Erbschaftsteuer trifft oft unvorbereitet — weil niemand gerne über den Tod spricht. Dabei lässt sich mit rechtzeitiger Planung legal ein Großteil der Steuer vermeiden. Die Werkzeuge: Freibeträge, Schenkungen, Nießbrauch, Stiftungen.
Strategie 1: Schenkungen zu Lebzeiten

Wer frühzeitig überträgt, kann die 10-Jahres-Rhythmus-Regel optimal nutzen. Bei zwei Kindern und einem Elternteil:
- Jahr 0: Schenkung 400.000 € an Kind 1 + 400.000 € an Kind 2 = steuerfrei
- Jahr 10: Erneut 400.000 € an Kind 1 + 400.000 € an Kind 2 = steuerfrei
- Insgesamt steuerfrei übertragen: 1.600.000 € über 20 Jahre
Strategie 2: Nießbrauchvorbehalt
Die Immobilie wird verschenkt, aber der Schenker behält das Nutzungsrecht (Wohnen oder Vermieten). Der Nießbrauchswert mindert den steuerpflichtigen Schenkungswert erheblich.
Strategie 3: Stufenweiser Übergang mit Familiengesellschaft

Vermögen in eine KG einbringen, Anteile schrittweise an Kinder übertragen. Durch Bewertungsabschläge bei nicht börsennotierten Gesellschaftsanteilen können erhebliche Steuern gespart werden.
Strategie 4: Familienheim-Befreiung nutzen
Das selbst bewohnte Eigenheim kann steuerfrei an Ehepartner und Kinder übertragen werden (§13 Abs.1 Nr.4a/b ErbStG):
- Ehepartner: Grenzenlos steuerfrei (Wohnfläche egal)
- Kinder: Bis 200 qm Wohnfläche steuerfrei
- Bedingung: Einzug innerhalb von 6 Monaten, Selbstnutzung mind. 10 Jahre
| Strategie | Effekt | Zeitvorlauf nötig |
|---|---|---|
| Schenkungen alle 10 Jahre | Sehr hoch (Freibeträge mehrfach nutzen) | Langfristig |
| Nießbrauchvorbehalt | Hoch (30–70 % Wertreduktion) | Ab sofort |
| Familienheim-Befreiung | 100 % auf Eigenheim | Keine (Erbschaft) |
| Betriebsvermögen-Verschonung | 85–100 % | 5–7 Jahre Haltefrist |
Das Finanzamt für Erbschaftsteuer (oft ein spezielles FA, nicht das Wohnsitz-FA) wird vom Nachlassgericht informiert. Sie haben 3 Monate Zeit, den Erwerb anzuzeigen. Die Steuererklärung wird dann angefordert.

Ja. Jedes Kind hat seinen eigenen Freibetrag von 400.000 € je Elternteil — und zwar für Erbschaft und Schenkung zusammen im 10-Jahres-Zeitraum. Bei Schenkung von Mutter UND Vater hat jedes Kind effektiv 800.000 €/10 Jahre steuerfrei.
Nachlassverbindlichkeiten (Schulden, Bestattungskosten, Grabpflege) mindern den steuerpflichtigen Erwerb (§10 Abs.5 ErbStG). Pauschale für Bestattungskosten ohne Nachweis: 10.300 €.