Wohn-Riester verbindet staatliche Förderung mit dem Traum vom Eigenheim. Wie das Eigenheimrentenmodell funktioniert, was steuerlich gilt und wann es sich rechnet.

Wohn-Riester: Gefördert kaufen, gefördert wohnen
Beim Wohn-Riester (Eigenheimrentenmodell, § 92a EStG) kann das angesparte Riester-Kapital für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden. Entnommen werden kann das gesamte geförderte Kapital — mindestens 3.000 Euro, maximal der gesamte angesparte Betrag. Die Entnahme ist steuerfrei bei der Auszahlung, aber die entnommenen Beträge (Beiträge + Förderung + Erträge) werden auf einem "Wohnförderkonto" verbucht und später versteuert.
Alternativ kann der Riester-Vertrag auch für die Tilgung eines Immobiliendarlehens genutzt werden — direkt durch den Darlehensgeber oder durch Übertragung auf einen Riester-Bausparvertrag. Das macht Wohn-Riester besonders für Kreditnehmer attraktiv.
Das Wohnförderkonto: Nachgelagerte Besteuerung
Das entnommene Kapital landet auf dem sogenannten Wohnförderkonto. Dieses virtuelle Konto wächst jährlich um 2 % (Zinsen auf geförderte Beträge). Ab Renteneintritt muss das Wohnförderkonto-Guthaben versteuert werden: entweder als Einmalbetrag (mit 30 % Nachlass) oder als laufende Rente über 17 bis 25 Jahre. Die Besteuerung beim Renteneintritt kann erheblich sein — bei 100.000 Euro Wohnförderkonto-Guthaben eine spürbare Zusatzbelastung.
| Szenario | Wohnförderkonto | Besteuerung bei Rente |
|---|---|---|
| 50.000 € entnommen, 20 Jahre bis Rente | ca. 74.000 € | Einmal: 74.000 × 70 % × ESt-Satz |
| 100.000 € entnommen, 10 Jahre | ca. 122.000 € | Oder als Rente aufteilen |
Förderung: Zulagen und Steuerabzug
Wohn-Riester erhält dieselbe staatliche Förderung wie normaler Riester: Grundzulage 175 Euro, Kinderzulage bis 300 Euro, Steuerabzug bis 2.100 Euro. Voraussetzung: Die Immobilie muss selbst genutzt werden (kein Vermietungsobjekt) und im EU/EWR-Raum liegen. Bei Vermietung oder Verkauf entfällt die Förderung und das Wohnförderkonto wird sofort steuerpflichtig.
- ✓ Entnahme: Mindestens 3.000 €, maximal das gesamte Guthaben
- ✓ Wohnförderkonto wächst 2 % p.a. bis Renteneintritt
- ✓ Einmalbesteuerung bei Rente: 30 % Rabatt auf Steuerschuld
- ✓ Selbstnutzungspflicht: Kein Vermieten erlaubt (sonst Förderung zurück)
- ✓ Für Kreditnehmer: Direkte Tilgungsverwendung möglich