Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Steuerklasse 2 für Alleinerziehende: Entlastungsbetrag und alle Vorteile erklärt

Wer alleinerziehend ist und mit dem Kind zusammenlebt, hat Anspruch auf Steuerklasse 2.

Steuerklasse 2 für Alleinerziehende: Entlastungsbetrag und alle Vorteile erklärt
Zuletzt aktualisiert:

Wer alleinerziehend ist und mit dem Kind zusammenlebt, hat Anspruch auf Steuerklasse 2. Das bringt einen erheblichen monatlichen Vorteil durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – weniger Lohnsteuer, mehr Netto bereits ab der ersten Gehaltsabrechnung.

Entlastungsbetrag 2026:
Erstes Kind: 4.260 € / Jahr (355 € / Monat)
Jedes weitere Kind: + 240 € / Jahr
Bei 2 Kindern gesamt: 4.500 € weniger Einkommen wird versteuert

Voraussetzungen für Steuerklasse 2

  • Unverheiratet, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend
  • Mindestens ein Kind lebt im Haushalt
  • Für dieses Kind besteht Kindergeld-Anspruch
  • Kein weiterer Erwachsener lebt im Haushalt (z.B. Lebensgefährte)
Falle: Wenn ein Lebensgefährte in die Wohnung einzieht, entfällt Steuerklasse 2 automatisch – auch wenn er finanziell nicht beiträgt. Das müssen Sie dem Finanzamt melden.

Wie beantragen Sie Steuerklasse 2?

Seit 2020 müssen Sie Steuerklasse 2 aktiv beim Finanzamt beantragen – sie wird nicht automatisch gewährt. Sie erklären dabei, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber trägt Steuerklasse 2 dann in die Lohnabrechnung ein.

Antrag: Über ELSTER oder Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" beim Finanzamt.

Rechenbeispiel: Vorteil Steuerklasse 2 vs. Steuerklasse 1

ParameterSteuerklasse 1Steuerklasse 2
Bruttolohn / Monat3.500 €3.500 €
Lohnsteuer / Monat~425 €~355 €
Monatliche Ersparnis~70 €
Jahresersparnis~840 €

Steuerklasse 2 bei wechselndem Wohnort des Kindes

Leben die Kinder im Wechselmodell (je 50% bei jedem Elternteil), kann nur ein Elternteil Steuerklasse 2 und den Entlastungsbetrag erhalten. Im Streitfall wird häufig derjenige bevorzugt, bei dem das Kind behördlich gemeldet ist.

Tipp: Wenn das Wechselmodell gilt, können Eltern einvernehmlich festlegen, wer den Entlastungsbetrag erhält und beim anderen entsprechend Unterhalt berechnen. Das Finanzamt akzeptiert schriftliche Vereinbarungen.

FAQ: Steuerklasse 2

Gibt es den Entlastungsbetrag auch für Kinder über 18?

Ja, solange das Kind noch im Haushalt lebt UND Kindergeld bezogen wird. Das ist z.B. während Ausbildung oder Studium bis 25 Jahren möglich.

Kann ich Steuerklasse 2 rückwirkend beantragen?

Ja, über die Steuererklärung. Der Entlastungsbetrag wird dann im Steuerbescheid berücksichtigt und Zuviel-gezahlte Lohnsteuer erstattet.

Was passiert, wenn ich versehentlich Steuerklasse 1 hatte und Steuerklasse 2 hätte haben müssen?

Kein Problem. In der Steuererklärung wird der Entlastungsbetrag automatisch berücksichtigt – Erstattung folgt. Für die Zukunft: Lohnsteuerklasse beim Finanzamt anpassen lassen.

Mehr zu steuerlichen Vorteilen für Familien in unserem Ratgeber zu Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag vs. Kindergeld.

SteuernSparen.one Redaktion

Unsere Inhalte werden von einem spezialisierten Redaktionsteam erstellt und regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität geprüft.

✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: Über die Redaktion →
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Steuer-Rechner nutzen Persönliche Steuerlast berechnen
Jetzt berechnen →