Digitale Güter: Ein neues Steuerfeld
Software-Lizenzen, Apps, E-Books, NFTs, Online-Kurse – die digitale Wirtschaft wächst rasant. Das Steuerrecht hat sich angepasst, und für Entwickler, Creator und Händler digitaler Produkte gelten spezifische Regeln – sowohl bei der Umsatzsteuer als auch bei der Einkommensteuer.
Umsatzsteuer auf digitale Güter

| Digitales Gut | USt-Satz (DE) | Besonderheit |
|---|---|---|
| Software (B2B) | 19 % | Reverse Charge bei EU-Ausland |
| Software (B2C, Verbraucher) | 19 % (Verbrauchsland) | OSS-Verfahren ab 10.000 €/Jahr |
| E-Books | 7 % (ermäßigt) | Wie gedruckte Bücher seit 2020 |
| Streaming, Abonnements | 19 % | Verbrauchslandprinzip |
| NFTs (digitale Kunstwerke) | 19 % (ggf. 7 % bei Kunst) | Einzelfallbewertung! |
OSS-Verfahren: Pflicht für EU-weiten Verkauf
Wer digitale Güter an EU-Verbraucher verkauft und die Schwelle von 10.000 € überschreitet, muss die Umsatzsteuer im jeweiligen Verbrauchsland abführen. Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) erlaubt zentrale Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern:
- OSS-Registrierung: Kostenlos beim BZSt online
- Quartalsweise Meldung: Umsätze pro EU-Land und Steuersatz
- Zahlung: Zentral an das BZSt, das verteilt
- Unter 10.000 €: Verkäufe können mit deutscher USt abgerechnet werden
NFTs: Steuerrechtlich noch vieles unklar
NFTs (Non-Fungible Tokens) haben keine eindeutige steuerliche Einordnung. Abhängig von der Art des NFTs und des Nutzers gilt:
- NFT-Kauf und Verkauf (privat, unter 1 Jahr): Privates Veräußerungsgeschäft → persönlicher Steuersatz
- NFT-Kauf und Verkauf (privat, über 1 Jahr): Steuerfrei (§ 23 EStG Analogie – umstritten!)
- NFT-Minting und Verkauf: Gewerblich (Entwickler) → ESt + GewSt
- Royalties aus NFTs: Laufende Einnahmen → steuerpflichtig

Software-Entwickler: Freiberufler oder Gewerbe?
Software-Entwickler sind ein Sonderfall: Je nach Art der Tätigkeit können sie Freiberufler oder Gewerbetreibende sein:
- Eigenverantwortliche Softwarekonzeption und -entwicklung → Freiberufler (§ 18 EStG)
- Ausführung nach Pflichtenheft → eher Gewerbe
- Verkauf fertiger Software-Produkte (App-Store) → Gewerbe
- Lizenzvergabe an eigener Software → Tendenz Freiberufler (eigene geistige Schöpfung)
Plattform-Reporting (DAC7): Transparenzpflicht für Marktplätze
Seit 2023 müssen Online-Plattformen (App-Store, Etsy, Fiverr, Upwork) Einnahmen ihrer Nutzer automatisch an Steuerbehörden melden. Auch Einnahmen unter 1.000 € werden erfasst. Steuerhinterziehung bei digitalen Einnahmen wird damit schwieriger.
Häufige Fragen zu digitalen Gütern und Steuer

Apple und Google führen die Umsatzsteuer bei B2C-Verkäufen selbst ab (Marketplace-Facilitator-Regelung in vielen Ländern). Bei B2B-Verkäufen oder direkten Verkäufen bist du selbst verantwortlich.
Bei der Umsatzsteuer: Gleich (beide 7 % seit 2020). Bei der Einkommensteuer: Beide als Einnahmen aus freiberuflicher/künstlerischer Tätigkeit (wenn eigene Werke).
Blockchain-Transaktionen sind öffentlich einsehbar. Mit wachsender Regulierung (MiCA, AML) und Plattform-Reporting wird die Anonymität geringer. Nicht erklärte Einnahmen können als Steuerhinterziehung gewertet werden.