Firmenwagen: Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, hat einen geldwerten Vorteil – und muss ihn versteuern. Das gilt für Arbeitnehmer und Selbständige gleichermaßen. Die Höhe richtet sich nach Methode (1%-Regel oder Fahrtenbuch) und Antriebsart.
Methode 1: Die 1%-Regel

Die einfachere Methode: Jeden Monat werden 1% des Bruttolistenpreises (BLP) als geldwerter Vorteil angesetzt – egal wie viel tatsächlich privat gefahren wird.
- Privatnutzung: 1% × BLP / Monat
- Fahrten Wohnung → Arbeit: 0,03% × BLP × km Entfernung / Monat
- Gesamt geldwerter Vorteil: Summe beider Positionen
Methode 2: Das Fahrtenbuch
Beim Fahrtenbuch werden alle Fahrten lückenlos dokumentiert. Der geldwerte Vorteil ergibt sich aus dem tatsächlichen Privatanteil der Gesamtkosten. Lohnt sich, wenn:
- Der Privatanteil unter 20% liegt
- Der Bruttolistenpreis sehr hoch ist
- Das Fahrzeug nur wenig privat genutzt wird
Elektroauto: Der Steuervorteil

Für Elektroautos (reine Batterieautos, keine Plug-in-Hybride) gelten besondere Regeln:
| Antrieb | Ansatzgrundlage | Steuervorteil |
|---|---|---|
| Verbrenner | 1% × BLP (100%) | – |
| Elektro (BLP ≤ 70.000 €) | 0,25% × BLP | 75% Reduktion |
| Elektro (BLP > 70.000 €) | 0,5% × BLP | 50% Reduktion |
| Plug-in-Hybrid (Bedingungen) | 0,5% × BLP | 50% Reduktion |
Wann lohnt das Fahrtenbuch, wann die 1%-Regel?
- 1%-Regel sinnvoll: Hoher Privatanteil (>30%), einfache Handhabung gewünscht
- Fahrtenbuch sinnvoll: Geringer Privatanteil, teure Dienstfahrzeuge, genaue Aufzeichnung möglich
FAQ: Firmenwagen Steuern
Ja. Für Selbständige ist der Firmenwagen Betriebsvermögen: Alle Kosten (AfA, Benzin, Versicherung, Reparaturen) sind Betriebsausgaben. Der Privatanteil muss aber als Betriebseinnahme erfasst werden – entweder per 1%-Regel oder Fahrtenbuch.
Dann entsteht kein geldwerter Vorteil. Du musst aber nachweisen, dass keine Privatnutzung stattfand – am besten per Fahrtenbuch. Das Finanzamt geht sonst von privater Nutzung aus (Anscheinsbeweis), wenn kein ausdrückliches Privatnutzungsverbot besteht.

Den reinen Steuervorteil separat berechnen: Verbrenner gleichen BLP vs. Elektro. Die Mehrkosten für das Elektroauto müssen durch Steuersparnis und günstigere Betriebskosten (Strom, weniger Wartung) kompensiert werden. Bei BLP ≤ 70.000 € und hohem Steuersatz oft ja.