Die Homeoffice-Pauschale wurde 2023 dauerhaft auf 6 Euro pro Tag erhöht und auf maximal 210 Tage (1.260 Euro/Jahr) begrenzt. Wer von zuhause arbeitet, sollte diese Pauschale konsequent nutzen – sie lässt sich mit anderen Werbungskosten kombinieren.
Die Homeoffice-Pauschale 2026 auf einen Blick
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Tagespauschale | 6 EUR pro Homeoffice-Tag |
| Maximale Tage | 210 Tage pro Jahr |
| Maximalbetrag | 1.260 EUR pro Jahr |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 EUR (wird angerechnet) |
| Eigenes Arbeitszimmer nötig? | Nein |
| Arbeitgeber muss nichts bestätigen | Eigenangabe reicht |
Homeoffice-Pauschale vs. Arbeitszimmer

Sie können entweder die Pauschale ODER das häusliche Arbeitszimmer absetzen – nicht beides. Welche Variante ist besser?
| Option | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Homeoffice-Pauschale | Einfach, kein eigenes Zimmer nötig | Max. 1.260 EUR/Jahr |
| Häusliches Arbeitszimmer | Unbegrenzte Kosten absetzbar (anteilig) | Nur wenn Mittelpunkt der Arbeit dort |
| Häusliches Arbeitszimmer (Pauschale) | 1.260 EUR Pauschale alternativ | Mittelpunkt der Arbeit erforderlich |
Wann lohnt sich die Pauschale wirklich?
Die Pauschale bringt einen echten Steuervorteil, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt über 1.230 EUR liegen. Typische Kombination:
- Homeoffice-Pauschale: 1.260 EUR (210 Tage × 6 EUR)
- Fachliteratur & Bürobedarf: 200 EUR
- Gewerkschaftsbeiträge: 180 EUR
- Kontoführungsgebühren: 16 EUR
- Gesamt: 1.656 EUR → Vorteil ggü. Pauschbetrag: 426 EUR
So dokumentieren Sie Homeoffice-Tage
Das Finanzamt kann die Anzahl der Homeoffice-Tage hinterfragen. Führen Sie ein einfaches Protokoll:

- Kalendereinträge oder Outlook-Kalender ausdrucken
- E-Mails oder Teams-/Slack-Verläufe als Nachweis
- Arbeitgeber-Bestätigung (falls vorhanden) beifügen
Homeoffice-Ausstattung zusätzlich absetzen
Neben der Pauschale können Sie Arbeitsmittel separat als Werbungskosten geltend machen:
- Bürostuhl, Schreibtisch: bis 952 EUR netto sofort absetzbar (GWG)
- Monitor, Tastatur, Maus: direkt absetzbar
- Headset, Webcam: direkt absetzbar
- Laptop/PC: über 3 Jahre abschreiben (oder ab 2021 in 1 Jahr)
- Drucker, Scanner: je nach Preis sofort oder über Jahre
Nein. An einem Tag, für den Sie die Homeoffice-Pauschale beanspruchen, können Sie keine Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) abziehen. Es gilt entweder oder.
Maximal 210 Tage. Wenn Sie z.B. an 150 Tagen im Homeoffice und an 100 Tagen im Büro gearbeitet haben (also 250 Arbeitstage), können Sie für alle 150 HO-Tage die Pauschale nutzen.

Ja. Auch Freelancer und Selbstständige können die Homeoffice-Pauschale als Betriebsausgabe geltend machen (maximal 1.260 EUR/Jahr).