Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Handwerkerleistungen & haushaltsnahe Dienstleistungen: 20% Steuerermäßigung nutzen

Handwerker im Haus, Putzfrau, Gartenpflege oder Pflegedienst – all das kann Ihre Steuerlast erheblich senken.

Handwerkerleistungen & haushaltsnahe Dienstleistungen: 20% Steuerermäßigung nutzen
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Handwerker im Haus, Putzfrau, Gartenpflege oder Pflegedienst – all das kann Ihre Steuerlast erheblich senken. Das Steuerrecht ermöglicht eine direkte Steuerermäßigung (keine Absetzung, sondern direkte Kürzung der Steuer) von 20% der Lohnkosten. Das Beste: Es gilt nahezu jeder Haushalt.

Zwei Töpfe für max. 5.200 € Steuerermäßigung:
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG): 20% von max. 20.000 € Lohnanteil = max. 4.000 €
Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG): 20% von max. 6.000 € Lohnanteil = max. 1.200 €

Was zählt zu haushaltsnahen Dienstleistungen?

  • Putzhilfe / Haushaltshilfe
  • Gartenpflege (Rasenmähen, Heckenschnitt)
  • Winterdienst / Schneeräumen
  • Pflegedienst (Körperpflege, Betreuung)
  • Kinderbetreuung (soweit nicht als Sonderausgabe absetzbar)
  • Hausmeisterdienste
  • Tierbetreuung (Gassi gehen)

Was zählt zu Handwerkerleistungen?

  • Renovierungsarbeiten (Streichen, Tapezieren)
  • Sanitärreparaturen (Wasserhahn, WC)
  • Elektroarbeiten
  • Dacharbeiten
  • Bodenbelagsarbeiten
  • Schornsteinfeger
  • Heizungswartung
  • Fenster- und Türenreparaturen
Nicht anerkannt bei Handwerkerleistungen: Neubaumaßnahmen, Materialkosten (nur Lohnanteil absetzbar!), Arbeiten ohne Rechnung oder Barzahlung.

Nur der Lohnanteil zählt!

Das ist der häufigste Fehler: Es zählen nur die Lohnkosten (Arbeitszeit, Fahrtkosten, Maschinenmiete), NICHT die Materialkosten. Lassen Sie den Handwerker die Rechnung entsprechend aufteilen.

Beispiel Heizungswartung

PositionBetragAbsetzbar?
Arbeitslohn (2 Stunden)180 €Ja → 20% = 36 €
Ersatzteile80 €Nein
Fahrtkosten30 €Ja → 20% = 6 €
Gesamt absetzbar210 €20% = 42 €

Bedingungen für die Steuerermäßigung

  • Leistung muss im Haushalt erbracht werden (keine Werkstattleistungen)
  • Rechnung muss ausgestellt sein (Handwerker-Rechnung)
  • Zahlung NUR per Überweisung – kein Bargeld!
  • Privater Haushalt (eigene Immobilie oder Mietwohnung)
  • Nicht bereits als Betriebsausgabe abgezogen
Mieter dürfen auch! Mieter können Betriebskosten aus der Nebenkostenabrechnung geltend machen (z.B. Hausmeister, Treppenhausreinigung). Die Hausverwaltung muss die entsprechenden Beträge in der Jahresabrechnung ausweisen.

FAQ: Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen

Kann ich dieselben Kosten doppelt absetzen (Handwerker + Sonderausgaben)?

Nein. Eine Doppelnutzung ist ausgeschlossen. Kinderbetreuung, die als Sonderausgabe abgezogen wurde, kann nicht zusätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.

Was ist mit einer selbständigen Haushaltshilfe (Minijob)?

Minijobber im Haushalt werden über die Minijob-Zentrale angemeldet. Die Kosten sind absetzbar – auch der Arbeitgeber-Anteil der Sozialabgaben zählt als Lohnanteil.

Gelten Ferienhaus oder Zweitwohnsitz auch?

Ja, aber nur für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienste am eigenen Haushalt. Ein Ferienhaus, das vermietet wird, zählt nicht als eigener Haushalt im Sinne von § 35a.

Weitere Möglichkeiten zum Steuersparen finden Sie in unserem Überblick zu Werbungskosten für Arbeitnehmer.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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