Unternehmenssteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Belegaufbewahrung & GoBD: Welche Fristen gelten & was ist digital erlaubt?

Belegaufbewahrung & GoBD: Welche Fristen gelten & was ist digital erlaubt?

Belegaufbewahrung & GoBD: Welche Fristen gelten & was ist digital erlaubt?
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Wer Belege nicht aufbewahrt, riskiert bei einer Betriebsprüfung den Verlust von Steuerabzügen — oder schlimmer: Schätzungen durch das Finanzamt. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung) regeln, was wie lange aufbewahrt werden muss.

Aufbewahrungsfristen im Überblick

DokumentFrist
Buchungsbelege (Rechnungen, Quittungen)10 Jahre
Handelsbriefe (Angebote, Auftragsbestätigungen)6 Jahre
Jahresabschlüsse, Bilanzen, Inventare10 Jahre
Buchführungsunterlagen allgemein10 Jahre
E-Mails mit Geschäftsbezug6 oder 10 Jahre (je nach Inhalt)
Beginn der Frist: Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt wurde. Eine Rechnung aus 2020 muss bis Ende 2030 aufbewahrt werden (10 Jahre).

Digitale Belege: Was die GoBD erlaubt

Seit der GoBD-Aktualisierung 2019 ist vollständige Digitalisierung erlaubt:

  • Papierbelege können nach dem Scannen vernichtet werden — wenn das Verfahren GoBD-konform ist
  • Digitale Belege müssen unveränderbar gespeichert werden (keine nachträglichen Änderungen)
  • Versionierung und Protokollierung von Änderungen ist Pflicht
  • Backups müssen regelmäßig erstellt werden
  • Zugriffsschutz und -protokollierung (wer hat was geändert?)

Thermopapier-Bons: Sofort digitalisieren!

Kassenzettel aus dem Supermarkt verblassen oft innerhalb von Jahren. Das Finanzamt muss aber einen lesbaren Beleg sehen. Thermopapier-Bons sofort scannen oder fotografieren — das Original kann dann vernichtet werden.

Cloud-Speicher reicht nicht allein: Die reine Ablage in Dropbox oder Google Drive erfüllt GoBD-Anforderungen nur bedingt. Es muss ein Verfahren geben, das nachweist, dass Belege nicht verändert wurden. Spezielle Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexoffice, FastBill) bietet GoBD-konforme Archivierung.

Was passiert bei fehlenden Belegen?

Ohne Belege kann das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung Betriebsausgaben streichen oder Einnahmen hinzuschätzen. Schätzungen fallen in der Regel ungünstiger aus als die tatsächlichen Zahlen. Fehlende Belege sind ein häufiger Auslöser für Steuernachzahlungen.

Gilt die 10-Jahres-Frist auch für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer haben keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht — sie sollten Belege aber so lange aufbewahren, bis der Steuerbescheid bestandskräftig ist (typisch 4 Jahre nach Einreichung). Für spätere Nachfragen empfiehlt sich 7 Jahre.

Muss ich den Lieferanten kontaktieren wenn eine Rechnung fehlt?

Ja. Bei fehlendem Beleg: Duplikat beim Lieferanten anfordern. Das Original-Duplikat ist steuerlich gleichwertig. Bei Unternehmen, die nicht mehr existieren, kann ein Eigenbeleg mit allen verfügbaren Angaben helfen.

Gelten die Fristen auch für digitale Rechnungen?

Ja. E-Rechnungen (PDF, ZUGFeRD, XRechnung) unterliegen denselben Aufbewahrungsfristen. Sie müssen in der empfangenen Form archiviert werden — nicht ausdrucken und Papier aufbewahren (das PDF-Original ist die Originalurkunde).

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