Grunderwerbsteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jul. 2026

Grunderwerbsteuer: Share Deal vs. Asset Deal bei Immobilien sparen

Beim Share Deal wird keine Grunderwerbsteuer fällig — wenn es richtig gemacht wird. Was sich 2021 geändert hat und welche Hürden jetzt gelten.

Grunderwerbsteuer: Share Deal vs. Asset Deal bei Immobilien sparen
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Asset Deal vs. Share Deal: Der grundlegende Unterschied

Bei einem Asset Deal kaufen Sie die Immobilie direkt — mit Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 % je nach Bundesland). Bei einem Share Deal kaufen Sie stattdessen Anteile an der Gesellschaft, der die Immobilie gehört. Kein direkter Eigentumsübergang = früher keine Grunderwerbsteuer.

Neuregelung 2021: Strengere Grenzen für Share Deals

Bis 2021 nutzte die Immobilienwirtschaft Share Deals großflächig zur GrESt-Vermeidung. Die Reform 2021 hat die Regeln verschärft:

RegelungAlt (vor 2021)Neu (ab 2021)
Beteiligungsschwelle §1 Abs. 3 GrEStG95 % in 5 Jahren90 % in 10 Jahren
Ergänzender Tatbestand §1 Abs. 2a GrEStG95 % in 5 Jahren90 % in 10 Jahren
Haltefrist für Altgesellschafter5 Jahre10 Jahre
BörsenausnahmeWeiter (eingeschränkt)Enger gefasst
Wichtig: Wer heute 89 % erwirbt, muss genau 10 Jahre warten, bevor ein weiterer Kauf unschädlich ist. Jeder Verstoß löst die Grunderwerbsteuer rückwirkend aus.

Wie funktioniert der Share Deal konkret?

Typische Konstruktion: Eine GmbH besitzt das Grundstück. Käufer erwirbt 89,9 % der GmbH-Anteile. Die verbleibenden 10,1 % bleiben beim Altgesellschafter (Treuhänder oder unabhängiger Dritter). Nach 10 Jahren kann der Rest erworben werden.

Welche Bundesland-GrESt wird eingespart?

BundeslandGrESt-SatzErsparnis bei 10 Mio. €
Bayern, Sachsen3,5 %350.000 €
Hamburg5,5 %550.000 €
NRW, Thüringen, SL6,5 %650.000 €

Risiken beim Share Deal

  • Steuerliche Kontinuität: Man übernimmt die Steuerhistorie der Gesellschaft (latente Steuern!)
  • Verbindlichkeiten der Gesellschaft werden mitgekauft
  • Komplexe Due Diligence erforderlich
  • Gestaltungsmissbrauch (§42 AO): Finanzamt kann umqualifizieren

Wann lohnt sich ein Asset Deal trotzdem?

  • Einzelimmobilie (keine Gesellschaft dahinter)
  • Käufer will saubere Tabula rasa (keine Altverbindlichkeiten)
  • Kleintransaktionen unter 1 Mio. € (GrESt-Aufwand relativ gering)
  • Gesellschaft hat steuerliche Altlasten (Share Deal zu riskant)
Gilt die Share-Deal-Regelung auch für Personengesellschaften (GbR)?

Ja — §1 Abs. 2a GrEStG gilt speziell für Personengesellschaften. Bei einem Gesellschafterwechsel von mehr als 90 % innerhalb von 10 Jahren wird GrESt fällig.

Was passiert bei Überschreiten der 90%-Grenze?

Die Grunderwerbsteuer wird festgesetzt — auf Basis des Grundbesitzwerts der Immobilie. Rückwirkend auf den Zeitpunkt des Grenzüberschreitens.

Kann die GrESt beim Share Deal ganz vermieden werden?

Wenn konsequent unter 90 % gehalten wird und der Altgesellschafter wirklich unabhängig ist — ja. Aber: Bei wirtschaftlicher Betrachtung kann das Finanzamt §42 AO anwenden (Gestaltungsmissbrauch). Sorgfältige Gestaltung und Dokumentation sind Pflicht.

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