Firmenwagen steuerlich optimal behandeln: Die Wahl zwischen 1%-Methode und Fahrtenbuch entscheidet darüber, ob Sie jährlich tausende Euro zu viel Steuern zahlen.
Die 1%-Methode: Einfach und pauschal

Monatlicher geldwerter Vorteil = 1 % des Bruttolistenpreises (BLP) bei Erstzulassung. Hinzu kommt für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: 0,03 % × BLP × Entfernung km × 12 Monate.
| Fahrzeug BLP | GWV Basis/Monat | Zusatz 30 km Pendeln/Monat | Gesamt/Jahr |
|---|---|---|---|
| 35.000 € | 350 € | 315 € | 7.980 € |
| 55.000 € | 550 € | 495 € | 12.540 € |
| 80.000 € | 800 € | 720 € | 18.240 € |
Fahrtenbuch: Lohnt sich bei geringer Privatnutzung
Beim Fahrtenbuch wird der tatsächliche Privatanteil berechnet: Alle Kosten des Fahrzeugs (Leasing/AfA, Benzin, Versicherung, Service, GEZ etc.) × Privatanteil in % = geldwerter Vorteil.
- Jede Fahrt dokumentieren: Datum, km-Start, km-Ende, Ziel, Zweck
- Bei Privatfahrten: „Privatfahrt" genügt als Eintrag
- Elektronische Fahrtenbücher: Vimcar, Avrios, TravellerPlus
- Nachweis bei Betriebsprüfung: Lückenlos und zeitnah geführt
E-Auto: Die 0,25%-Sonderregel

Reine Elektroautos (BLP ≤ 70.000 €) werden nur mit 0,25 % BLP/Monat bewertet — statt 1 %. Das ist ein erheblicher Steuervorteil:
- BMW iX3 BLP 60.000 €: 0,25 % = 150 €/Monat geldwerter Vorteil
- Vergleich Verbrenner-Pendant: 600 €/Monat
- Jahresersparnis bei 42 % Steuersatz: ca. 2.268 €
- Plug-in-Hybrid: 0,5 %-Regel (wenn Mindest-Reichweite E erfüllt)
Wann welche Methode?
| Privatanteil | Empfehlung |
|---|---|
| Unter 20 % | Fahrtenbuch — deutliche Steuerersparnis |
| 20–35 % | Fahrtenbuch prüfen — oft noch günstiger |
| Über 35 % | 1%-Methode — einfacher, ähnlicher Betrag |
| E-Auto immer | 0,25%-Methode oder Fahrtenbuch |
Nein. Der Wechsel ist nur zum Jahresanfang möglich. Wenn Sie im Januar mit der 1%-Methode beginnen, gilt sie für das gesamte Kalenderjahr. Planen Sie die Entscheidung sorgfältig zum Jahresende.
Geldwerter Vorteil × Grenzsteuersatz = Nettobelastung. Beispiel: GWV 500 €/Monat × 42 % = 210 €/Monat Mehrsteuer. Dafür haben Sie alle Fahrzeugkosten abgedeckt. Bei einem vergleichbaren Privatwagen wären das schnell 600–900 €/Monat.

Firmen-E-Bikes (Pedelecs bis 25 km/h) sind steuerfrei als Sachbezug (§3 Nr.37 EStG) — kein geldwerter Vorteil! Normale Motorräder: 1%-Methode anwendbar. Schnelle E-Bikes (S-Pedelec): Kfz-Zulassung nötig, dann 1%-Methode.