Wer Riester spart, kann das Guthaben für den Kauf oder Bau einer selbst genutzte
Was ist Wohn-Riestern?

Das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) erlaubt es, das angesammelte Riester-Guthaben für den Kauf oder die Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie zu entnehmen. Das Guthaben wird steuerfrei entnommen, aber auf ein "Wohnförderkonto" gebucht und ab dem 67. Lebensjahr fiktiv versteuert.
Im Klartext: Du nimmst das Geld jetzt steuerfrei für die Immobilie, zahlst aber im Rentenalter nachgelagert Steuern auf einen fiktiven Betrag.
Das Wohnförderkonto
Auf dem Wohnförderkonto wird der entnommene Betrag jährlich mit 2% verzinst (fiktiv). Im Rentenalter (ab 67 oder Verrentung) muss man diesen Betrag als Renteneinkommen versteuern — entweder in einer Summe (mit 30% Rabatt) oder über mehrere Jahre.
Wer jung kauft und lange bis zur Rente hat, zahlt auf einen deutlich größeren Betrag Steuern — das kann den Vorteil schmälern.
Wohn-Riestern: Fragen
Ja — man kann auch nur einen Teil des Guthabens entnehmen und den Rest weiter anlegen.
Das Wohnförderkonto wird weitergeführt. Bei nicht erneuter Eigennutzung innerhalb von 2 Jahren: Versteuerung des gesamten Wohnförderkontos.

Steueroptimierung: Die wichtigsten Stellschrauben
Legale Steueroptimierung bedeutet, alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Möglichkeiten konsequent zu nutzen. Die drei wichtigsten Hebel für Privatpersonen und Selbständige:
1. Einkommensminderung durch Betriebsausgaben und Werbungskosten
Jeder Euro, der das zu versteuernde Einkommen senkt, spart beim Spitzensteuersatz von 42 % genau 42 Cent Einkommensteuer plus SolZ. Werbungskosten für Arbeitnehmer (Homeoffice, Fahrtkosten, Fortbildung) und Betriebsausgaben für Selbständige sind der direkteste Weg.
2. Einkommensverschiebung
Einnahmen in ein Jahr mit niedrigerem Steuersatz verlagern (z.B. in den Ruhestand) oder auf Familienmitglieder mit geringerem Einkommen aufteilen. Ehegatten-Splitting spart bis zu 8.000 € jährlich bei großen Einkommensunterschieden.
3. Steuerbegünstigte Anlageformen
Altersvorsorge-Produkte (Riester, Rürup, bAV) reduzieren das zu versteuernde Einkommen sofort — bei Rürup bis zu 27.566 € (2025). Die Steuer wird erst bei Auszahlung fällig, typischerweise zu einem niedrigeren Rentensatz. Effektive Steuerersparnis: Oft 30–40 % des Beitrags zurück als Steuererstattung.