Grunderwerbsteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Grunderwerbsteuer sparen beim Immobilienkauf: Legale Tipps & Strategien

Grunderwerbsteuer sparen beim Immobilienkauf: Legale Tipps & Strategien

Grunderwerbsteuer sparen beim Immobilienkauf: Legale Tipps & Strategien

Die Grunderwerbsteuer ist einer der größten Kostenfaktoren beim Immobilienkauf — je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises. Bei einem €500.000-Objekt sind das bis zu €32.500. Mit den richtigen Strategien lässt sich dieser Betrag legal reduzieren.

Grunderwerbsteuersätze nach Bundesland (2024)

BundeslandSteuersatz
Bayern, Sachsen3,5%
Hamburg4,5%
Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt5,0%
Berlin, Hessen6,0%
Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen6,5%

Strategie 1: Inventar separat kaufen

Küche, Einbauschränke, Gartenhaus, Sauna — bewegliches Inventar unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Wenn Sie diese Gegenstände separat im Kaufvertrag ausweisen und zu einem marktüblichen Preis ansetzen, reduziert das die GrESt-Bemessungsgrundlage.

Beispiel: Kaufpreis €500.000, davon €30.000 für Inventar separat ausgewiesen → GrESt-Basis €470.000 statt €500.000 → Ersparnis bei 6,5%: €1.950.
Achtung: Das Finanzamt prüft, ob die Inventarwerte realistisch sind. Überhöhte Inventarpreise werden nicht anerkannt und können als Steuerhinterziehung gewertet werden. Orientieren Sie sich an Gebrauchtwert und Marktwert.

Strategie 2: Anteilserwerb statt Direktkauf (Share Deal)

Bei gewerblichen Immobilien oder Investoren: Wenn man weniger als 90% der Anteile an einer Gesellschaft erwirbt, die eine Immobilie hält, fällt keine Grunderwerbsteuer an (§ 1 Abs. 3 GrEStG — seit 2021 von 95% auf 90% gesenkt). Das ist komplex und für Privatanleger kaum relevant, aber im Profi-Bereich gängige Praxis.

Strategie 3: Bundesland wählen

Besonders bei Grenzlagen (z.B. Bayern/Hessen, Bayern/Thüringen) kann der Standort der Immobilie erhebliche Steuerersparnisse bedeuten. Der Unterschied zwischen Bayern (3,5%) und Thüringen (6,5%) beträgt beim €600.000-Objekt: €18.000.

Was ist NICHT steuerbar?

  • Übertragungen in gerader Linie (Eltern → Kinder, Großeltern → Enkel, § 3 Nr. 6 GrEStG)
  • Übertragungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 GrEStG)
  • Erbschaften und Schenkungen (unterliegen ErbSt/SchenkSt, nicht GrESt)
  • Konzernübertragungen unter bestimmten Bedingungen (§ 6a GrEStG)

Steuerlich absetzbar?

Die Grunderwerbsteuer selbst ist bei Vermietungsimmobilien als Teil der Anschaffungskosten über die AfA abschreibbar (indirekte Absetzbarkeit über 50 Jahre). Bei Eigennutzung ist sie nicht absetzbar — sie erhöht aber die AfA-Basis bei späterem Wechsel zur Vermietung.

Kann ich die Grunderwerbsteuer als Käufer verhandeln?

Die Grunderwerbsteuer ist gesetzlich geregelt — sie kann nicht verhandelt werden. Allerdings ist es möglich, die Bemessungsgrundlage durch legale Gestaltung (Inventar, getrennte Verträge) zu reduzieren.

Wann muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?

Nach dem Kaufvertrag wird ein Steuerbescheid zugestellt. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 4 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Grundbuchumschreibung nötig ist.

Gilt die Steuerbefreiung für Familienübertragungen auch für Geschwister?

Nein. Die Steuerbefreiung gilt nur in gerader Linie (Eltern-Kind-Großeltern) und für Ehegatten. Übertragungen an Geschwister, Nichten oder Neffen unterliegen der Grunderwerbsteuer.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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