Kapitalanlagen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Verlustbescheinigung bei Bankwechsel: So retten Sie Ihre Verluste

Wer sein Depot zu einer neuen Bank wechselt, denkt an die Kosten und die Papierarbeit — nicht unbedingt an seine steuerlichen Verlustvorträge.

Verlustbescheinigung bei Bankwechsel: So retten Sie Ihre Verluste
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Wer sein Depot zu einer neuen Bank wechselt, denkt an die Kosten und die Papierarbeit — nicht unbedingt an seine steuerlichen Verlustvorträge. Doch genau die können bei einem Depottransfer verloren gehen. Ein Fehler, der viele tausend Euro kosten kann.

Verlustbescheinigung — das müssen Sie wissen:
Verluste werden pro Bank in einem eigenen "Verlusttopf" verwaltet
Bei Depottransfer: Verlustvorträge gehen NICHT automatisch mit
Rettung: Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beim alten Institut beantragen
Dann: Verluste in der Steuererklärung (Anlage KAP) geltend machen

Wie entstehen Verlustvorträge bei Banken?

Jede Bank führt intern zwei Verlusttöpfe pro Kunde:

  • Allgemeiner Verlusttopf: Verluste aus allen Kapitalanlagen außer Aktienverkäufen (ETFs, Anleihen, Dividenden-Verluste)
  • Aktien-Verlusttopf: Nur Verluste aus Aktienverkäufen — dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden

Wenn die Bank Gewinne auszahlt, verrechnet sie automatisch mit den eigenen Verlustvorträgen und führt nur die Netto-Steuer ab.

Das Problem beim Bankwechsel

Wenn Sie Ihr Depot zur neuen Bank übertragen, wandern die Wertpapiere — nicht aber die Verlustvorträge. Der alte Verlusttopf bleibt bei der alten Bank "eingefroren" und wird nicht automatisch auf die neue Bank übertragen. Wenn Sie das alte Konto schließen, ohne die Verluste zu sichern, gehen sie verloren.

Die Verlustbescheinigung: So retten Sie Ihre Verluste

Bis spätestens 15. Dezember können Sie bei Ihrer alten Bank eine Verlustbescheinigung beantragen. Die Bank bestätigt dann den Stand Ihrer Verlustvorträge zum Jahresende. Diese Bescheinigung legen Sie der Steuererklärung bei — und das Finanzamt verrechnet die Verluste mit Gewinnen aus anderen Banken oder trägt sie als Verlustvortrag ins nächste Jahr vor.

SituationVerluste gerettet?Maßnahme
Depot wechseln, Konto offen lassenJaVerluste werden weiter bei alter Bank verrechnet
Depot wechseln, Konto schließenNur mit BescheinigungVerlustbescheinigung bis 15.12. beantragen
Konto einfach schließen ohne AntragNeinVerluste gehen verloren
Frist 15. Dezember ist hart: Wenn Sie die Verlustbescheinigung nicht bis zum 15. Dezember beantragt haben, kann sie nicht mehr rückwirkend ausgestellt werden. Der Verlust aus diesem Jahr ist dann endgültig verloren — auch wenn Sie die Steuererklärung später noch abgeben.
Können Verluste aus dem Aktientopf mit ETF-Gewinnen verrechnet werden?

Nein. Verluste aus dem Aktien-Verlusttopf dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden — nicht mit ETF-Gewinnen, Zinsen oder Dividenden. Das ist die "Aktientopf-Regel" nach § 20 Abs. 6 EStG.

Was passiert mit nicht genutzten Verlustvorträgen am Jahresende?

Sie werden von der Bank automatisch ins nächste Jahr vorgetragen — bei derselben Bank. Das geschieht ohne Ihr Zutun. Nur bei Bankwechsel oder Kontoschließung müssen Sie aktiv werden.

Kann ich Verlustvorträge aus mehreren Banken in der Steuererklärung kombinieren?

Ja — genau das ist der Sinn der Verlustbescheinigung. Das Finanzamt fasst alle bescheinigten Verluste zusammen und verrechnet sie mit Gewinnen aller Institute. Das erfolgt im Rahmen der Zusammenveranlagung in der Anlage KAP.

SteuernSparen.one Redaktion

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