Grunderwerbsteuer · 4 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Grunderwerbsteuer 2026 nach Bundesland: Vollständiger Vergleich

Die Grunderwerbsteuer variiert stark: 3,5% in Bayern vs. 6,5% in Brandenburg. Alle 16 Bundesländer im Überblick.

Grunderwerbsteuer 2026 nach Bundesland: Vollständiger Vergleich

Grunderwerbsteuer 2026 nach Bundesland: Ein vollständiger Überblick

Die Grunderwerbsteuer (Gst) ist eine Realsteuer, die beim Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten anfällt. Nach § 1 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) wird die Steuer erhoben, sobald ein Grundstück im Sinne des Bewertungsgesetzes veräußert wird. Dies gilt auch für den Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft, wenn ein wesentlicher Betriebsvermögen aus Grundstücken besteht. Die Grunderwerbsteuer stellt für viele Käufer eine erhebliche Kostenbelastung dar und kann die Gesamterwerbsnebenkosten um mehrere Tausend Euro erhöhen.

Ein zentraler Aspekt der Grunderwerbsteuer ist die föderale Regelung: Während der Bund lediglich die Rahmengesetzgebung vor- gibt, haben die Bundesländer die Kompetenz zur eigenständigen Festsetzung der Steuersätze. Dies führt zu einer großen Spannbreite zwischen den Bundesländern, die von 3,5 Prozent bis zu 6,5 Prozent reicht. Diese Unterschiede sind beim Immobilienerwerb nicht zu vernachlässigen und beeinflussen die Kaufentscheidung erheblich, besonders bei höherpreisigen Objekten.

Die Grunderwerbsteuer wird auf die Gegenleistung (Kaufpreis) berechnet. Gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG wird die Steuer nach der Formel Kaufpreis × Steuersatz ermittelt. Das Steueraufkommen verbleibt vollständig bei dem Bundesland, in dem sich das Grundstück befindet. Im Jahr 2026 werden voraussichtlich über 14 Milliarden Euro Grunderwerbsteuereinnahmen in Deutschland erwartet, was die enorme fiskalische Bedeutung dieser Steuerart unterstreicht.

Die Steuersätze der 16 Bundesländer

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich und sollten bei Immobilienerwerben unbedingt berücksichtigt werden. Nachfolgend eine systematische Übersicht der aktuellen und erwarteten Steuersätze für 2026:

  • Baden-Württemberg: 5,0 Prozent
  • Bayern: 3,5 Prozent (niedrigster Satz bundesweit)
  • Berlin: 6,0 Prozent
  • Brandenburg: 6,5 Prozent (höchster Satz bundesweit)
  • Bremen: 5,0 Prozent
  • Hamburg: 4,5 Prozent
  • Hessen: 6,0 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern: 5,0 Prozent
  • Niedersachsen: 5,0 Prozent
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5 Prozent
  • Rheinland-Pfalz: 5,0 Prozent
  • Saarland: 6,5 Prozent
  • Sachsen: 3,5 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 5,0 Prozent
  • Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
  • Thüringen: 6,5 Prozent

Die Analyse zeigt, dass Bayern und Sachsen mit je 3,5 Prozent die günstigsten Bundesländer für Immobilienerwerber darstellen. Dagegen führen Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit je 6,5 Prozent die Liste der teuersten Bundesländer an. Dies bedeutet bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro einen Unterschied von 1.500 Euro zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland – eine erhebliche Summe, die bei der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden sollte.

Praktische Rechenbeispiele zur Grunderwerbsteuer

Beispiel 1: Immobilienerwerb in Bayern

Eine Familie kauft ein Einfamilienhaus in München (Bayern) für einen Kaufpreis von 600.000 Euro. Basierend auf § 10 Abs. 1 GrEStG wird die Grunderwerbsteuer wie folgt berechnet:

Grunderwerbsteuer = 600.000 Euro × 3,5 Prozent = 21.000 Euro

Zusätzlich fallen Maklergebühren (ca. 7.140 Euro bei 5,95 Prozent plus Mehrwertsteuer) und Notargebühren (ca. 3.000 Euro) an. Die Gesamterwerbsnebenkosten belaufen sich somit auf etwa 27.140 Euro oder 4,52 Prozent des Kaufpreises.

Beispiel 2: Dieselbe Immobilie in Brandenburg

Würde dieselbe Familie das gleiche Haus mit identischem Kaufpreis in Brandenburg kaufen, würde die Berechnung wie folgt aussehen:

Grunderwerbsteuer = 600.000 Euro × 6,5 Prozent = 39.000 Euro

Die Gesamterwerbsnebenkosten würden sich auf etwa 45.140 Euro oder 7,52 Prozent des Kaufpreises belaufen. Dies bedeutet einen Mehraufwand von 18.000 Euro für die gleiche Immobilie, nur aufgrund des Bundeslandwechsels. Dieser Unterschied kann für viele Käufer entscheidend sein und beeinflusst die Kaufkraft erheblich.

Befreiungen und Besonderheiten nach Bundesland

Neben den unterschiedlichen Steuersätzen gibt es auch variations bei den Befreiungstatbeständen, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Nach § 3 GrEStG gibt es bundeseinheitliche Befreiungen, etwa für Schenkungen unter Ehegatten (wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind) oder für bestimmte Personengesellschaften.

Allerdings haben einige Bundesländer zusätzliche Befreiungen eingeführt. Hamburg beispielsweise bietet eine teilweise Befreiung für Familienheimfälle, während Schleswig-Holstein spezielle Regelungen für Neubaureihenhaus und Eigentumswohnungen bereithält. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben besondere Regelungen für Erwerbsvorgänge zwischen nahen Angehörigen implementiert.

Ergänzend gilt gemäß § 5 GrEStG eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer, wenn die Gegenleistung 1.000 Euro nicht übersteigt. Dies ist eine bundeseinheitliche Regelung, die insbesondere bei kleinen Grundstücksverkäufen relevant ist. Ferner können Umwandlungsvorgänge nach dem Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) zu einer Befreiung führen, wenn bestimmte formale Anforderungen erfüllt sind.

Strategische Überlegungen beim Immobilienerwerb

Bei der Planung eines Immobilienerwerbs sollten die unterschiedlichen Grunderwerbsteuersätze nicht isoliert betrachtet werden. Vielmehr ist eine ganzheitliche Betrachtung notwendig, die alle Kostenkomponenten einbezieht. Der Grunderwerbsteuer-Differenzen zwischen den Bundesländern können durch andere Faktoren wie Immobilienpreise, lokale Maklergebühren oder Notarkosten kompensiert werden.

Ein weiterer strategischer Aspekt betrifft die Gestaltung von Erwerbsvorgängen. Nach § 1 Abs. 3 GrEStG wird beispielsweise auch der Erwerb einer Beteiligung von mindestens 95 Prozent des Betriebsvermögens einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit Grundsteueranteil besteuert (sogenannte Anteils-erwerb-Besteuerung). Hier können durch geschickte Strukturierung erhebliche Steuersparpotenziale entstehen. Ein Immobilienerwerber sollte daher frühzeitig einen Steuerberater oder Rechtsanwalt konsultieren, um die optimale Gestaltung zu klären.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Finanzierung vergleichen GrESt und Finanzierungskosten im Überblick
Jetzt berechnen →