Wer alleinerziehend ist und mit dem Kind zusammenlebt, hat Anspruch auf Steuerklasse 2. Das bringt einen erheblichen monatlichen Vorteil durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – weniger Lohnsteuer, mehr Netto bereits ab der ersten Gehaltsabrechnung.
Erstes Kind: 4.260 € / Jahr (355 € / Monat)
Jedes weitere Kind: + 240 € / Jahr
Bei 2 Kindern gesamt: 4.500 € weniger Einkommen wird versteuert
Voraussetzungen für Steuerklasse 2

- Unverheiratet, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend
- Mindestens ein Kind lebt im Haushalt
- Für dieses Kind besteht Kindergeld-Anspruch
- Kein weiterer Erwachsener lebt im Haushalt (z.B. Lebensgefährte)
Wie beantragen Sie Steuerklasse 2?
Seit 2020 müssen Sie Steuerklasse 2 aktiv beim Finanzamt beantragen – sie wird nicht automatisch gewährt. Sie erklären dabei, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber trägt Steuerklasse 2 dann in die Lohnabrechnung ein.
Antrag: Über ELSTER oder Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" beim Finanzamt.
Rechenbeispiel: Vorteil Steuerklasse 2 vs. Steuerklasse 1

| Parameter | Steuerklasse 1 | Steuerklasse 2 |
|---|---|---|
| Bruttolohn / Monat | 3.500 € | 3.500 € |
| Lohnsteuer / Monat | ~425 € | ~355 € |
| Monatliche Ersparnis | – | ~70 € |
| Jahresersparnis | – | ~840 € |
Steuerklasse 2 bei wechselndem Wohnort des Kindes
Leben die Kinder im Wechselmodell (je 50% bei jedem Elternteil), kann nur ein Elternteil Steuerklasse 2 und den Entlastungsbetrag erhalten. Im Streitfall wird häufig derjenige bevorzugt, bei dem das Kind behördlich gemeldet ist.
FAQ: Steuerklasse 2
Ja, solange das Kind noch im Haushalt lebt UND Kindergeld bezogen wird. Das ist z.B. während Ausbildung oder Studium bis 25 Jahren möglich.
Ja, über die Steuererklärung. Der Entlastungsbetrag wird dann im Steuerbescheid berücksichtigt und Zuviel-gezahlte Lohnsteuer erstattet.

Kein Problem. In der Steuererklärung wird der Entlastungsbetrag automatisch berücksichtigt – Erstattung folgt. Für die Zukunft: Lohnsteuerklasse beim Finanzamt anpassen lassen.
Mehr zu steuerlichen Vorteilen für Familien in unserem Ratgeber zu Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag vs. Kindergeld.