Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Homeoffice-Pauschale 2026: So maximieren Sie den Abzug

Die Homeoffice-Pauschale wurde 2023 dauerhaft auf 6 Euro pro Tag erhöht und auf maximal 210 Tage (1.260 Euro/Jahr) begrenzt.

Homeoffice-Pauschale 2026: So maximieren Sie den Abzug

Die Homeoffice-Pauschale wurde 2023 dauerhaft auf 6 Euro pro Tag erhöht und auf maximal 210 Tage (1.260 Euro/Jahr) begrenzt. Wer von zuhause arbeitet, sollte diese Pauschale konsequent nutzen – sie lässt sich mit anderen Werbungskosten kombinieren.

Die Homeoffice-Pauschale 2026 auf einen Blick

MerkmalWert
Tagespauschale6 EUR pro Homeoffice-Tag
Maximale Tage210 Tage pro Jahr
Maximalbetrag1.260 EUR pro Jahr
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 EUR (wird angerechnet)
Eigenes Arbeitszimmer nötig?Nein
Arbeitgeber muss nichts bestätigenEigenangabe reicht
Hinweis: Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wird gegen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 EUR) aufgerechnet. Sie bringt also nur dann etwas, wenn Ihre gesamten Werbungskosten über 1.230 EUR liegen.

Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitszimmer

Sie können entweder die Pauschale ODER das häusliche Arbeitszimmer absetzen – nicht beides. Welche Variante ist besser?

OptionVorteilNachteil
Homeoffice-PauschaleEinfach, kein eigenes Zimmer nötigMax. 1.260 EUR/Jahr
Häusliches ArbeitszimmerUnbegrenzte Kosten absetzbar (anteilig)Nur wenn Mittelpunkt der Arbeit dort
Häusliches Arbeitszimmer (Pauschale)1.260 EUR Pauschale alternativMittelpunkt der Arbeit erforderlich

Wann lohnt sich die Pauschale wirklich?

Die Pauschale bringt einen echten Steuervorteil, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt über 1.230 EUR liegen. Typische Kombination:

  • Homeoffice-Pauschale: 1.260 EUR (210 Tage × 6 EUR)
  • Fachliteratur & Bürobedarf: 200 EUR
  • Gewerkschaftsbeiträge: 180 EUR
  • Kontoführungsgebühren: 16 EUR
  • Gesamt: 1.656 EUR → Vorteil ggü. Pauschbetrag: 426 EUR

So dokumentieren Sie Homeoffice-Tage

Das Finanzamt kann die Anzahl der Homeoffice-Tage hinterfragen. Führen Sie ein einfaches Protokoll:

  • Kalendereinträge oder Outlook-Kalender ausdrucken
  • E-Mails oder Teams-/Slack-Verläufe als Nachweis
  • Arbeitgeber-Bestätigung (falls vorhanden) beifügen

Homeoffice-Ausstattung zusätzlich absetzen

Neben der Pauschale können Sie Arbeitsmittel separat als Werbungskosten geltend machen:

  • Bürostuhl, Schreibtisch: bis 952 EUR netto sofort absetzbar (GWG)
  • Monitor, Tastatur, Maus: direkt absetzbar
  • Headset, Webcam: direkt absetzbar
  • Laptop/PC: über 3 Jahre abschreiben (oder ab 2021 in 1 Jahr)
  • Drucker, Scanner: je nach Preis sofort oder über Jahre
Kann ich Homeoffice und Pendlerpauschale am selben Tag geltend machen?

Nein. An einem Tag, für den Sie die Homeoffice-Pauschale beanspruchen, können Sie keine Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) abziehen. Es gilt entweder oder.

Wie viele Tage kann ich maximal eintragen?

Maximal 210 Tage. Wenn Sie z.B. an 150 Tagen im Homeoffice und an 100 Tagen im Büro gearbeitet haben (also 250 Arbeitstage), können Sie für alle 150 HO-Tage die Pauschale nutzen.

Gilt die Pauschale auch für Selbstständige?

Ja. Auch Freelancer und Selbstständige können die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe geltend machen (maximal 1.260 EUR/Jahr).

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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