Grundstücksverkäufe innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf unterliegen der Spekulationssteuer nach § 23 EStG. Wer rechtzeitig plant, kann erhebliche Steuern sparen — denn nach Ablauf der Frist ist der Gewinn komplett steuerfrei.
Die 10-Jahresfrist bei Grundstücken

Bei unbebauten und bebauten Grundstücken (die nicht zur Selbstnutzung dienen) gilt: Wer das Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf verkauft, muss den Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) versteuern.
| Szenario | Steuerpflicht |
|---|---|
| Kauf 2015, Verkauf 2024 (9 Jahre) | Steuerpflichtig |
| Kauf 2014, Verkauf 2024 (10 Jahre) | Steuerfrei (über 10 Jahre) |
| Eigengenutzte Immobilie | Steuerfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG) |
| Grundstück geerbt | Haltefrist des Erblassers wird übernommen |
Wie wird der Gewinn berechnet?
Gewinn = Verkaufspreis − Anschaffungskosten − Verkaufskosten
Anschaffungskosten umfassen: Kaufpreis + Grunderwerbsteuer + Notar + Makler (beim Kauf) + nachträgliche Herstellungskosten.
Freigrenze €600

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis €600/Jahr sind steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, ist der volle Betrag steuerpflichtig. Bei Grundstücksgewinnen von mehreren zehntausend Euro spielt diese Grenze keine praktische Rolle.
Gestaltungsmöglichkeiten
- Wartefrist abwarten (10 Jahre ab Kaufdatum)
- Vor Verkauf 2 Jahre selbst einziehen → Eigennutzungsbefreiung
- Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen
- Verlustvortrag aus Vorjahren nutzen
Mit dem Tag der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags — nicht mit dem Datum der Grundbucheintragung oder der Übergabe. Die genaue Tageszählung kann relevant sein: Ein Kauf am 15. März 2014 wird nach dem 15. März 2024 steuerfrei.
Wer ein Grundstück innerhalb der Haltefrist verschenkt, überträgt die verbleibende Haltefrist an den Beschenkten. Der Beschenkte muss bei einem Verkauf innerhalb dieser Restfrist die Spekulationssteuer zahlen.

Sie wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert — nicht mit einem Sondersatz. Bei hohem Einkommen also bis zu 42% oder 45%. Das macht eine gute Planung der Wartefrist besonders wichtig.