

Grundregel: Die Grundtabelle gilt für alle ledigen Steuerpflichtigen (Steuerklassen I, II, IV). Die Splittingtabelle verdoppelt das zu versteuernde Einkommen und halbiert die Steuerschuld — das Ehegattensplitting spart bei unterschiedlichen Einkommen erheblich Steuern.

Einkommensteuer-Grundtabelle 2026: Überblick Steuersätze

Einkommensteuer Grundtabelle Splittingtabelle 2026
Zu versteuerndes Einkommen (ledig)SteuersatzEinkommensteuer
bis 12.096 €0 %0 €
12.097 € – 17.005 €14 % – 24 %ab 1 €
17.006 € – 66.760 €24 % – 42 %progressiv
66.761 € – 277.825 €42 %Spitzensteuersatz
über 277.826 €45 %Reichensteuer
Grundfreibetrag 2026: 12.096 € (ledig) / 24.192 € (verheiratet, Splitting). Einkommen bis zu diesem Betrag ist steuerfrei.

Splittingtabelle 2026: Vorteil für Verheiratete

Das Ehegattensplitting halbiert das gemeinsame zu versteuernde Einkommen, berechnet darauf die Steuer und verdoppelt das Ergebnis. Je größer der Einkommensunterschied zwischen den Partnern, desto höher der Steuervorteil.

Gemeinsames EinkommenOhne Splitting (Klasse IV+IV)Mit SplittingErsparnis/Jahr
60.000 € (40k + 20k)~12.500 €~9.800 €~2.700 €
80.000 € (60k + 20k)~19.200 €~15.600 €~3.600 €
100.000 € (80k + 20k)~26.500 €~21.000 €~5.500 €
150.000 € (130k + 20k)~48.000 €~38.200 €~9.800 €

Steuerprogression: Grenzsteuersatz vs. Durchschnittssteuersatz

Steuerprogression Grundtabelle Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz gilt nur für den letzten Euro des Einkommens — nicht für das gesamte Einkommen. Wer 70.000 € verdient, zahlt nicht 42 % auf alle 70.000 €, sondern nur auf den Betrag über 66.760 €.

  • Grenzsteuersatz: Prozentsatz auf den nächsten verdienten Euro
  • Durchschnittssteuersatz: Gesamte Steuer ÷ gesamtes Einkommen
  • Bei 70.000 € beträgt der Durchschnittssteuersatz ca. 26 %, der Grenzsteuersatz 42 %
  • Gehaltserhöhungen lohnen sich immer — mehr Netto bleibt trotz höherem Grenzsteuersatz

Einkommensteuer-Berechnung: Formel und Beispiel

Berechnung in 3 Schritten:
1. Bruttoeinkommen ermitteln
2. Freibeträge und Werbungskosten abziehen → zu versteuerndes Einkommen
3. Steuerbetrag aus Grundtabelle oder Splittingtabelle ablesen

Beispiel Grundtabelle: Ledige Arbeitnehmerin, 55.000 € Bruttogehalt, Werbungskostenpauschale 1.230 €, Grundfreibetrag 12.096 €

  • Zu versteuerndes Einkommen: 55.000 € – 1.230 € – 12.096 € = 41.674 €
  • Einkommensteuer nach Grundtabelle: ca. 9.200 €
  • Durchschnittssteuersatz: ca. 22 %

Freibeträge und Pauschalen 2026

Freibetrag / Pauschale20252026
Grundfreibetrag (ledig)11.784 €12.096 €
Grundfreibetrag (verheiratet)23.568 €24.192 €
Werbungskostenpauschale1.230 €1.230 €
Sonderausgabenpauschale36 €36 €
Kinderfreibetrag (pro Kind, gesamt)9.600 €9.756 €
Entlastungsbetrag Alleinerziehende4.260 €4.260 €

Steuerklassen und ihr Bezug zur Grundtabelle

Die Lohnsteuer-Abzugstabellen basieren auf der Grundtabelle (Steuerklassen I, II, IV) bzw. Splittingtabelle (Steuerklasse III bei Verheirateten). Am Jahresende gleicht die Steuererklärung tatsächliche Steuerschuld und gezahlte Lohnsteuer ab.

  • Steuerklasse I: Ledig, geschieden, verwitwet → Grundtabelle
  • Steuerklasse II: Alleinerziehend → Grundtabelle + Entlastungsbetrag
  • Steuerklasse III: Verheiratet, höheres Einkommen → Splittingtabelle
  • Steuerklasse IV: Verheiratet, ähnliche Einkommen → Grundtabelle je Partner
  • Steuerklasse V: Verheiratet, geringeres Einkommen → erhöhter Abzug
  • Steuerklasse VI: Zweites Arbeitsverhältnis → maximaler Abzug
SteuernSparen.one Redaktion

Unsere Inhalte werden von einem spezialisierten Redaktionsteam erstellt und regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität geprüft.

✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: Über die Redaktion →
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Steuer-Rechner nutzen Persönliche Steuerlast berechnen
Jetzt berechnen →