Grundsteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Grundsteuer: Einheitswert vs. Grundsteuerwert — Was gilt ab 2025?

Die Grundsteuerreform 2025 ersetzt den alten Einheitswert durch neue Grundsteuerwerte. Was Eigentümer jetzt wissen müssen und wie die neue Berechnung funktioniert.

Grundsteuer: Einheitswert vs. Grundsteuerwert — Was gilt ab 2025?
Zuletzt aktualisiert:

Die Grundsteuerreform 2025: Warum alles neu berechnet wird

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die alten Einheitswerte (aus 1964 bzw. 1935) für verfassungswidrig. Seitdem wurde reformiert. Ab 2025 gilt bundesweit das neue Bewertungssystem — mit völlig neuen Grundsteuerwerten.

Wichtig: Die Grundsteuerreform ist bereits in Kraft. Alle Grundstückseigentümer haben (oder müssen noch) eine Grundsteuererklärung abgegeben. Die neuen Bescheide gelten ab 01.01.2025.

Einheitswert vs. Grundsteuerwert: Der Unterschied

MerkmalEinheitswert (alt)Grundsteuerwert (neu, ab 2025)
BasisWert von 1964 (West) / 1935 (Ost)Aktueller Bodenrichtwert + Gebäudewert
AktualisierungNie (70 Jahre eingefroren)Alle 7 Jahre (geplant)
Steuermesszahl0,26–0,35 %Bundesmodell: 0,034 % (Wohngebäude)
HebesatzKommunal (z.B. 400 %)Kommunal (z.B. 400 %, aber angepasst)
Verfassungsmäßig?Nein (BVerfG 2018)Ja (neue Systematik)

Wie wird der neue Grundsteuerwert berechnet? (Bundesmodell)

Das Bundesmodell (gilt in den meisten Bundesländern) berechnet:

  1. Grundsteuerwert = Bodenrichtwert × Grundstücksfläche + Gebäudewert (nach Nettokaltmiete und Restnutzungsdauer)
  2. Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl (0,034 % für Wohngebäude)
  3. Grundsteuer = Messbetrag × Hebesatz (kommunal)

Bundesländer mit eigenen Modellen (Öffnungsklausel)

BundeslandModellBesonderheit
BayernFlächenmodellNur Fläche zählt, kein Bodenwert
Baden-WürttembergBodenwertmodellNur Bodenrichtwert × Fläche
HamburgWohnlagenmodellBundesmodell + Wohnlage-Faktor
HessenFlächenmodellÄhnlich Bayern
NiedersachsenFlächen-Lage-ModellFläche + Lagefaktor
Alle anderenBundesmodellWertbasiert

Was bedeutet das für Eigentümer?

Die Grundsteuer kann steigen oder sinken — je nach Lage und Immobilientyp. Ziel war "aufkommensneutral" (gleiche Gesamtsteuer), aber auf Einzelobjektebene gibt es große Unterschiede:

  • Innenstadtimmobilien: oft höhere Grundsteuer (hohe Bodenrichtwerte)
  • Ländliche Gebiete: oft Entlastung
  • Kommunen dürfen Hebesätze anpassen — manche senken, manche erhöhen

Checkliste für Eigentümer 2025

  • Grundsteuererklärung fristgerecht abgegeben?
  • Grundsteuerwertbescheid erhalten und geprüft?
  • Neue Grundsteuer im Haushaltsplan berücksichtigt?
  • Bei Vermietung: neue Grundsteuer auf Mieter umlegen (Betriebskostenabrechnung)?
  • Widerspruch eingelegt wenn Wertbescheid fehlerhaft erscheint? (Frist beachten!)
Muss ich erneut eine Grundsteuererklärung abgeben?

Die Ersterklärung (für 2022) war Pflicht. Folgeänderungen (Umbau, Verkauf, Nutzungsänderung) müssen gemeldet werden. Die nächste allgemeine Neubewertung kommt ca. 2029.

Kann ich gegen den neuen Grundsteuerwertbescheid Einspruch einlegen?

Ja — und Steuerberater empfehlen dies oft vorsorglich, da die Verfassungsmäßigkeit des neuen Systems noch gerichtlich geprüft wird.

Zahlt der Mieter die Grundsteuer?

Ja, die Grundsteuer ist als Betriebskosten umlagefähig (§2 BetrKV). Steigt sie durch die Reform, kann der Vermieter die Mehrkosten auf den Mieter umlegen.

SteuernSparen.one Redaktion

Unsere Inhalte werden von einem spezialisierten Redaktionsteam erstellt und regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität geprüft.

✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: Über die Redaktion →
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Steuer-Rechner nutzen Kostenlos berechnen — ohne Anmeldung
Jetzt berechnen →