Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Sachbezüge: Bis 50 Euro monatlich steuerfrei für Arbeitnehmer

Gutscheine, Tankgutscheine, Jobticket: Sachbezüge bis 50 Euro/Monat sind steuer- und sozialabgabenfrei. Alle erlaubten Formen und wie Arbeitgeber sie richtig gestalten.

Sachbezüge: Bis 50 Euro monatlich steuerfrei für Arbeitnehmer
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Sachbezüge: Steuerfreie Extras für Arbeitnehmer

Nettolohnoptimierung durch Sachbezüge ist legal und effektiv. Arbeitgeber können Mitarbeitern Sachwerte steuerfrei zuwenden — bis zu bestimmten Grenzen. Das erhöht das Nettoeinkommen ohne Mehrkosten durch Steuern und Sozialabgaben.

Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (§8 Abs. 2 S. 11 EStG)

Sachleistungen bis 50 Euro pro Monat sind steuer- und sozialabgabenfrei — wenn sie echte Sachleistungen oder zweckgebundene Gutscheine sind, KEIN Bargeld.

Seit 2022 verschärft: Offene Geldkarten oder Gutscheine, die auch bar ausgezahlt werden können, sind NICHT mehr begünstigt. Es müssen zweckgebundene Sachbezüge sein (z.B. Tankgutschein, Einkaufsgutschein bei bestimmtem Händler).

Erlaubte Sachbezugsformen 2024

BegünstigtNicht begünstigt
Geschlossene Gutscheine (z.B. Amazon, Tankstelle)Offene Prepaid-Karten (Visa/Mastercard frei einlösbar)
Warengutscheine für bestimmten LadenBargeld oder Barauszahlung
TankgutscheineÜberweisungen auf Privatkonto
Freigrenze-Sachbezugskarten (zweckgebunden)Gutscheine mit Barauszahlungsoption

Weitere steuerfreie Sachbezüge im Überblick

LeistungSteuerfreiheitGrundlage
Jobticket (ÖPNV)Voll steuerfrei (ohne Anrechnung)§3 Nr. 15 EStG
Dienstfahrrad (Leasing)Steuerfrei zusätzlich zum Lohn§3 Nr. 37 EStG
Betriebliche Gesundheitsförderung600 €/Jahr steuerfrei§3 Nr. 34 EStG
KindergartenzuschussVoll steuerfrei§3 Nr. 33 EStG
Mahlzeiten im BetriebBis Sachbezugswert (3,87 €/Mahlzeit) steuerfrei§8 Abs. 2 EStG
PC-Überlassung zur privaten NutzungSteuerfrei§3 Nr. 45 EStG

Rechenbeispiel: Sachbezug vs. Gehaltserhöhung

Arbeitgeber möchte Mitarbeiter (42 % Grenzsteuersatz) um 50 € netto besser stellen:

  • Gehaltserhöhung brutto: ca. 105 € Brutto nötig → 55 € Steuern und SV → 50 € netto
  • Sachbezug 50 €: 50 € Kosten für Arbeitgeber → 50 € Wert beim Arbeitnehmer, keine Steuern
  • Ersparnis: 55 € pro Monat, 660 € pro Jahr — bei jedem Mitarbeiter!

Checkliste: Sachbezüge im Unternehmen einführen

  • Sachbezugsanbieter auswählen (z.B. Pluxee, Edenred, Givve)
  • Art der Gutscheine prüfen: zweckgebunden und nicht bar auszahlbar?
  • Freigrenze im Blick: max. 50 €/Monat pro Mitarbeiter (kumuliert alle Sachbezüge)
  • In Lohnabrechnung separat ausweisen
  • Kombination mit Jobticket, bKV, Dienstfahrrad prüfen (eigene Freibeträge!)
Kann ich mehrere Sachbezüge gleichzeitig nutzen?

Ja — aber nur bis 50 €/Monat für die allgemeine Sachbezugsfreigrenze zusammen. Jobticket, Dienstfahrrad und bKV haben eigene Freibeträge und zählen nicht auf die 50 € an.

Gilt die Sachbezugsfreigrenze auch für Minijobber?

Ja — aber Achtung: Der Sachbezug wird auf den Gesamtlohn angerechnet. Minijobber dürfen inklusive Sachbezügen nicht mehr als 520 €/Monat (ab 2024: 538 €) erhalten, sonst endet der Minijob-Status.

Muss der Arbeitgeber die Sachbezüge im Lohnkonto aufzeichnen?

Ja — steuerfreie Sachbezüge müssen im Lohnkonto dokumentiert werden. Bei Betriebsprüfungen ist der Nachweis (Quittungen, Gutschein-Abrechnungen) wichtig.

SteuernSparen.one Redaktion

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