Erbschaftsteuer · 5 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Erbschaft unter Geschwistern: Steuern, Ausgleich und häufige Konflikte

Wie Geschwister Erbschaften aufteilen, Pflichtteilsansprüche klären und unnötige Steuern vermeiden.

Erbschaft unter Geschwistern: Steuern, Ausgleich und häufige Konflikte

Die ungleiche Behandlung von Geschwistern im Erbschaftsteuerrecht

Wenn mehrere Geschwister ein Erbe antreten, werden sie vom deutschen Erbschaftsteuerrecht deutlich benachteiligt. Dies ist einer der wichtigsten Unterschiede zwischen den verschiedenen Verwandtschaftsgraden, den viele Erblasser nicht ausreichend beachten. Während Ehepartner einen großzügigen Freibetrag von 500.000 Euro geltend machen können und Kinder immerhin noch 400.000 Euro steuerfrei erben, beschränkt sich der Freibetrag für Geschwister nach § 16 Abs. 3 ErbStG auf lediglich 20.000 Euro. Dies bedeutet, dass bereits bei einem relativ geringen Vermögen erhebliche Steuerzahlungen anfallen.

Die Steuerklasse II, in die Geschwister als Erben der zweiten Ordnung eingeordnet werden, führt zu Steuersätzen zwischen 15 und 43 Prozent auf den Betrag, der über dem Freibetrag liegt. Dies ist ein wesentlicher Grund, weshalb die Planung einer Erbschaft unter Geschwistern von großer Bedeutung ist. Bereits kleine Unterschiede in der Testamentsgestaltung können zu erheblichen Steuerersparnis oder auch zu unnötigen Steuerzahlungen führen. Im schlimmsten Fall führt die unzureichende Planung nicht nur zu hohen Steuern, sondern auch zu Konflikten zwischen den Geschwistern selbst.

Freibeträge und Steuersätze für Geschwister nach dem ErbStG

Nach § 16 Abs. 3 Erbschaftsteuergesetz beträgt der persönliche Freibetrag für Geschwister des Erblassers genau 20.000 Euro. Dieser Betrag wird allen Geschwistern gleichmäßig gewährt und wird bei mehreren Erbschaften nicht verdoppelt oder vervielfacht. Der Freibetrag gilt pro Erbe und pro Erbfall. Das heißt: Wenn ein Geschwister von zwei verstorbenen Eltern erbt, kann es den Freibetrag zweimal in Anspruch nehmen – also insgesamt 40.000 Euro von beiden Eltern zusammen.

Die Besteuerung erfolgt dann nach Steuerklasse II gemäß § 15 ErbStG mit folgenden Steuersätzen:

  • Bis 75.000 Euro: 15 Prozent
  • Bis 300.000 Euro: 20 Prozent
  • Bis 600.000 Euro: 30 Prozent
  • Bis 6.000.000 Euro: 40 Prozent
  • Bis 13.000.000 Euro: 43 Prozent
  • Über 13.000.000 Euro: 43 Prozent

Diese Steuersätze sind deutlich höher als die für Kinder geltenden Steuersätze der Steuerklasse I, die bei 7 bis 30 Prozent liegen. Bereits diese progressive Staffelung zeigt: Geschwister müssen mit erheblich höheren Steuerlasten rechnen. Dies ist auch der Grund, weshalb viele Erbplaner dazu raten, Testamente bereits zu Lebzeiten so zu gestalten, dass Steuern minimiert werden.

Rechenbeispiele: Die reale Steuerbelastung

Beispiel 1: Erbschaft von 150.000 Euro unter zwei Geschwistern

Ein Erblasser hinterlässt ein Vermögen von 150.000 Euro, das zu gleichen Teilen auf zwei Geschwister aufgeteilt wird. Jedes Geschwister erbt also 75.000 Euro.

  • Erbschaft pro Geschwister: 75.000 Euro
  • Persönlicher Freibetrag (§ 16 Abs. 3 ErbStG): 20.000 Euro
  • Steuerpflichtiger Betrag: 75.000 – 20.000 = 55.000 Euro
  • Erbschaftsteuer nach Steuerklasse II (15 % auf die ersten 75.000 Euro): 55.000 × 15 % = 8.250 Euro pro Geschwister
  • Gesamtsteuer für beide Geschwister: 16.500 Euro

Dies bedeutet, dass jedes Geschwister immerhin 11 Prozent seines Erbes als Steuern zahlt – obwohl der formale Steuersatz nur 15 Prozent beträgt. Die effektive Steuerquote ist durch den niedrigen Freibetrag deutlich höher als der nominale Steuersatz.

Beispiel 2: Erbschaft von 500.000 Euro unter zwei Geschwistern

Wenn das Vermögen größer ist, wird die Steuerbelastung noch dramatischer. Ein Erblasser mit einem Vermögen von 500.000 Euro teilt dieses zu gleichen Teilen auf zwei Geschwister auf.

  • Erbschaft pro Geschwister: 250.000 Euro
  • Persönlicher Freibetrag: 20.000 Euro
  • Steuerpflichtiger Betrag: 250.000 – 20.000 = 230.000 Euro
  • Berechnung der Steuer: 75.000 × 15 % = 11.250 Euro (auf die ersten 75.000 Euro über dem Freibetrag) plus 155.000 × 20 % = 31.000 Euro (auf die restlichen 155.000 Euro)
  • Gesamtsteuer pro Geschwister: 11.250 + 31.000 = 42.250 Euro
  • Gesamtsteuer für beide Geschwister: 84.500 Euro

In diesem Fall zahlt jedes Geschwister knapp 17 Prozent seines Erbes als Erbschaftsteuer. Dies ist eine erhebliche Belastung, die bei besserer Planung hätte vermieden oder zumindest minimiert werden können. Wenn das Vermögen statt auf zwei Kinder auf zwei Geschwister verteilt worden wäre, würde die Steuerbelastung bei nur etwa 11.250 Euro pro Kind liegen – eine Ersparnis von über 30.000 Euro insgesamt.

Ausgleichszahlungen unter Geschwistern: Rechtliche und praktische Fragen

Eine häufige Quelle von Konflikten unter Geschwistern ist die Frage nach Ausgleichszahlungen. Dies tritt insbesondere dann auf, wenn der Erblasser zu Lebzeiten einzelne Kinder oder Geschwister mit Schenkungen bedacht hat. Nach deutschem Erbrecht gibt es hier zwei wichtige Unterscheidungen: die Anrechnung von Schenkungen und die sogenannte Ausgleichspflicht unter Geschwistern.

Im Gegensatz zu Kindern oder Abkömmlingen gibt es für Geschwister nach dem BGB keine gesetzliche Ausgleichspflicht. Das heißt: Wenn der Erblasser einem Geschwister zu Lebzeiten 50.000 Euro geschenkt hat und der anderen Schwester nichts, muss der beschenkte Geschwister diesen Betrag gegenüber der anderen Schwester nicht ausgleichen – es sei denn, der Erblasser hat dies im Testament ausdrücklich so verfügt. Dies ist ein großer Unterschied zu Kindern, bei denen das Gesetz eine Ausgleichspflicht vorsieht (§ 2050 BGB). Bei Geschwistern kommt es also völlig auf den Willen des Erblassers an, ob Ausgleichszahlungen erforderlich sind.

Dies führt häufig zu Spannungen, wenn nicht klar ist, ob der Erblasser eine Schenkung als Vorab- oder Anrechnung gedacht hat. Um solche Konflikte zu vermeiden, sollte der Erblasser bereits im Testament oder per Schenkungsvertrag deutlich machen, welche Schenkungen bei der Erbschaft angerechnet werden sollen. Eine klare schriftliche Feststellung kann Jahre später große Konflikte verhindern.

Immobilien als Erbe: Besondere Herausforderungen für Geschwister

Ein besonders häufiger Grund für Konflikte unter Geschwistern ist das Erbe einer Immobilie. Anders als Bankkonten oder bewegliche Gegenstände lässt sich eine Immobilie nicht einfach teilen. Ein Geschäftshaus, eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus muss irgendwie zwischen den Erben aufgeteilt werden – entweder durch Verkauf oder durch Ausgleichszahlungen.

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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