Erste Regel: Die Trauerpause einhalten
Finanzexperten und Psychologen sind sich einig: Wer gerade geerbt hat, sollte 6–12 Monate keine größeren Anlageentscheidungen treffen. Geerbtes Kapital vorübergehend auf ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto parken und in Ruhe trauern. Unter emotionalem Druck getroffene Investitionsentscheidungen sind statistisch schlechter als rational durchdachte Strategien. Diese Wartezeit ist nicht verlorene Zeit – sie ist psychologische und finanzielle Vorbereitung.
In dieser Phase sollten Sie zunächst den genauen Umfang des Erbes erfassen, eventuelle Schulden oder Verpflichtungen klären und sich grundlegend informieren. Ein Tagesgeldkonto mit aktuell 3,5–4,2 % Rendite (Stand 2024) ist völlig ausreichend und sicher. So haben Sie Zeit, Ihre Situation zu analysieren und die richtige Strategie zu wählen – ohne Zeitdruck und Panik.
Steuerliche Grundlagen für Erben verstehen
Bevor eine Euro investiert wird, müssen die steuerlichen Rahmenbedingungen klar sein. Die Erbschaftsteuer ist nach §1 Abs. 1 ErbStG (Erbschaftsteuergesetz) zu zahlen. Die gute Nachricht: Es gibt erhebliche Freibeträge.
- Ehepartner und Kinder: 400.000 € Freibetrag
- Enkel: 200.000 € Freibetrag
- Eltern und Großeltern (als Erben): 100.000 € Freibetrag
- Weitere Verwandte und Fremde: 20.000 € Freibetrag
Die Steuersätze liegen in Steuerklasse I (nächste Verwandte) zwischen 7 % und 30 %. Rechenbeispiel 1: Ein Sohn erbt von seinem Vater 600.000 €. Der Freibetrag beträgt 400.000 €. Auf die restlichen 200.000 € wird Erbschaftsteuer in Steuerklasse I fällig. Bei einem Steuersatz von 15 % (für Erbschaften zwischen 300.000 € und 600.000 €) sind das 30.000 € Steuern. Das verbleibende Vermögen beträgt also 570.000 €.
Entscheidend ist auch: Behalten Sie die Aufbewahrungsfristen ein und dokumentieren Sie alle späteren Investitionen sauber. Nach §23 Abs. 1 S. 1 EStG können private Veräußerungsgewinne von Immobilien nach einer 10-jährigen Haltedauer steuerfrei sein – ein großer Vorteil für vererbte Grundstücke.
Aktien: Chancen, Risiken und steuerliche Konsequenzen
Aktien gelten als klassische Kapitalanlage für langfristig ausgerichtete Erben. Die Börse hat historisch eine durchschnittliche Rendite von etwa 8–10 % pro Jahr erzielt (DAX, MSCI World). Mit einem ererbten Kapital von 300.000 € hätten Anleger in den letzten 20 Jahren eine Verdopplung auf etwa 600.000 € erreichen können – vorausgesetzt, die Aktien wurden nicht in Crashphasen verkauft.
Die Vorteile von Aktien liegen auf der Hand: Liquidität, Diversifikation möglich, geringe Einstiegshürden und transparente Preisbildung. Hinzu kommt ein psychologischer Vorteil: Mit Aktien beteiligen Sie sich am wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Ein Depot mit 50 verschiedenen Aktien ist weniger emotional als ein Mietshaus.
Allerdings: Aktien unterliegen Schwankungen. Angenommen, Sie investieren 250.000 € unmittelbar nach Erhalt in den Dax-Index. Dann kommt ein Börsencrash wie 2008 oder 2020. Plötzlich ist Ihr Vermögen nur noch 200.000 € wert. Können Sie psychologisch damit umgehen, 50.000 € Verlust zu sehen? Das ist die zentrale Frage.
Steuerlich sind die Auswirkungen überschaubar: Nach §20 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterliegen Dividenden dem Einkommensteuer-Tarif. Die Kapitalertragsteuer beträgt pauschal 26,375 % (Solidaritätszuschlag inklusive). Sie können aber die Teilfreistellung des §20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG nutzen: 60 % von Dividenden sind steuerfrei, wenn die Aktien länger als ein Jahr gehalten werden. Das bedeutet effektiv nur etwa 10,55 % Steuer auf die Dividende. Bei Kursgewinnen fallen Steuern erst bei Verkauf an – und nur, wenn die Aktien weniger als ein Jahr gehalten wurden. Nach einem Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei.
Eine interessante Nische: Der Kauf von Einzelaktien mit Dividenden. Ein Erbe von 200.000 € könnte in 40–50 stabile Dividendenzahler investieren und im besten Fall 5.000–7.000 € pro Jahr Dividende erhalten. Das sind die berühmten „Dividendenkönige" wie Coca-Cola oder Nestlé. Diese Strategie ist ideal für Erben, die ein stabiles Zusatzeinkommen mögen und emotional stabil sind.
Immobilien: Stabilität, Verwaltungsaufwand und Steuervorteil
Immobilien gelten als „Sachwert" – eine psychologische Komponente, die viele Erben anzieht. Man kann die Immobilie anfassen, sehen und nutzen. Zudem gibt es eine besondere Steuerermäßigung für vererbte Immobilien: Nach §13 Abs. 1 ErbStG ist eine Hauptwohnung steuerfrei, wenn der Erbe selbst einzieht. Bei Renditeobjekten beträgt der Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen sogar 60–100 %.
Die typische Strategie: Ein Erbe von 500.000 € kauft ein Mehrfamilienhaus für 400.000 € und hält 100.000 € Reserve. Das Haus wirft 4–5 % Bruttomietrendite ab – also etwa 16.000–20.000 € pro Jahr. Nach Instandhaltungskosten (ca. 1–2 %), Makler, Verwaltung und Steuern bleiben 8.000–12.000 € Nettoeinkommen. Das ist attraktiv für stabile, langfristig orientierte Erben.
Rechenbeispiel 2: Eine Erbin erhält 600.000 €. Sie kauft mit 450.000 € ein Mehrfamilienhaus. Die Jahresmiete beträgt 18.000 € (Bruttomietrendite 4 %). Instandhaltung, Versicherung, Makler: 3.000 € pro Jahr. Netto: 15.000 €. Nach Einkommensteuer (Grenzsteuersatz 42 %): 8.700 € bleiben. Das ist eine stabile, vorhersehbare Rendite.
Aber es gibt auch Nachteile: Immobilien sind illiquide. Wenn Sie das Geld plötzlich brauchen, dauert ein Verkauf 4–6 Monate und kostet Makler- und Notargebühren (zusammen etwa 8–10 %). Hinzu kommt der ständige Verwaltungsaufwand – Mieter finden, Reparaturen organisieren, Mieten eintreiben. Das ist emotionale und zeitliche Belastung. Und: Immobilienmärkte können fallen. In östlichen Bundesländern sind manche Häuser in den letzten 10 Jahren billiger geworden.
Steuerlich ist zu beachten: Mieteinnahmen sind nach §21 EStG als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern. Makler- und Notarkosten sind abzugsfähig. Kapitalerträge aus dem Verkauf unterliegen nach §23 Abs. 1 EStG der Spekulationsfrist: Immobilien sind nach 10 Jahren Haltedauer steuerfrei zu veräußern. Das ist ein großer Vorteil für Erben, die langfristig denken.
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