Verrechnungspreise: Warum sie steuerlich so wichtig sind
Wenn verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns untereinander Waren, Dienstleistungen oder Rechte liefern, müssen sie sogenannte fremdübliche Preise vereinbaren — und zwar so, als würden unabhängige Dritte miteinander handeln. Dies ist nicht nur eine Frage der kaufmännischen Vernunft, sondern eine zwingende steuerliche Anforderung, die unter anderem im §1 Absatz 3 Außensteuergesetz (AStG) und der §8a Absatz 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt ist. Tun Unternehmen das nicht, kann das Finanzamt eingreifen und die Gewinne nachträglich korrigieren — mit erheblichen Konsequenzen für die Steuerlast, Strafzinsen und im schlimmsten Fall Vorwürfe der Steuerhinterziehung.
Die Bedeutung von Verrechnungspreisen hat sich in den letzten 15 Jahren enorm verschärft. Grund dafür ist unter anderem die Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Initiative der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die seit 2015 weltweit zu strengeren Standards bei der Gewinnabgrenzung zwischen Konzerngesellschaften führt. In Deutschland wird dies zusätzlich durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung (StVermeidungsG) umgesetzt, das Verrechnungspreisdokumentation obligatorisch macht. Konzerne mit Betriebsstätten in mehreren Ländern oder Transfer Pricing-Risiken müssen heute mehr denn je auf korrekte Verrechnungspreise achten.
Das Fremdvergleichsprinzip (Arm's Length Principle)
Das Fremdvergleichsprinzip ist das zentrale Leitprinzip der internationalen Verrechnungspreisgestaltung. Es basiert auf den OECD-Verrechnungspreisleitlinien (Transfer Pricing Guidelines), die 2022 in ihrer neuesten Fassung veröffentlicht wurden, und wird in Deutschland durch §1 Absatz 3 AStG, §8a KStG und §90 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) kodifiziert. Das Prinzip lautet schlicht: Konzerngesellschaften müssen untereinander zu Preisen transagieren, die unabhängige Unternehmen unter vergleichbaren Umständen vereinbaren würden.
Konkret bedeutet dies, dass folgende Transaktionstypen überprüft werden müssen:
- Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen innerhalb des Konzerns
- Verkauf von Fertigerzeugnissen zwischen Konzerngesellschaften
- Erbringung von Dienstleistungen (Management Fees, Shared Services)
- Gewährung von Darlehen zwischen Konzernunternehmen (§4h Einkommensteuergesetz)
- Vergütung von immateriellen Gütern und Rechten (Lizenzgebühren, Markenrechte)
- Inanspruchnahme von Infrastruktur und Betriebsmitteln
Das Fremdvergleichsprinzip wurde gewählt, weil es Gewinnverlagerungen minimieren soll. Ohne dieses Prinzip könnten Konzerne beispielsweise künstlich niedrige Preise an Konzerngesellschaften in Hochsteuerländern zahlen und damit Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern — ein klassisches BEPS-Muster.
Verrechnungspreismethoden und ihre praktische Anwendung
Um das Fremdvergleichsprinzip umzusetzen, stehen Unternehmen mehrere international anerkannte Methoden zur Verfügung, die in den OECD-Transfer Pricing Guidelines Kapitel II beschrieben sind und in der deutschen Außensteuergesetzgebung (§1 Absatz 3a AStG) entsprechend verankert sind.
Die Comparable Uncontrolled Price Method (CUP) ist die direkteste Methode. Sie vergleicht den Preis einer konzerninternen Transaktion mit dem Preis einer vergleichbaren Transaktion zwischen unabhängigen Unternehmen. Beispiel: Ein deutsches Produktionsunternehmen verkauft Komponenten an seine österreichische Konzerntochter zu einem Preis von 45 Euro pro Einheit. Zur Überprüfung wird recherchiert, dass unabhängige Anbieter in Deutschland vergleichbare Komponenten für 42 bis 48 Euro verkaufen. Der Verrechnungspreis von 45 Euro liegt damit im fremdüblichen Spektrum (45 ÷ 45 = 100 % der Mittellinie). Allerdings ist CUP oft schwierig, da es selten perfekt vergleichbare externe Transaktionen gibt.
Die Resale Price Method (RPM) wird angewendet, wenn ein Konzernunternehmen Waren von der Muttergesellschaft kauft und diese nach Verarbeitung weiterverkauft. Hier wird vom externen Verkaufspreis eine branchenübliche Gewinnspanne abgezogen. Beispiel: Eine Handelstochter kauft Waren von der Konzernmutter und verkauft diese in Einzelhandelsgeschäften für netto 100 Euro pro Stück. Die branchenübliche Handelsspanne liegt bei 35 Prozent. Der fremdübliche Einkaufspreis an die Mutter wäre somit 100 Euro × (1 − 0,35) = 65 Euro pro Stück. Werden 500.000 Einheiten pro Jahr gehandelt, ergibt sich eine jährliche Verrechnungspreisbasis von 32,5 Millionen Euro.
Die Cost-Plus Method addiert zu den Herstellungskosten eines Konzernunternehmens eine branchenübliche Gewinnmarge hinzu. Dies wird häufig bei der Vergütung von Dienstleistungen oder der Belieferung von Produktionsgesellschaften verwendet. Ein Konzern könnte beispielsweise Herstellungskosten von 50 Euro pro Einheit haben und eine branchenübliche Gewinnmarge von 20 Prozent ansetzen, was zu einem Verrechnungspreis von 50 Euro × 1,20 = 60 Euro führt.
Die Profit Split Method wird bei hoch integrierten Transaktionen verwendet, insbesondere wenn mehrere Konzerngesellschaften substantielle Wertschöpfung beitragen. Der Gesamtgewinn wird basierend auf wirtschaftlicher Realität aufgeteilt — beispielsweise nach Kostenanteil, Kapitalinvestition oder anderer Faktoren.
Die Transactional Net Margin Method (TNMM) ist eine Residualmethode, die die Nettogewinnmarge eines Unternehmens mit vergleichbaren unabhängigen Unternehmen vergleicht. Sie wird oft als Fallback-Methode genutzt, wenn andere Methoden nicht anwendbar sind.
Dokumentationspflichten und BEPS Action 13
Mit der Umsetzung der BEPS Action 13 im deutschen Recht — konkretisiert durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuervermeidung und Steuerhinterziehung (StVermeidungsG) und die entsprechenden Regelungen in §90 Absatz 2 und 3 EStG, §1 Absatz 5a AStG — entstand eine völlig neue Compliance-Anforderung: Verrechnungspreisdokumentation ist heute für große und mittlere Unternehmen zwingend erforderlich.
Konkret müssen folgende Dokumentationen vorliegen:
- Master File: Eine konzernweite Dokumentation mit Informationen über die Konzernstruktur, Geschäftstätigkeit, Vermögenswerte, Finanzierung und die gewählten Verrechnungspreismethoden (spätestens 60 Tage nach der Steuererklärung fällig)
- Local File: Eine detaillierte Dokumentation für jede einzelne konzerninterne Transaktion mit Funktionsanalyse, Risikoanalyse und Benchmarking-Studien (vorlegen innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung durch die Finanzbehörde)
- Country-by-Country Reporting (CbCR): Für Konzerne mit einem Gesamtumsatz von