Steueroptimierung · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Steuerstrafrecht: Hinterziehung, Selbstanzeige und Verjährung

Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Wie Selbstanzeige funktioniert, wann Straffreiheit möglich ist und wann Steuervergehen verjähren.

Steuerstrafrecht: Hinterziehung, Selbstanzeige und Verjährung
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Steuerhinterziehung: Was ist das und wie wird es bestraft?

Steuerhinterziehung (§370 AO) ist eine vorsätzliche Straftat. Wer dem Finanzamt falsche Angaben macht oder Einkünfte verschweigt, riskiert Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Die Schwere der Strafe hängt vom Hinterziehungsbetrag ab.

HinterziehungsbetragTypische Strafe
bis 50.000 €Geldstrafe (Tagessätze)
50.000 – 100.000 €Geldstrafe oder Bewährungsstrafe
ab 100.000 €Bewährungsstrafe wahrscheinlich
ab 1.000.000 €Freiheitsstrafe (in der Regel keine Bewährung)
Besonders schwere Fälle (§370 Abs. 3): Bandenmäßige Hinterziehung, Verwendung falscher Belege, Hinterziehung aus dem Ausland. Mindeststrafe: 6 Monate Freiheitsentzug.

Selbstanzeige (§371 AO): Der Weg zurück zur Steuerehrlichkeit

Wer sich selbst anzeigt, bevor das Finanzamt Kenntnis erlangt hat, kann Straffreiheit erhalten. Aber die Anforderungen sind streng — und seit 2015 noch strenger geworden.

Voraussetzungen für strafbefreiende Selbstanzeige:

  • Vollständige Berichtigung: ALLE hinterzogenen Beträge der letzten 10 Jahre (nicht nur Teilanzeige!)
  • Fristgerechte Nachzahlung: Steuern + Zinsen + ggf. Strafzuschlag (5–20 %)
  • Kein "Sperrgrund": Noch keine Prüfungsankündigung, kein Strafverfahren eröffnet
  • Strafzuschlag ab 25.000 € Hinterziehungsbetrag (staffelweise bis 20 %)

Verjährung im Steuerstrafrecht

FallVerjährungsfrist
Einfache Steuerhinterziehung5 Jahre (strafrechtlich)
Besonders schwerer Fall10 Jahre (strafrechtlich)
Festsetzungsverjährung (normal)4 Jahre
Festsetzungsverjährung (Hinterziehung)10 Jahre
Wichtig: Die strafrechtliche und steuerliche Verjährung laufen parallel — sind aber unabhängig. Selbst wenn eine Strafverfolgung verjährt ist, kann das Finanzamt noch 10 Jahre lang Steuern nachfordern.

Steuerordnungswidrigkeiten vs. Steuerstraftaten

Nicht jede Unregelmäßigkeit ist eine Straftat:

  • Leichtfertige Steuerverkürzung (§378 AO): Ordnungswidrigkeit, kein Vorsatz nötig — bis 50.000 € Bußgeld
  • Steuerhinterziehung (§370 AO): Straftat, Vorsatz erforderlich — Geld- oder Freiheitsstrafe

Was tun, wenn das Finanzamt prüft?

  • Steuerberater oder Steuerstrafverteidiger sofort einschalten
  • Keine Aussagen ohne rechtliche Beratung
  • Unterlagen sichten: Welche Zeiträume sind betroffen?
  • Selbstanzeige prüfen — wenn noch kein Sperrgrund vorliegt
  • Kooperation mit Finanzbehörden oft strafmildernd
Kann man auch für Steuerhinterziehung eines verstorbenen Erblassers bestraft werden?

Nein — Strafverfolgung ist höchstpersönlich und endet mit dem Tod. Aber: Als Erbe können Sie für die Steuerschulden des Erblassers zivilrechtlich haften (Erbenhaftung nach §45 AO).

Gilt Selbstanzeige auch für Erbschaftsteuer?

Ja — auch nicht erklärte Erbschaften, Schenkungen oder ausländische Konten können per Selbstanzeige nacherklärt werden. Die gleichen Regeln gelten.

Was passiert bei einer anonymen Anzeige gegen mich?

Das Finanzamt muss dem nachgehen. Aber: Kein Sperrgrund für die Selbstanzeige! Nur wenn das Finanzamt eine Prüfungsankündigung schickt, sperrt das die Selbstanzeige.

SteuernSparen.one Redaktion

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