Kapitalanlagen · 5 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage: Doppelt kassieren

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage sind staatliche Geschenke fürs Bausparen. Wer Anspruch hat, wie viel es gibt und wie man beides kombiniert.

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage: Doppelt kassieren
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Zwei staatliche Förderungen fürs Bausparen – die perfekte Kombination

Der deutsche Staat unterstützt Bürger beim Vermögensaufbau durch zwei separate Förderungsinstrumente, die speziell beim Bausparen zum Einsatz kommen: die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage. Viele Sparer wissen gar nicht, dass sie beide Förderungen gleichzeitig in Anspruch nehmen können. Diese doppelte Unterstützung macht das Bausparen zu einer der attraktivsten Sparformen für Arbeitnehmer, die sich ein Eigenheim aufbauen möchten oder ihre finanzielle Sicherheit erhöhen wollen. Die Kombinationsmöglichkeit ermöglicht es, die staatliche Förderung optimal auszuschöpfen und damit deutlich schneller Vermögen aufzubauen.

Das Bausparen ist seit Jahrzehnten ein bewährtes Instrument der Vermögensbildung in Deutschland. Die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage sind dabei zwei separate Leistungen, die unabhängig voneinander gewährt werden. Viele Sparer nutzen jedoch nur eine der beiden Förderungen oder kennen die Voraussetzungen nicht genau. Das bedeutet, dass erhebliche finanzielle Vorteile ungenutzt bleiben. Mit der richtigen Strategie und dem nötigen Wissen lässt sich die staatliche Unterstützung maximieren und die Rentabilität des Bausparvertrags deutlich erhöhen.

Wohnungsbauprämie 2024: Förderung aus dem Bundeshaushalt

Die Wohnungsbauprämie ist eine direktzuschussartige Leistung, die vom Staat auf Bauspareinzahlungen gewährt wird. Sie basiert auf den Regelungen des Wohnungsbauprämiengesetzes (WPrämG) und wird aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die Höhe der Prämie beträgt 10 Prozent der in einem Prämienjahr eingezahlten und förderfähigen Beiträge. Das bedeutet, dass für jeden Euro, den ein Sparer auf sein Bausparkonto einzahlt, der Staat maximal 10 Cent hinzugibt – eine garantierte Rendite, die am Kapitalmarkt kaum zu erreichen ist.

Die maximalen Einzahlungen, für die die Wohnungsbauprämie gewährt wird, sind nach Familienstand gestaffelt. Ledige Personen können bis zu 700 Euro pro Prämienjahr einzahlen und erhalten darauf maximal 70 Euro Prämie. Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft verbundene Personen können bis zu 1.400 Euro einzahlen und erhalten maximal 140 Euro Prämie pro Partner. Das bedeutet, dass ein Ehepaar insgesamt bis zu 2.800 Euro einzahlen und 280 Euro Prämie pro Jahr erhalten kann. Die Prämie wird jährlich automatisch auf dem Bausparkonto gutgeschrieben, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie sind relativ einfach zu erfüllen. Nach § 2 Abs. 1 WPrämG muss der Sparer das 16. Lebensjahr vollendet haben und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Die Prämienberechtigung ist unbegrenzt, sofern die Einkommen nicht überschritten werden. Seit dem Jahr 2023 gibt es allerdings Einkommensgrenzen, die beachtet werden müssen. Für ledige Personen liegt die Einkommensgrenze bei 35.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, für Verheiratete bei 70.000 Euro. Überschreitet das Einkommen diese Grenzen, entfällt die Prämie komplett.

Arbeitnehmer-Sparzulage: Die zweite Säule der Förderung

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist die zweite staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen. Sie wird auf Basis des Vermögensbildungsgesetzes (VmBG) gewährt und ist deutlich großzügiger als die Wohnungsbauprämie. Die Sparzulage beträgt 40 Prozent der eingezahlten Beträge, wird jedoch nur unter bestimmten Bedingungen gewährt. Entscheidend ist, dass eine vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers vorhanden sein muss oder der Arbeitnehmer eigene Mittel einsetzt, um die Voraussetzungen zu erfüllen.

Für die Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es jährlich maximal 400 Euro förderungsfähige Einzahlungen pro Person, auf die die 40-prozentige Zuschussquote angewendet wird. Das ergibt eine maximale Sparzulage von 160 Euro pro Jahr und Person. Bei einem verheirateten Paar, bei dem beide Ehepartner arbeiten und Bausparverträge haben, können also insgesamt bis zu 320 Euro Sparzulage pro Jahr vereinnahmt werden. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 VmBG ist Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer im Prämienjahr mindestens drei Monate in einem unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat oder arbeitslos war und Arbeitslosengeld bezogen hat.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist an Einkommensgrenzen gebunden, die deutlich niedriger liegen als bei der Wohnungsbauprämie. Die Grenzen sind im § 2a Abs. 1 Nr. 1 VmBG normiert. Für das Jahr 2024 liegt die Einkommensgrenze für ledige Arbeitnehmer bei 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für verheiratete Arbeitnehmer bei 40.000 Euro. Überschreitet der Arbeitnehmer diese Einkommensgrenzen, hat er keinen Anspruch auf die Sparzulage.

Rechenbeispiel: Wie die doppelte Förderung funktioniert

Beispiel 1 – Ledige Person mit optimiertem Sparbeitrag:

Eine unverheiratete Arbeitnehmerin mit einem zu versteuernden Einkommen von 18.000 Euro möchte maximale Förderung erzielen. Sie zahlt 700 Euro pro Jahr auf ihren Bausparvertrag ein und lässt sich von ihrem Arbeitgeber 400 Euro als vermögenswirksame Leistung auf einen separaten Bausparvertrag überweisen. Beide Bausparverträge sind auf ihren Namen registriert.

  • Wohnungsbauprämie: 700 Euro × 10 % = 70 Euro
  • Arbeitnehmer-Sparzulage: 400 Euro × 40 % = 160 Euro
  • Gesamtförderung im ersten Jahr: 230 Euro
  • Persönlicher Gesamteinsatz: 1.100 Euro (700 Euro + 400 Euro)
  • Effektive Rendite der Förderung: 230 Euro ÷ 1.100 Euro = 20,9 %

Beispiel 2 – Ehepaar mit maximaler Förderung:

Ein verheiratetes Ehepaar, beide mit einem Einkommen von 32.000 Euro brutto, möchte die maximale staatliche Förderung nutzen. Der Arbeitgeber zahlt jedem Partner 400 Euro vermögenswirksame Leistungen, zusätzlich zahlen beide je 700 Euro aus eigenen Mitteln auf Bausparverträge ein.

  • Wohnungsbauprämie Partner A: 700 Euro × 10 % = 70 Euro
  • Wohnungsbauprämie Partner B: 700 Euro × 10 % = 70 Euro
  • Arbeitnehmer-Sparzulage Partner A: 400 Euro × 40 % = 160 Euro
  • Arbeitnehmer-Sparzulage Partner B: 400 Euro × 40 % = 160 Euro
  • Gesamtförderung pro Jahr: 460 Euro
  • Gesamter persönlicher Einsatz: 2.200 Euro (1.400 Euro Eigenmittel + 800 Euro Arbeitgeberbeiträge)
  • Effektive För
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