Sie ziehen ins Ausland — und denken, Deutschland ist damit steuerlich erledigt. Für Hochverdiener mit deutschen Einkunftsquellen kann das ein teurer Irrtum sein. Das Außensteuergesetz (AStG) hält Nachzügler-Steuern bereit.
Wer ist betroffen?

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greift, wenn:
- Sie früher mindestens 5 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren
- Sie in ein Niedrigsteuerland ziehen (weniger als 2/3 der deutschen Steuer)
- Sie wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten
Was sind „wesentliche wirtschaftliche Interessen"?
- Inländische Einkünfte über 16.500 €/Jahr (2024)
- Inländisches Vermögen über 154.000 € (Kapital, Immobilien, Beteiligungen)
- GmbH-Beteiligung ≥ 1 % an inländischer Gesellschaft
Welche Einkünfte werden erfasst?
Bei erweiterter beschränkter Steuerpflicht werden nicht nur die normalen beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte (§49 EStG) erfasst, sondern auch:

- Zinsen von deutschen Schuldnern
- Dividenden aus deutschen Gesellschaften
- Gewinne aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen (deutsche GmbH)
- Lizenzgebühren von deutschen Unternehmen
| Steuerpflichtart | Beschränkte Steuerpflicht | Erweiterte beschränkte SP |
|---|---|---|
| Immobilieneinkünfte | Ja | Ja |
| GmbH-Dividenden | Ja (KapESt) | Ja (auch wenn thesauriert) |
| Ausländische Zinsen | Nein | Ja (wenn dt. Schuldner) |
| Dauer | Unbefristet | Max. 10 Jahre nach Wegzug |
Wegzugsteuer §6 AStG (2022 Reform)
Neben §2 AStG gibt es die Wegzugsteuer: Wer Anteile ≥ 1 % an Kapitalgesellschaften hält und wegzieht, muss auf den fiktiven Veräußerungsgewinn sofort Steuer zahlen — auch wenn er gar nichts verkauft. Seit 2022 gilt: 7 Jahre Ratenzahlung innerhalb der EU/EWR möglich, Drittstaaten: sofortige Fälligkeit.
Ein Land gilt als Niedrigsteuerland, wenn die Einkommensteuer dort weniger als 25 % auf die betreffenden Einkünfte beträgt (§2 Abs.2 AStG). Das hängt von der jeweiligen Einkunftsart ab — nicht vom allgemeinen Steuerniveau des Landes.
Die Schweiz hat je nach Kanton unterschiedliche Steuersätze. Hochsteuer-Kantone (Genf, Zürich Stadtgebiet) sind meist kein Niedrigsteuerland. Niedrigsteuer-Kantone (Zug, Schwyz, Nidwalden) können unter die 2/3-Grenze fallen — das muss im Einzelfall geprüft werden.

Teilweise. Schenkungen an Familienangehörige vor dem Wegzug können das inländische Vermögen unter die Wesentlichkeitsgrenze drücken. Aber: Schenkungsteuer, Behaltefrist §7 Abs.8 ErbStG und Missbrauchsregelungen §42 AO begrenzen diese Gestaltung.