Wer Handwerker beschäftigt oder eine Haushaltshilfe anstellt, bekommt vom Staat einen direkten Steuerbonus – nicht als Abzug vom Einkommen, sondern direkt von der Steuer. Das ist besonders attraktiv, weil jeder Euro Ausgabe direkt 20 Cent Steuer spart.
§ 35a EStG: Die drei Kategorien

1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (§ 35a Abs. 1)
Für Minijobs im Privathaushalt: 20 % der Aufwendungen, max. 510 € Steuerbonus. Typisch: Haushalts-Minijobber, die offiziell angemeldet sind.
2. Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2)
Für Dienstleistungen, die im Haushalt erbracht werden: 20 % von max. 20.000 € = max. 4.000 € Steuerbonus.
- Reinigungsdienstleistungen (Putzfrau, Gebäudereinigung)
- Gartenpflege, Rasenmähen, Heckenschneiden
- Winterdienst (Schneeräumen) auf privatem Grundstück
- Kinderbetreuung zu Hause (Nanny, Au-pair)
- Pflege und Betreuung von Angehörigen
- Umzugsdienstleistungen (Umzugsfirma)
3. Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3)
Für Handwerkerarbeiten im selbst bewohnten Haushalt: 20 % von max. 6.000 € Lohn = max. 1.200 €.
- Malerarbeiten, Tapezieren
- Reparaturen aller Art (Heizung, Elektro, Sanitär)
- Fensteraustausch, Türeinbau
- Bodenverlegung, Fliesenlegen
- Dachsanierung, Dachrinnenreparatur
- Schornsteinfeger
- Schädlingsbekämpfung

Die wichtigsten Bedingungen
| Bedingung | Detail |
|---|---|
| Nur Lohnanteil zählt | Materialkosten berechtigen NICHT zum Bonus – nur Arbeitslohn und Fahrtkosten |
| Rechnung erforderlich | Immer Rechnung anfordern (keine Barzahlung!) |
| Unbare Zahlung | Muss per Überweisung bezahlt werden (kein Bargeld) |
| Im eigenen Haushalt | Leistung muss in der eigenen Wohnung/am eigenen Haus erbracht werden |
| Nicht wenn gefördert | Kein Bonus wenn KfW-Förderung oder andere öffentliche Mittel fließen |
Wie wird der Bonus beantragt?
In der Steuererklärung (Mantelbogen oder eigene Anlage). Das Finanzamt benötigt keine Belege im Voraus – aber bei Nachfrage: Rechnung und Kontoauszug/Überweisungsbeleg bereithalten. Heben Sie alle Unterlagen 10 Jahre auf.
Häufige Fragen zum Handwerker-Steuerbonus
Gilt der Bonus auch für Mieter?
Ja. Mieter können Handwerkerleistungen, die sie selbst beauftragen (z.B. Einbauküche, Renovierung auf eigene Kosten), geltend machen. Zudem: In manchen Betriebskostenabrechnungen sind Handwerkerleistungen enthalten – der Vermieter muss eine Bescheinigung ausstellen, damit der Mieter den Bonus nutzen kann.

Kann ich Handwerkerleistungen am Ferienhaus absetzen?
Nur wenn das Ferienhaus auch tatsächlich selbst bewohnt wird (auch saisonal). Rein vermietete Ferienwohnungen: kein § 35a-Bonus (die Kosten sind aber Werbungskosten). Bei gemischter Nutzung: anteiliger Bonus für selbst genutzte Zeiten.
Lassen sich Handwerker-Bonus und AfA kombinieren?
Bei selbst bewohnten Immobilien: Ja, § 35a-Bonus für Handwerkerleistungen + normaler Steuerbonuseffekt. Bei Mietimmobilien gilt § 35a nicht (dort sind die Kosten Werbungskosten). Man kann also nicht gleichzeitig § 35a und Werbungskostenabzug für dieselbe Maßnahme geltend machen.