Was sind Vermögenswirksame Leistungen (VWL)?
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen deines Arbeitgebers, die er zusätzlich zu deinem regulären Lohn in eine von dir gewählte Spar- oder Anlageform einzahlt. Der Staat bezuschusst diese noch mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. Wer beides optimal nutzt, bekommt Geld für den Vermögensaufbau quasi geschenkt. Die maximale monatliche Leistung deines Arbeitgebers beträgt 40 Euro pro Monat, was einer jährlichen Summe von 480 Euro entspricht. Diese Beträge werden unabhängig von deinem Arbeitsentgelt gewährt und gelten als zusätzliche Sozialleistung.
Der Zweck von VWL liegt darin, Arbeitnehmer beim langfristigen Vermögensaufbau zu unterstützen. Insbesondere für Geringverdiener und Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen stellen VWL eine attraktive Möglichkeit dar, Kapital aufzubauen, ohne dabei aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen. Die Regelungen finden sich in den Paragraphen 2 Absatz 8 und 3 des Vermögensbildungsgesetzes (VmBG) sowie in den entsprechenden Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes.
Die Attraktivität von VWL liegt vor allem in der Kombination aus Arbeitgeberzuschuss und staatlicher Sparzulage. Während der Arbeitgeber bis zu 480 Euro jährlich einzahlt, stockt der Staat diese Sparbeträge mit einer zusätzlichen Prämie auf. Diese Kombination führt dazu, dass du über mehrere Jahre hinweg erhebliche Vermögensbestände aufbauen kannst, ohne selbst einen Cent aus deinem Netto-Einkommen investieren zu müssen.
Arbeitgeberzuschuss: Die Grundlage der VWL
Der Arbeitgeberzuschuss ist das Kernstück der Vermögenswirksamen Leistungen. Dein Arbeitgeber zahlt monatlich bis zu 40 Euro direkt in deine gewählte Anlageform ein. Dies geschieht unabhängig davon, ob du selbst Geld hinzuzahlst oder nicht. Die 40 Euro monatlich entsprechen einem jährlichen Betrag von 480 Euro. Dieser Zuschuss wird in der Regel ab dem ersten Tag des Beschäftigungsverhältnisses gewährt und läuft über mindestens sechs Jahre, um die vollständige Sparzulage zu sichern.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen anbieten. Der Anspruch auf VWL ist durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag geregelt. Viele größere Unternehmen, insbesondere im öffentlichen Dienst und in der Industrie, zahlen VWL als Standard. Mittelständische Unternehmen und kleine Betriebe bieten dies dagegen weniger häufig an. Es lohnt sich, bei der Bewerbung oder im laufenden Beschäftigungsverhältnis nachzufragen, ob dein Arbeitgeber VWL anbietet.
Die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses ist lohnsteuerfrei, sofern sie die Grenzen nach dem Vermögensbildungsgesetz nicht übersteigt. Nach § 3 Nummer 62 EStG bleiben vermögenswirksame Leistungen bis zur Höhe von 40 Euro pro Monat steuerfrei. Dies bedeutet, dass diese Leistung nicht auf dein Bruttogehalt angerechnet wird und daher auch keine Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer anfällt.
Die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage: Zusätzliche Förderung vom Staat
Neben dem Arbeitgeberzuschuss gewährt der Staat eine zusätzliche Sparzulage, die an bestimmte Bedingungen gekoppelt ist. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nach § 10a EStG (Einkommensteuergesetz) gewährt. Diese Zulage beträgt maximal 80 Euro pro Jahr für einen alleinstehenden Arbeitnehmer beziehungsweise 160 Euro pro Jahr für Verheiratete (zusammen veranlagt). Die Zulage wird auf den Sparbetrag von 40 Euro monatlich (480 Euro jährlich) für die Dauer von sechs Jahren gezahlt.
Um die Sparzulage in voller Höhe zu erhalten, musst du bestimmte Einkommensgrenzen beachten. Für das Veranlagungsjahr 2026 gelten folgende Einkommensgrenzen für Alleinstehende: Das Arbeitseinkommen darf 20.800 Euro nicht übersteigen. Für zusammen veranlagte Ehegatten liegt die Grenze bei 41.600 Euro. Diese Grenzen werden regelmäßig angepasst und sind an die Entwicklung des durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens gekoppelt.
Die Berechnung der Sparzulage erfolgt nach einer festen Formel. Du erhältst 9 Prozent des Sparanteils als Zuschuss, mindestens jedoch 80 Euro jährlich für Alleinstehende. Bei einem monatlichen Sparbeitrag von 40 Euro (480 Euro jährlich) ergibt sich eine Zulage von genau 80 Euro pro Jahr. Über einen Sparplan von sechs Jahren hinweg bedeutet dies eine zusätzliche Förderung von 480 Euro, die der Staat kostenlos zu deinen Sparleistungen hinzufügt.
Anlageoptionen: Bausparvertrag oder Fondssparplan
Du hast bei der Nutzung von VWL die Wahl zwischen zwei verschiedenen Anlageformen. Die erste Option ist ein Bausparvertrag. Dies ist eine klassische Anlageform, bei der die eingezahlten Beträge zinsgesichert angelegt werden. Der Vorteil liegt in der Sicherheit und in der späteren Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen, wenn du Wohneigentum erwerben möchtest. Bausparverträge bieten in der Regel garantierte Zinsen auf die Sparsumme, was gerade in Zeiten niedriger Marktzinsen attraktiv sein kann.
Die zweite Möglichkeit ist ein Aktienfonds-Sparplan oder Fondssparplan. Dabei werden deine VWL und die Sparzulage in Fonds angelegt, typischerweise in diversifizierte Aktienfonds oder gemischte Fonds. Diese Anlageform bietet das Potenzial für höhere Renditen über längere Zeiträume, allerdings ist sie auch mit größeren Kursschwankungen verbunden. Besonders für junge Arbeitnehmer mit langer Sparphase ist ein Fondssparplan interessant, da längerfristig die höheren Renditen von Aktien zum Tragen kommen.
Bei der Entscheidung zwischen beiden Optionen solltest du folgende Punkte beachten:
- Bausparvertrag: Sichere Rendite, gute Option, wenn du mittelfristig Wohneigentum erwerben möchtest, geringere Ertragsaussichten
- Fondssparplan: Höheres Renditepotenzial, längerfristiger Vermögensaufbau, größere Kursschwankungen, bessere Diversifikation
- Deine Risikotoleranz und Sparziele
- Die zeitliche Perspektive bis zum geplanten Vermögenseinsatz
- Die aktuellen Marktbedingungen und Zinsniveaus
Praktisches Rechenbeispiel: Vermögensaufbau über sechs Jahre
Um die tatsächliche finanzielle Auswirkung zu verdeutlichen, betrachten wir ein konkretes Beispiel. Anna ist 28 Jahre alt und arbeitet in einem Unternehmen, das VWL anbietet. Ihr Arbeitgeber zahlt die maximal möglichen 40 Euro monatlich (480 Euro jährlich) in einen Fondssparplan ein. Anna hat ein Arbeitseinkommen von 18.500 Euro, liegt also unter der Einkommensgrenze für die Sparzulage von 20.800 Euro.
Über einen Zeitraum von sechs Jahren erhält Anna folgende Leistungen:
- Arbeitgeberzuschuss: 40 Euro × 12 Monate × 6 Jahre = 2.880 Euro