Familien-GbR: Vermögen früh übertragen
Wer Immobilien oder Kapitalvermögen strukturiert auf die nächste Generation übertragen will, kann eine GbR mit Kindern als Gesellschafter nutzen. Kinder erhalten Gewinnanteile, die innerhalb ihrer Freibeträge liegen – und das Elternvermögen wächst in den Händen der Kinder weiter.
Beispiel: Immobilien-GbR mit Kind

- Eltern halten Vermietungsimmobilien in einer GbR
- Kind (18 Jahre, kein eigenes Einkommen) wird mit 20 % beteiligt
- GbR erwirtschaftet 50.000 € Jahresgewinn aus Vermietung
- Kind erhält 10.000 € Gewinnanteil
- Kind: Grundfreibetrag 11.604 € → keine Steuer auf 10.000 €
- Eltern: Gewinnanteil um 10.000 € reduziert → Steuerersparnis bei 42 %: 4.200 €/Jahr
Schenkungsteuerliche Einordnung
Die Schenkung von GbR-Anteilen an Kinder unterliegt der Schenkungsteuer – aber die Freibeträge sind großzügig:
- Schenkungsfreibetrag Kind: 400.000 € alle 10 Jahre (je Elternteil)
- Bei GbR mit Immobilien: Bewertung nach Grundbesitzwert (oft unter Marktwert)
- 10-Jahres-Frist nutzen: Regelmäßig Anteile übertragen
Anforderungen an die Familien-GbR
Das Finanzamt erkennt Familien-GbRs nur an, wenn sie echte wirtschaftliche Substanz haben:
- Schriftlicher Gesellschaftsvertrag (dringend empfohlen)
- Eigenes GbR-Konto (Trennung von Privatvermögen)
- Tatsächliche Auszahlung der Gewinnanteile an das Kind (keine Vermischung)
- Gewinnanteile müssen wirtschaftlich begründbar sein (nicht 90 % an Kind mit 10 % Anteil)
- Kinder dürfen an der GbR wirklich teilnehmen (ggf. über Vormund, Ergänzungspfleger)

Minderjährige Kinder als GbR-Gesellschafter
Minderjährige können GbR-Gesellschafter sein, brauchen aber für bestimmte Rechtsgeschäfte familien- oder vormundschaftsgerichtliche Genehmigung:
- Aufnahme in GbR mit Haftungsrisiken → familiengerichtliche Genehmigung nötig
- Reine Kapital- oder Immobilien-GbR ohne Haftungsrisiken → meist ohne Genehmigung
- Ab 18 Jahre: Vollständig selbst handlungsfähig als Gesellschafter
Checkliste: Familien-GbR aufsetzen
- Steuerberater und ggf. Rechtsanwalt einbinden
- Schriftlicher Gesellschaftsvertrag mit klarer Gewinnverteilung
- Schenkung der GbR-Anteile notariell beurkunden (bei Grundstücks-GbR zwingend)
- Eigenes GbR-Konto eröffnen
- Jährlich gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung
- Gewinnanteile tatsächlich an Kinder auszahlen
Häufige Fragen zur Familien-GbR
Ja. Ab Volljährigkeit kann das Kind seinen Anteil an die Eltern oder Dritte verkaufen – oder in der GbR bleiben. Der Verkauf eines Anteils an einer Immobilien-GbR kann steuerpflichtig sein (§ 23 EStG).

Ja. Kinder mit Einkünften über dem Grundfreibetrag müssen eine Steuererklärung abgeben. Unter dem Grundfreibetrag (11.604 €) fällt keine Steuer an.
Das Kindergeld hängt nicht vom Einkommen des Kindes ab (seit 2012). Nur über 25 Jahre ist das Kindergeld an Bedingungen geknüpft. Für Kinder unter 25 im Studium/Ausbildung: kein Einfluss der GbR-Einkünfte auf Kindergeld.