Der Firmenwagen ist eines der beliebtesten Gehaltsextras — steuerlich gesehen aber ein komplexes Instrument. Wer rechnet, wählt klug: 1%-Regel, Fahrtenbuch oder eigenes Auto mit Pauschale?
1%-Regel: Einfach aber teuer

Monatlicher geldwerter Vorteil = 1 % des Bruttolistenpreises (BLP) bei Zulassung. Dazu kommt für Fahrten Wohnung-Arbeit: 0,03 % BLP × km × 12 Monate.
| Fahrzeug BLP | Geldwerter Vorteil/Monat | Jahreswert |
|---|---|---|
| 30.000 € | 300 € + Pendelanteil | ca. 4.500–6.000 € |
| 50.000 € | 500 € + Pendelanteil | ca. 7.500–10.000 € |
| 80.000 € | 800 € + Pendelanteil | ca. 12.000–16.000 € |
E-Auto-Vorteil: 0,25%-Regel
Für reine Elektrofahrzeuge mit BLP ≤ 70.000 € gilt ab 2020: nur 0,25 % des BLP als monatlicher geldwerter Vorteil. Das ist ein gewaltiger Steuerunterschied:
- Tesla Model 3 BLP 45.000 €: Geldwerter Vorteil 0,25 % = 112,50 €/Monat
- Vergleichbarer Verbrenner: 450 €/Monat
- Jahresersparnis bei 35 % Steuersatz: ca. 1.400 €

Fahrtenbuch: Lohnt sich bei hoher Privatnutzung nicht
Das Fahrtenbuch macht Sinn, wenn die Privatnutzung unter 30–40 % liegt. Dann ist der tatsächlich ermittelte Anteil oft niedriger als 1 % BLP. Voraussetzungen:
- Lückenlose Aufzeichnung: Datum, Ziel, km, Zweck jeder Fahrt
- Start und Ziel-km notieren
- Privat und beruflich konsequent trennen
- Akzeptable elektronische Fahrtenbücher: Vimcar, Avrios, etc.
Wechsel ist nur zum Jahresbeginn möglich — nicht unterjährig. Entscheiden Sie sich im Januar für das Modell, das Sie das ganze Jahr durchhalten können.

Wenn der Firmenwagen zurückgegeben wird, entfällt der geldwerte Vorteil ab diesem Zeitpunkt. Für die Monate mit Nutzung bleibt die 1%-Regel oder das Fahrtenbuch relevant.
Ja: Die GmbH setzt alle Kosten als Betriebsausgabe ab (~30 % Steuerersparnis). Der GGF zahlt nur den geldwerten Vorteil (1% oder Fahrtenbuch). Gesamtsteuerbelastung oft günstiger als Privatwagen + km-Pauschale.