Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jul. 2026

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Steuerfalle beim Wegzug ins Ausland

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Steuerfalle beim Wegzug ins Ausland

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Steuerfalle beim Wegzug ins Ausland
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Sie ziehen ins Ausland — und denken, Deutschland ist damit steuerlich erledigt. Für Hochverdiener mit deutschen Einkunftsquellen kann das ein teurer Irrtum sein. Das Außensteuergesetz (AStG) hält Nachzügler-Steuern bereit.

§2 AStG: Wer in ein Niedrigsteuerland zieht und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat, bleibt bis zu 10 Jahre der erweiterten beschränkten Steuerpflicht unterworfen.

Wer ist betroffen?

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greift, wenn:

  • Sie früher mindestens 5 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren
  • Sie in ein Niedrigsteuerland ziehen (weniger als 2/3 der deutschen Steuer)
  • Sie wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten

Was sind „wesentliche wirtschaftliche Interessen"?

  • Inländische Einkünfte über 16.500 €/Jahr (2024)
  • Inländisches Vermögen über 154.000 € (Kapital, Immobilien, Beteiligungen)
  • GmbH-Beteiligung ≥ 1 % an inländischer Gesellschaft

Welche Einkünfte werden erfasst?

Bei erweiterter beschränkter Steuerpflicht werden nicht nur die normalen beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte (§49 EStG) erfasst, sondern auch:

  • Zinsen von deutschen Schuldnern
  • Dividenden aus deutschen Gesellschaften
  • Gewinne aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen (deutsche GmbH)
  • Lizenzgebühren von deutschen Unternehmen
SteuerpflichtartBeschränkte SteuerpflichtErweiterte beschränkte SP
ImmobilieneinkünfteJaJa
GmbH-DividendenJa (KapESt)Ja (auch wenn thesauriert)
Ausländische ZinsenNeinJa (wenn dt. Schuldner)
DauerUnbefristetMax. 10 Jahre nach Wegzug
Beliebte Niedrigsteuerländer in der Praxis: Dubai (VAE, 0 % Einkommensteuer), Monaco, Schweizer Kantone mit Pauschalbesteuerung, Malta, Zypern. Alle unterliegen dem §2 AStG-Check.

Wegzugsteuer §6 AStG (2022 Reform)

Neben §2 AStG gibt es die Wegzugsteuer: Wer Anteile ≥ 1 % an Kapitalgesellschaften hält und wegzieht, muss auf den fiktiven Veräußerungsgewinn sofort Steuer zahlen — auch wenn er gar nichts verkauft. Seit 2022 gilt: 7 Jahre Ratenzahlung innerhalb der EU/EWR möglich, Drittstaaten: sofortige Fälligkeit.

Steuerberatung zwingend: Wer Vermögen über 500.000 € hat und ins Ausland zieht, braucht einen auf AStG spezialisierten Steuerberater. Fehler hier kosten sechsstellig.
Was ist ein Niedrigsteuerland nach AStG?

Ein Land gilt als Niedrigsteuerland, wenn die Einkommensteuer dort weniger als 25 % auf die betreffenden Einkünfte beträgt (§2 Abs.2 AStG). Das hängt von der jeweiligen Einkunftsart ab — nicht vom allgemeinen Steuerniveau des Landes.

Gilt §2 AStG auch beim Umzug in die Schweiz?

Die Schweiz hat je nach Kanton unterschiedliche Steuersätze. Hochsteuer-Kantone (Genf, Zürich Stadtgebiet) sind meist kein Niedrigsteuerland. Niedrigsteuer-Kantone (Zug, Schwyz, Nidwalden) können unter die 2/3-Grenze fallen — das muss im Einzelfall geprüft werden.

Kann man §2 AStG durch Vermögensübertragung vor Wegzug vermeiden?

Teilweise. Schenkungen an Familienangehörige vor dem Wegzug können das inländische Vermögen unter die Wesentlichkeitsgrenze drücken. Aber: Schenkungsteuer, Behaltefrist §7 Abs.8 ErbStG und Missbrauchsregelungen §42 AO begrenzen diese Gestaltung.

SteuernSparen.one Redaktion

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