Stiftungen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Vermögensübertragung auf Kinder via GbR: Steuerneutral und strukturiert

Eine GbR mit Kindern als Mitgesellschafter ermöglicht die schrittweise Vermögensübertragung bei gleichzeitiger Steueroptimierung. So wird die Familien-GbR richtig aufgesetzt.

Vermögensübertragung auf Kinder via GbR: Steuerneutral und strukturiert
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Familien-GbR: Vermögen früh übertragen

Wer Immobilien oder Kapitalvermögen strukturiert auf die nächste Generation übertragen will, kann eine GbR mit Kindern als Gesellschafter nutzen. Kinder erhalten Gewinnanteile, die innerhalb ihrer Freibeträge liegen – und das Elternvermögen wächst in den Händen der Kinder weiter.

Grundprinzip: Eltern schenken dem Kind einen GbR-Anteil. Das Kind erhält Gewinnanteile aus der GbR (Mieteinnahmen, Kapitalerträge). Diese Einkünfte nutzen den eigenen Grundfreibetrag und Freibeträge des Kindes.

Beispiel: Immobilien-GbR mit Kind

  • Eltern halten Vermietungsimmobilien in einer GbR
  • Kind (18 Jahre, kein eigenes Einkommen) wird mit 20 % beteiligt
  • GbR erwirtschaftet 50.000 € Jahresgewinn aus Vermietung
  • Kind erhält 10.000 € Gewinnanteil
  • Kind: Grundfreibetrag 11.604 € → keine Steuer auf 10.000 €
  • Eltern: Gewinnanteil um 10.000 € reduziert → Steuerersparnis bei 42 %: 4.200 €/Jahr

Schenkungsteuerliche Einordnung

Die Schenkung von GbR-Anteilen an Kinder unterliegt der Schenkungsteuer – aber die Freibeträge sind großzügig:

  • Schenkungsfreibetrag Kind: 400.000 € alle 10 Jahre (je Elternteil)
  • Bei GbR mit Immobilien: Bewertung nach Grundbesitzwert (oft unter Marktwert)
  • 10-Jahres-Frist nutzen: Regelmäßig Anteile übertragen

Anforderungen an die Familien-GbR

Das Finanzamt erkennt Familien-GbRs nur an, wenn sie echte wirtschaftliche Substanz haben:

  • Schriftlicher Gesellschaftsvertrag (dringend empfohlen)
  • Eigenes GbR-Konto (Trennung von Privatvermögen)
  • Tatsächliche Auszahlung der Gewinnanteile an das Kind (keine Vermischung)
  • Gewinnanteile müssen wirtschaftlich begründbar sein (nicht 90 % an Kind mit 10 % Anteil)
  • Kinder dürfen an der GbR wirklich teilnehmen (ggf. über Vormund, Ergänzungspfleger)
Ergänzungspfleger: Wenn Eltern als gesetzliche Vertreter Geschäfte mit der GbR abschließen, in der das Kind Gesellschafter ist, liegt eine Interessenkollision vor. Ein Ergänzungspfleger (vom Familiengericht bestellt) muss das Kind vertreten.

Minderjährige Kinder als GbR-Gesellschafter

Minderjährige können GbR-Gesellschafter sein, brauchen aber für bestimmte Rechtsgeschäfte familien- oder vormundschaftsgerichtliche Genehmigung:

  • Aufnahme in GbR mit Haftungsrisiken → familiengerichtliche Genehmigung nötig
  • Reine Kapital- oder Immobilien-GbR ohne Haftungsrisiken → meist ohne Genehmigung
  • Ab 18 Jahre: Vollständig selbst handlungsfähig als Gesellschafter

Checkliste: Familien-GbR aufsetzen

  • Steuerberater und ggf. Rechtsanwalt einbinden
  • Schriftlicher Gesellschaftsvertrag mit klarer Gewinnverteilung
  • Schenkung der GbR-Anteile notariell beurkunden (bei Grundstücks-GbR zwingend)
  • Eigenes GbR-Konto eröffnen
  • Jährlich gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung
  • Gewinnanteile tatsächlich an Kinder auszahlen

Häufige Fragen zur Familien-GbR

Kann das Kind seinen GbR-Anteil irgendwann verkaufen?

Ja. Ab Volljährigkeit kann das Kind seinen Anteil an die Eltern oder Dritte verkaufen – oder in der GbR bleiben. Der Verkauf eines Anteils an einer Immobilien-GbR kann steuerpflichtig sein (§ 23 EStG).

Sind die Einnahmen des Kindes in seiner Steuererklärung anzugeben?

Ja. Kinder mit Einkünften über dem Grundfreibetrag müssen eine Steuererklärung abgeben. Unter dem Grundfreibetrag (11.604 €) fällt keine Steuer an.

Verliert das Kind den Kindergeldanspruch, wenn es GbR-Einkünfte hat?

Das Kindergeld hängt nicht vom Einkommen des Kindes ab (seit 2012). Nur über 25 Jahre ist das Kindergeld an Bedingungen geknüpft. Für Kinder unter 25 im Studium/Ausbildung: kein Einfluss der GbR-Einkünfte auf Kindergeld.

SteuernSparen.one Redaktion

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