Wer ein Unternehmen vererbt oder verschenkt, kann unter Bedingungen bis zu 100%
Warum Betriebsvermögen bevorzugt wird

Der Gesetzgeber will verhindern, dass Erbschaftsteuer Unternehmen zur Liquidation zwingt. Deshalb gibt es die Regelverschonung (85% steuerfrei) und die Optionsverschonung (100% steuerfrei) nach §§ 13a, 13b ErbStG.
Beide Varianten sind an Behaltefristen und Lohnsummenregeln geknüpft. Die Lohnsumme des Unternehmens darf in den Folgejahren nicht unter einen bestimmten Prozentsatz sinken.
Voraussetzungen Regelverschonung (85%)
- ✓Mindestbehaltedauer: 5 Jahre
- ✓Lohnsummenregel: 400% der Ausgangslohnsumme über 5 Jahre
- ✓Verwaltungsvermögen darf max. 50% betragen
- ✓Gilt für Einzelunternehmen, GmbH-Anteile, KG-Anteile
Voraussetzungen Optionsverschonung (100%)
- ✓Mindestbehaltedauer: 7 Jahre
- ✓Lohnsummenregel: 700% über 7 Jahre
- ✓Verwaltungsvermögen max. 20%
- ✓Antrag beim Finanzamt stellen
Häufige Fragen
Die Verschonung fällt anteilig weg. Das Finanzamt stellt dann nachträglich Erbschaftsteuer fest.
Ab 25,1% Beteiligung gilt die Verschonung für GmbH-Anteile.
Erbschaftsteuer optimal gestalten
Die Erbschaftsteuer lässt sich mit vorausschauender Planung erheblich reduzieren. Wer frühzeitig handelt, kann Freibeträge mehrfach nutzen und das Familienvermögen effizient übertragen. Die zentralen Stellschrauben sind: Freibeträge (alle 10 Jahre erneuerbar), die Wahl der Übertragungsform (Schenkung vs. Erbschaft) und die Nutzung begünstigter Vermögensgäter.
Steuerfreie Übertragungsoptionen
Neben den persönlichen Freibeträgen gibt es weitere Steuerbefreiungen, die gezielt eingesetzt werden können:
- Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG): Das selbst genutzte Eigenheim kann steuerfrei auf den Ehepartner übergehen — ohne Wertgrenze, wenn der Überlebende die Immobilie 10 Jahre lang selbst bewohnt.
- Hausrat und persönliche Gegenstände: Bis 41.000 € steuerfrei für Kinder, bis 12.000 € für weitere Erben (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).
- Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG): Unter Bedingungen bis zu 100 % Befreiung für Unternehmensnachfolgen möglich.
Die 10-Jahres-Strategie
Da Schenkungen dieselben Freibeträge nutzen wie die Erbschaftsteuer und alle 10 Jahre erneuert werden können, ist eine schrittweise Übertragung zu Lebzeiten die effektivste Strategie. Wer beispielsweise mit 55 Jahren beginnt, kann bei einer Lebenserwartung von 85 Jahren dreimal die Freibeträge nutzen — bei einem Kind also 3 × 400.000 € = 1,2 Mio. € steuerfrei übertragen.