Erbschaftsteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Betriebsvermögen vererben: Die 85%- und 100%-Verschonung erklärt

Wer ein Unternehmen vererbt oder verschenkt, kann unter Bedingungen bis zu 100% Erbschaftsteuer sparen.

Betriebsvermögen vererben: Die 85%- und 100%-Verschonung erklärt
Zuletzt aktualisiert:

Wer ein Unternehmen vererbt oder verschenkt, kann unter Bedingungen bis zu 100%

Warum Betriebsvermögen bevorzugt wird

Der Gesetzgeber will verhindern, dass Erbschaftsteuer Unternehmen zur Liquidation zwingt. Deshalb gibt es die Regelverschonung (85% steuerfrei) und die Optionsverschonung (100% steuerfrei) nach §§ 13a, 13b ErbStG.

Beide Varianten sind an Behaltefristen und Lohnsummenregeln geknüpft. Die Lohnsumme des Unternehmens darf in den Folgejahren nicht unter einen bestimmten Prozentsatz sinken.

Voraussetzungen Regelverschonung (85%)

  • Mindestbehaltedauer: 5 Jahre
  • Lohnsummenregel: 400% der Ausgangslohnsumme über 5 Jahre
  • Verwaltungsvermögen darf max. 50% betragen
  • Gilt für Einzelunternehmen, GmbH-Anteile, KG-Anteile

Voraussetzungen Optionsverschonung (100%)

  • Mindestbehaltedauer: 7 Jahre
  • Lohnsummenregel: 700% über 7 Jahre
  • Verwaltungsvermögen max. 20%
  • Antrag beim Finanzamt stellen
Wichtig: Verwaltungsvermögen (z.B. Wertpapiere, nicht betriebliche Immobilien) schadet der Verschonung. Vor Übertragung unbedingt Portfolio bereinigen.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die Lohnsumme unterschritten wird?

Die Verschonung fällt anteilig weg. Das Finanzamt stellt dann nachträglich Erbschaftsteuer fest.

Gilt die Verschonung auch für GmbH-Minderheitsanteile?

Ab 25,1% Beteiligung gilt die Verschonung für GmbH-Anteile.

Erbschaftsteuer optimal gestalten

Die Erbschaftsteuer lässt sich mit vorausschauender Planung erheblich reduzieren. Wer frühzeitig handelt, kann Freibeträge mehrfach nutzen und das Familienvermögen effizient übertragen. Die zentralen Stellschrauben sind: Freibeträge (alle 10 Jahre erneuerbar), die Wahl der Übertragungsform (Schenkung vs. Erbschaft) und die Nutzung begünstigter Vermögensgäter.

Steuerfreie Übertragungsoptionen

Neben den persönlichen Freibeträgen gibt es weitere Steuerbefreiungen, die gezielt eingesetzt werden können:

  • Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG): Das selbst genutzte Eigenheim kann steuerfrei auf den Ehepartner übergehen — ohne Wertgrenze, wenn der Überlebende die Immobilie 10 Jahre lang selbst bewohnt.
  • Hausrat und persönliche Gegenstände: Bis 41.000 € steuerfrei für Kinder, bis 12.000 € für weitere Erben (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).
  • Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG): Unter Bedingungen bis zu 100 % Befreiung für Unternehmensnachfolgen möglich.

Die 10-Jahres-Strategie

Da Schenkungen dieselben Freibeträge nutzen wie die Erbschaftsteuer und alle 10 Jahre erneuert werden können, ist eine schrittweise Übertragung zu Lebzeiten die effektivste Strategie. Wer beispielsweise mit 55 Jahren beginnt, kann bei einer Lebenserwartung von 85 Jahren dreimal die Freibeträge nutzen — bei einem Kind also 3 × 400.000 € = 1,2 Mio. € steuerfrei übertragen.

SteuernSparen.one Redaktion

Unsere Inhalte werden von einem spezialisierten Redaktionsteam erstellt und regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität geprüft.

✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: Über die Redaktion →
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Erbschaftsteuer berechnen Freibeträge und Steuerlast sofort ermitteln
Jetzt berechnen →