Erbschaftsteuer · 4 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Güterstand wählen: Wie Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung die Steuern beeinflussen

Der Güterstand beeinflusst Erbschaftsteuer, Scheidungssteuer und Steuerklassen. Welcher Güterstand ist steuerlich optimal?

Güterstand wählen: Wie Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung die Steuern beeinflussen
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Der Güterstand entscheidet nicht nur über das Vermögen im Scheidungsfall — er hat erhebliche steuerliche Konsequenzen bei Erbschaft, Schenkung und laufender Vermögensverwaltung. In Deutschland gibt es drei Güterstände: die Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Regelfall), die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Welcher Güterstand steuerlich am vorteilhaftesten ist, hängt von Ihrer konkreten Situation ab.

Zugewinngemeinschaft: Der gesetzliche Regelfall

Heiraten Sie ohne Ehevertrag, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft nach §§ 1363 ff. BGB. Dabei bleibt das Vermögen jedes Ehegatten getrennt — es entsteht kein gemeinsames Vermögen. Erst bei Beendigung der Ehe (Scheidung oder Tod) wird der Zugewinn ausgeglichen.

Steuerlich entscheidend: Im Todesfall ist der sogenannte steuerfreie Zugewinnausgleich nach § 5 ErbStG möglich. Der überlebende Ehegatte kann den fiktiven Zugewinnausgleichsanspruch steuerfrei vom Nachlass abziehen — auch wenn er gesetzlicher Erbe ist und die Erbschaft nach §§ 1931, 1371 BGB antritt.

Rechenbeispiel: Steuerfreier Zugewinnausgleich

Ehemann verstirbt. Anfangsvermögen bei Heirat: 50.000 €. Endvermögen: 800.000 €. Zugewinn des Mannes: 750.000 €. Zugewinn der Frau: 200.000 €. Differenz: 550.000 €. Zugewinnausgleichsanspruch der Frau: 275.000 € — steuerfrei nach § 5 ErbStG, auch wenn die Frau als Erbin die Erbschaft im erbrechtlichen Sinne erhält.

Kombiniert mit dem persönlichen Freibetrag von 500.000 € (§ 16 ErbStG) können Ehegatten so erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen.

Gütertrennung: Sinnvoll für Unternehmer

Bei der Gütertrennung (§§ 1414 ff. BGB, vereinbart durch Ehevertrag) gibt es keinerlei Vermögensverbindung. Jeder Ehegatte haftet nur für seine eigenen Schulden — besonders relevant für Unternehmer und Selbständige mit Haftungsrisiken.

Steuerlicher Nachteil: Der günstige Zugewinnausgleich nach § 5 ErbStG entfällt. Stirbt ein Ehegatte, steht nur noch der reguläre Erbschaftsteuer-Freibetrag von 500.000 € zur Verfügung. Bei größeren Vermögen kann das teuer werden.

Gütertrennung lohnt sich vor allem, wenn:

  • Beide Ehegatten ähnlich hohes Vermögen haben (kein großer Zugewinnunterschied)
  • Ein Ehegatte unternehmerische Haftungsrisiken trägt
  • Schutzbedarf für das Vermögen des anderen Ehegatten besteht

Gütergemeinschaft: Selten vorteilhaft

Bei der Gütergemeinschaft (§§ 1415 ff. BGB) wird alles gemeinsames Vermögen beider Ehegatten. Diese Form ist in der Praxis selten, da sie steuerlich kaum Vorteile bietet und bei Insolvenz eines Ehegatten das gesamte Gemeinschaftsvermögen gefährdet.

Erbschaftsteuer-Optimierung durch Güterstandswechsel

Ein bekanntes Gestaltungsmodell ist die sogenannte Güterstandsschaukel: Ehegatten wechseln von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung und lösen damit den aufgelaufenen Zugewinnausgleich aus — steuerfrei. Das ausgetauschte Vermögen kann so steuerneutral auf den anderen Ehegatten übertragen werden.

Wichtig: Der BFH hat die Güterstandsschaukel grundsätzlich anerkannt (Urteil vom 16.09.2009, II R 46/06). Sie muss jedoch ernsthaft und auf Dauer gewollt sein — reine Steuergestaltung ohne echten Güterstandswechsel erkennt das Finanzamt nicht an.

Steuerklassen und Güterstand

Für die Erbschaftsteuer spielt der Güterstand bei der Steuerklasseneinteilung keine Rolle — Ehegatten gehören immer zur Steuerklasse I (§ 15 ErbStG) mit dem Freibetrag von 500.000 €. Der Güterstand beeinflusst jedoch die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs über den Zugewinnausgleich nach § 5 ErbStG.

Güterstand bei Scheidung: Steuerliche Aspekte

Der Zugewinnausgleich bei Scheidung ist nach § 1378 Abs. 3 BGB eine reine Geldforderung und unterliegt nicht der Schenkungsteuer. Sachleistungen zur Erfüllung des Zugewinnausgleichs (z. B. Übertragung einer Immobilie) können jedoch schenkungsteuerpflichtig sein, soweit der Wert den Ausgleichsanspruch übersteigt.

FAQ: Güterstand und Steuern

Kann ich den Güterstand nachträglich ändern?

Ja. Ein Wechsel ist jederzeit durch notariellen Ehevertrag möglich. Die steuerlichen Folgen sollten vorher mit einem Steuerberater geprüft werden, insbesondere bei der Güterstandsschaukel.

Was ist der steuerliche Vorteil der Zugewinngemeinschaft im Erbfall?

Der fiktive Zugewinnausgleich nach § 5 ErbStG ermöglicht es, neben dem Freibetrag von 500.000 € zusätzlich den halben Zugewinn-Unterschiedsbetrag steuerfrei aus dem Nachlass herauszuhalten. Bei großen Vermögen kann das sechsstellige Beträge ausmachen.

Lohnt sich ein Ehevertrag zur Steueroptimierung?

Ja, gerade bei Unternehmern, bei stark unterschiedlichem Vermögen der Ehegatten oder bei Immobilienbesitz sollte ein Steuerberater und Notar gemeinsam geprüft werden, welcher Güterstand langfristig am vorteilhaftesten ist.

Der Güterstand ist eine der wenigen rechtlichen Weichenstellungen, die Sie aktiv gestalten können — und die langfristig zehntausende Euro Erbschaftsteuer sparen kann. Lassen Sie sich frühzeitig beraten.

SteuernSparen.one Redaktion

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