Wer kein Testament hinterlässt, hinterlässt dem Staat die Entscheidung – und das kann teuer werden. Mit einem gut geplanten Testament lässt sich die Erbschaftsteuer erheblich reduzieren, die Nachfolge klar geregelt und Familienstreitigkeiten vermieden werden. Planen Sie jetzt, nicht wenn es zu spät ist.
Kettenschenkungen: Freibeträge verdoppeln

Die 10-Jahres-Frist bei Schenkungsteuerfreibeträgen lässt sich durch Kettenschenkungen optimal nutzen. Statt eine Million direkt an das Enkel zu übertragen, schenken Großeltern dem Kind (400.000 € Freibetrag), das dann wiederum an das Enkel schenkt (200.000 €).
Beispiel Kettenschenkung
| Weg | Erbschaftsteuer |
|---|---|
| Direkt Großeltern → Enkel (200.000 € Freibetrag) | Auf 600.000 € (bei 800.000 € Übertragung): ~77.000 € |
| Via Kind (400.000 € Freibetrag je Schritt) | 0 € (beide Schritte innerhalb Freibetrag) |
Das Berliner Testament: Beliebt, aber steuerlich problematisch
Das Berliner Testament lautet: Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des Letztversterbenden. Das ist praktisch – aber steuerlich nachteilig, weil die Kinder ihren Freibetrag (400.000 € je Kind) zweimal nutzen könnten, aber beim ersten Elternteil verlieren.
Alternative: Vor- und Nacherbschaft
Durch Vor- und Nacherbschaft bleibt der Ehegatte Vorerbe (kann Vermögen nutzen, nicht verschenken), und die Kinder werden automatisch Nacherben nach dem Tod des zweiten Elternteils. Freibeträge werden optimal genutzt.
Weitere Testament-Gestaltungen

- Vermächtnis statt Erbschaft: Einzelne Gegenstände werden vermacht (günstiger bei Steuerklasse II-Empfängern)
- Nießbrauch: Übertragung der Substanz, Behalten des Nutzungsrechts – reduziert den steuerlichen Wert der Übertragung
- Stiftungslösung: Gemeinnützige Stiftung als Empfänger – vollständig erbschaftsteuerfrei
- Güterstandsschaukel: Wechsel vom Zugewinnausgleich zu Gütertrennung und zurück für steuerfreie Vermögensübertragungen
FAQ: Testament und Erbschaft
Nein. Ein handschriftliches Testament (eigenhändig geschrieben, datiert, unterschrieben) ist gültig. Ein notarielles Testament hat aber Vorteile: klare Formvorschriften, sofortige Vollstreckbarkeit ohne Erbschein.
Kinder und Ehegatten haben immer Anspruch auf den Pflichtteil (50% des gesetzlichen Erbteils), auch wenn sie im Testament nicht bedacht werden. Der Pflichtteil ist steuerpflichtig – nach denselben Regeln wie Erbschaften.
Nein. Schenkungen sind unwiderruflich (außer bei bestimmten Rückforderungsrechten). Sie zählen steuerlich 10 Jahre lang als Teile des späteren Erbes bei der Freibetragsberechnung.

Mehr zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in unserem Ratgeber zu Freibeträgen und Steuersätzen 2026.