Die Fahrt zur Arbeit ist der häufigste Werbungskosten-Abzug für Arbeitnehmer. Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – ob Auto, Fahrrad oder zu Fuß. Aber nur wer richtig berechnet, holt das Maximum heraus.
Für die ersten 20 Kilometer: 0,30 € pro Kilometer
Ab dem 21. Kilometer: 0,38 € pro Kilometer
Gilt für die einfache Strecke (nicht hin und zurück!)
Maximum: 4.500 € / Jahr (außer Auto-Nachweis = unbegrenzt)
Was genau wird berechnet?

Die Entfernungspauschale wird für die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte berechnet – nicht die tatsächlich gefahrene Route. Es zählt die einfache Strecke pro Arbeitstag (nicht doppelt für Hin- und Rückfahrt).
Berechnung Schritt für Schritt
- Entfernung Wohnung – Arbeit: z.B. 35 km
- Erste 20 km: 20 × 0,30 € = 6,00 €
- Restliche 15 km (ab km 21): 15 × 0,38 € = 5,70 €
- Tagespauschale: 11,70 €
- Arbeitstage im Jahr: z.B. 220
- Jahresbetrag: 220 × 11,70 € = 2.574 €
Welches Verkehrsmittel gilt?
| Verkehrsmittel | Regelung | Nachweis |
|---|---|---|
| PKW (eigener) | Entfernungspauschale, unbegrenzt über 4.500 € | Fahrzeugschein als Nachweis |
| Öffentliche Verkehrsmittel | Tatsächliche Kosten, wenn höher als Pauschale | Tickets oder Jahresabo |
| Fahrrad | Entfernungspauschale (wie alle) | Kein Nachweis nötig |
| Zu Fuß | Entfernungspauschale | Kein Nachweis nötig |
| Jobticket (steuerfrei) | Reduziert abzugsfähige Fahrtkosten | Abo-Kosten minus AG-Zuschuss |
Homeoffice und die Entfernungspauschale
An Homeoffice-Tagen können Sie NICHT die Entfernungspauschale geltend machen – stattdessen die Homeoffice-Pauschale (6 € pro Tag). An Tagen, an denen Sie ins Büro fahren, gilt die Entfernungspauschale.

Optimale Kombination
| Situation | Absetzbar |
|---|---|
| Bürotag, 35 km Entfernung | 11,70 € Entfernungspauschale |
| Homeoffice-Tag | 6,00 € Homeoffice-Pauschale |
| 110 Bürotage + 110 HO-Tage | 1.287 € + 660 € = 1.947 € |
FAQ: Fahrtkosten und Entfernungspauschale
Maßgeblich ist die Wohnung, die der ersten Tätigkeitsstätte am nächsten liegt – oder die, von der aus Sie tatsächlich fahren. Bei doppelter Haushaltsführung gibt es eigene Regeln.
Nein. Aber für jeden Fahrtag muss tatsächlich eine Fahrt stattgefunden haben. Schätzen Sie die Fahrtage realistisch – das Finanzamt prüft bei hohen Beträgen die Stimmigkeit (z.B. Urlaubstage, Krankheitstage).
Nein. Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gilt immer nur die Entfernungspauschale, nie die tatsächlichen Kfz-Kosten. Anders ist es bei Dienstreisen (auswärtige Tätigkeitsstätten).

Unsere vollständige Werbungskosten-Checkliste für Arbeitnehmer zeigt alle weiteren abzugsfähigen Posten, die Sie mit der Entfernungspauschale kombinieren können.