Das Auto ist für viele Berufstätige unerlässlich — und eine wichtige Steuerquelle. Je nach Situation kannst du als Selbstständiger oder Arbeitnehmer Autokosten unterschiedlich absetzen. Hier erfährst du alle Methoden im Vergleich.
Arbeitnehmer: Entfernungspauschale
Arbeitnehmer können die Fahrtkosten zur Arbeit als Werbungskosten absetzen:

- 0,30 €/km für die ersten 20 km einfacher Wegstrecke
- 0,38 €/km ab dem 21. km
- Egal welches Verkehrsmittel (auch ÖPNV, Fahrrad, E-Bike)
- Nur einfache Strecke (nicht hin und zurück!)
Beispiel: 30 km zur Arbeit, 220 Arbeitstage: (20 km × 0,30 €) + (10 km × 0,38 €) × 220 = 2.156 € Werbungskosten.
Selbstständige: Drei Methoden für Fahrtkosten
Methode 1: Fahrtenbuch
Du zeichnest jede Fahrt auf (Datum, Ziel, Zweck, Kilometer) und setzt alle tatsächlichen Kfz-Kosten anteilig ab. Das ist die aufwändigste Methode, aber bei überwiegend beruflicher Nutzung die lukrativste.
Absetzbare Kosten: Kraftstoff, Versicherung, Kfz-Steuer, Reparaturen, TÜV, Abschreibung, Leasingrate, Parkgebühren, Garage.
Methode 2: Kilometerpauschale (ohne Fahrtenbuch)
Ohne Fahrtenbuch kannst du pauschal 0,30 €/km für berufliche Fahrten ansetzen. Du brauchst nur eine Aufstellung der beruflichen Fahrten (Datum, Ziel, Anlass).

Methode 3: Betriebliches Kfz mit 1%-Regelung
Wenn du das Auto überwiegend betrieblich nutzt (mehr als 50 %), kannst du es als Betriebsvermögen behandeln und alle Kosten absetzen. Für die private Nutzung wird dann ein geldwerter Vorteil angesetzt:
- 1 % des Brutto-Listenpreises pro Monat für Privatnutzung
- + 0,03 % des Listenpreises pro km Entfernung Wohnung–Betrieb (Fahrt zur Betriebsstätte)
Elektro- und Hybridfahrzeuge: Steuervorteile
Bei E-Autos und bestimmten Hybriden gelten günstigere Regeln:
- Reine E-Autos: Nur 0,25 % des Listenpreises (statt 1 %) für private Nutzung — wenn Listenpreis unter 70.000 € (brutto)
- Plug-in-Hybride: 0,5 % (wenn mindestens 60 km elektrische Reichweite oder max. 50 g CO₂/km)
Firmenwagenversteuerung für Arbeitnehmer

Wenn dein Arbeitgeber dir einen Firmenwagen überlässt, gilt:
- Geldwerter Vorteil: 1 % des Listenpreises/Monat (oder Fahrtenbuch)
- Fahrten Wohnung–Arbeit: 0,03 % des Listenpreises × km/Monat
- Beides wird als Einnahme dem Lohn hinzugefügt und lohnversteuert
Welche Methode lohnt sich wann?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Arbeitnehmer, Pendler | Entfernungspauschale |
| Selbstständiger, wenig private Nutzung | Fahrtenbuch + tatsächliche Kosten |
| Selbstständiger, günstiges Auto, viel Privatnutzung | Km-Pauschale oder 1%-Regel prüfen |
| E-Auto, überwiegend beruflich | 0,25%-Regel oder Fahrtenbuch |