Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist eines der häufigsten und teuersten Steuerprobleme für GmbH-Gesellschafter. Was als günstige Gestaltung erscheint, kann das Finanzamt nachträglich als vGA einordnen — mit erheblichen Steuernachzahlungen.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine vGA nach § 8 Abs. 3 KStG liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter (oder einer nahestehenden Person) einen Vorteil gewährt, den sie einem fremden Dritten nicht gegeben hätte — ohne formalen Gewinnverteilungsbeschluss. Der Vorteil mindert den Gewinn der GmbH, obwohl er eigentlich aus dem Gewinn der GmbH fließen sollte.
Typische vGA-Tatbestände in der Praxis
- Überhöhtes Gesellschafter-Geschäftsführergehalt: Gehalt über dem Fremdvergleich
- Günstiger Mietvertrag: GmbH mietet Privatimmobilie des Gesellschafters zu überhöhter Miete
- Zinsloses oder zinsgünstiges Darlehen an Gesellschafter
- Privater PKW auf GmbH-Kosten: Wenn kein Fremdvergleich vorliegt
- Unangemessene Pensionszusage: Zu früh zugesagt oder zu hoch dotiert
- Geschäfte mit Angehörigen: Zu günstige Konditionen für Ehepartner oder Kinder des Gesellschafters
Steuerliche Konsequenzen einer vGA
Wird eine vGA festgestellt, hat das folgende Auswirkungen:
- Bei der GmbH: Der als Betriebsausgabe gebuchte Betrag wird dem Gewinn wieder hinzugerechnet → höhere Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
- Beim Gesellschafter: Der Betrag gilt als Kapitalertrag und wird im Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig) oder mit Abgeltungsteuer (25 %) besteuert
- Kapitalertragsteuer: Die GmbH hätte 25 % Kapitalertragsteuer einbehalten und abführen müssen — Nachzahlung inklusive Zinsen
Rechenbeispiel: Kosten einer vGA
GmbH zahlt GF-Gehalt von 200.000 € statt marktüblicher 150.000 €. vGA: 50.000 €. Nachzahlung bei GmbH: 50.000 × 30 % (KSt + GewSt) = 15.000 €. Beim Gesellschafter: 50.000 × 60 % × 42 % (persönlicher Steuersatz) = 12.600 €. Gesamtmehrbelastung: 27.600 € — plus Zinsen auf die Nachzahlung (1,8 % p.a.).
Wie vermeidet man eine vGA?
- Alle Leistungsbeziehungen zwischen GmbH und Gesellschafter schriftlich und vorab vereinbaren
- Fremdvergleich dokumentieren (Marktüblichkeit nachweisen)
- Keine rückwirkenden Vertragsänderungen zugunsten des Gesellschafters
- Tantiemen und Pensionszusagen nach klaren, nachvollziehbaren Kriterien festlegen
- Regelmäßige Überprüfung durch Steuerberater
FAQ
Kann eine vGA nachträglich rückgängig gemacht werden?
Nein. Eine einmal verwirklichte vGA kann nicht einfach rückgängig gemacht werden. Es ist aber möglich, nach Feststellung einer vGA das Gesellschaftsverhältnis entsprechend zu gestalten und zukünftige vGAs zu vermeiden. Für die Vergangenheit bleibt die steuerliche Konsequenz bestehen.
Wann prüft das Finanzamt vGA besonders intensiv?
Besonders kritisch: Einmann-GmbHs, bei denen der Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer ist. Hier besteht kein externer Kontrollmechanismus. Auch Transaktionen mit nahestehenden Personen (Ehepartner, Kinder) stehen unter erhöhter Prüfungsintensität.
Gilt die vGA-Problematik auch für UG (haftungsbeschränkt)?
Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH mit reduziertem Stammkapital — für sie gelten dieselben steuerrechtlichen Regeln wie für die GmbH, inklusive der vGA-Grundsätze nach § 8 Abs. 3 KStG.