Abschreibungen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Mietpreisoptimierung für Vermieter: Die 66%-Regel erklärt

Zu niedrige Miete unter Verwandten kann zum steuerlichen Problem werden. Die 66%-Regel und was sie bedeutet.

Mietpreisoptimierung für Vermieter: Die 66%-Regel erklärt
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Zu niedrige Miete unter Verwandten kann zur steuerlichen Falle werden: Werbungskosten werden nur anteilig anerkannt. Die 66%-Regel ist die entscheidende Grenze — und sie wird oft übersehen.

Die 66%-Grenze §21 Abs.2 EStG: Beträgt die vereinbarte Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete, dürfen alle Werbungskosten vollständig abgezogen werden — auch wenn tatsächlich günstiger vermietet wird.

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete (auch: Marktmiete) ist die Nettokaltmiete, die für vergleichbare Wohnungen in der gleichen Lage erzielt werden kann. Nachweise:

  • Qualifizierter Mietspiegel der Gemeinde
  • Mind. 3 Vergleichswohnungen ähnlicher Art, Lage, Ausstattung
  • Gutachten eines Sachverständigen
  • Online-Datenbanken (ImmobilienScout24 Mietpreisatlas)

Auswirkung der Miethöhe auf Werbungskosten

Vereinbarte MieteWerbungskosten-Abzug
≥ 66 % der Marktmiete100 % — voller Abzug
50–65 % der MarktmieteAnteilig (z.B. 60 % Miete = 60 % WK)
unter 50 % der MarktmieteLiebhaberei-Risiko, ggf. gar kein Abzug

Praxisbeispiel: Eltern vermieten an Kind

Ortsübliche Kaltmiete: 900 €/Monat. Vereinbarte Miete: 650 €/Monat (72 % → voller Abzug). Werbungskosten: 1.200 €/Monat (Zinsen 800 € + AfA 250 € + NK 150 €). Verlust: 550 €/Monat → 6.600 €/Jahr steuerlicher Verlust aus Vermietung.

Jährliche Anpassungspflicht: Wenn der Mietspiegel steigt, muss die Miete mitsteigen. Bleibt die Miete bei 650 € während die Marktmiete auf 1.000 € ansteigt (65 % → anteilig!), verliert man den vollen Werbungskostenabzug. Regelmäßige Marktbeobachtung ist Pflicht.

Fremdvergleichsgrundsatz: So wird's anerkannt

  • Schriftlicher Mietvertrag wie zwischen Fremden üblich
  • Regelmäßige Überweisung (kein Bargeld!)
  • Pünktliche Zahlung (keine dauerhaften Rückstände)
  • Keine unüblichen Klauseln (z.B. jederzeitiges Kündigungsrecht)
  • Miete darf nicht bar zurückgezahlt werden
Was gilt wenn die Wohnung auch als Büro genutzt wird?

Bei Mischnutzung (z.B. Wohnung + Büroraum) wird die 66%-Grenze auf den Wohnanteil angewendet. Der Büroanteil unterliegt ggf. anderen Regeln (beruflich genutzte Räume). Eine saubere vertragliche Trennung ist wichtig.

Gilt die 66%-Grenze auch für möblierte Wohnungen?

Ja, aber die Möblierungszuschläge erhöhen die ortsübliche Miete. Die Vergleichsmiete für eine möblierte Wohnung ist höher — also müssen Sie auch mehr verlangen, um die 66% zu erreichen.

Wann ist es sinnvoll, mehr als 66% zu verlangen?

Immer dann, wenn Sie mehr Werbungskosten haben als Mieteinnahmen — maximaler Verlustabzug ist das Ziel. Die Miete sollte möglichst nah an 66% sein (z.B. 67-70%), damit keine Überprüfung stattfindet und Sie trotzdem steuerlich optimal abschneiden.

SteuernSparen.one Redaktion

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