Altersvorsorgedepot: So sparst du mit der neuen Aktienrente Steuern

Am 27. März 2026 hat der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 können rund 50 Millionen Deutsche ein Altersvorsorgedepot eröffnen. Der Riester-Nachfolger setzt erstmals konsequent auf ETFs und Fonds statt auf teure Versicherungsprodukte. Aber der eigentliche Hebel liegt nicht bei der Rendite, sondern bei der Steuer. Wir analysieren die steuerlichen Mechanismen im Detail: Sonderausgabenabzug, Günstigerprüfung, nachgelagerte Besteuerung und die Frage, wann ein klassisches ETF-Depot steuerlich besser abschneidet.

Sonderausgabenabzug: Bis zu 1.800 EUR von der Steuer absetzen

Wer in ein Altersvorsorgedepot einzahlt, kann seine Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulagen. Dieses Verfahren heißt Günstigerprüfung.

Der Mechanismus funktioniert so: Du zahlst bis zu 1.800 EUR pro Jahr ein. Darauf erhältst du Zulagen (Grundzulage bis 540 EUR, Kinderzulage bis 300 EUR pro Kind). Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob ein Sonderausgabenabzug deiner Beiträge eine höhere Steuerersparnis bringt als die Zulagen allein. Falls ja, bekommst du die Differenz als Steuererstattung.

Steuerersparnis nach Bruttoeinkommen

Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug bei einer Einzahlung von 1.800 EUR pro Jahr ausfällt. Die Zulagen (hier: 540 EUR Grundzulage, keine Kinder) werden gegengerechnet.

Brutto/Jahr Grenzsteuersatz Sonderausgabenabzug (1.800 EUR) Zulage (540 EUR) Zusätzliche Erstattung
25.000 EUR ca. 27 % 486 EUR 540 EUR 0 EUR (Zulage günstiger)
30.000 EUR ca. 30 % 540 EUR 540 EUR 0 EUR (gleichauf)
40.000 EUR ca. 35 % 630 EUR 540 EUR 90 EUR
50.000 EUR ca. 38 % 684 EUR 540 EUR 144 EUR
60.000 EUR ca. 42 % 756 EUR 540 EUR 216 EUR
80.000 EUR 42 % 756 EUR 540 EUR 216 EUR

Fazit: Ab einem Bruttoeinkommen von rund 40.000 EUR pro Jahr übersteigt der Sonderausgabenabzug die Grundzulage. Für Besserverdiener ohne Kinder ist der Steuereffekt der wichtigere Vorteil. Für Geringverdiener mit Kindern sind die Zulagen (540 EUR + 300 EUR pro Kind) dagegen oft attraktiver.

Günstigerprüfung: So funktioniert sie im Detail

Die Günstigerprüfung läuft vollautomatisch. Das Finanzamt vergleicht zwei Werte:

  • Variante A: Summe aller Zulagen (Grundzulage + Kinderzulagen + ggf. Berufseinsteigerbonus)
  • Variante B: Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug der gesamten Einzahlung (Eigenbeitrag + Zulagen = bis 1.800 EUR)

Das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Variante. Du musst nichts beantragen. Der höhere Betrag wird angerechnet, die bereits erhaltenen Zulagen werden verrechnet. Die Differenz erhältst du als Steuererstattung.

Rechenbeispiel: Angestellter, 45.000 EUR Brutto, 1 Kind

Position Betrag
Eigenbeitrag 1.800 EUR
Grundzulage 540 EUR
Kinderzulage (1 Kind) 300 EUR
Variante A: Zulagen gesamt 840 EUR
Grenzsteuersatz bei 45.000 EUR ca. 36 %
Sonderausgabenabzug (1.800 EUR x 36 %) 648 EUR
Variante B: Steuerersparnis 648 EUR
Ergebnis Zulagen günstiger (+192 EUR)

In diesem Fall sind die Zulagen (840 EUR) günstiger als der Sonderausgabenabzug (648 EUR). Der Steuerpflichtige erhält die Zulagen, aber keine zusätzliche Erstattung. Erst ab etwa 60.000 EUR Brutto würde der Sonderausgabenabzug hier die Zulagen übersteigen, weil die Kinderzulage den Vergleichswert anhebt.

Nachgelagerte Besteuerung vs. Abgeltungsteuer: Der große Vergleich

Der steuerliche Unterschied zwischen Altersvorsorgedepot und normalem ETF-Depot ist fundamental. Im normalen Depot zahlst du Abgeltungsteuer auf Gewinne. Im Altersvorsorgedepot wird bei Auszahlung der persönliche Einkommensteuersatz fällig.

Steuervergleich: Altersvorsorgedepot vs. ETF-Depot

Merkmal Altersvorsorgedepot Normales ETF-Depot
Steuern in der Ansparphase Keine (steuerfrei) Vorabpauschale + Abgeltungsteuer bei Verkauf
Teilfreistellung (Aktien-ETF) Nein Ja (30 %)
Steuersatz bei Auszahlung Persönlicher Satz (15–42 %) Abgeltungsteuer 26,375 %
Effektiver Steuersatz auf Gewinne 15–42 % (je nach Renten-Einkommen) ca. 18,5 % (nach Teilfreistellung)
Zulagen Bis 540 EUR + 300 EUR/Kind Keine
Sonderausgabenabzug Ja (bis 1.800 EUR) Nein
Vorabpauschale Keine Jährlich fällig
Flexibilität Auszahlung erst ab 65 Jederzeit verfügbar

Konkreter Vergleich: 1.800 EUR/Jahr, 30 Jahre, 7 % Rendite

Position Altersvorsorgedepot Normales ETF-Depot
Eigene Einzahlung (30 Jahre) 54.000 EUR 54.000 EUR
Zulagen (540 EUR x 30) 16.200 EUR 0 EUR
Gesamt eingezahlt/angelegt 70.200 EUR 54.000 EUR
Endkapital (7 % p.a.) ca. 217.000 EUR ca. 170.000 EUR
Gewinn ca. 147.000 EUR ca. 116.000 EUR
Steuer bei Auszahlung (25 % Renten-Satz) ca. 54.250 EUR ca. 21.460 EUR (18,5 % effektiv)
Netto nach Steuer ca. 162.750 EUR ca. 148.540 EUR
Vorteil Altersvorsorgedepot: +14.210 EUR

Trotz der höheren Besteuerung bei Auszahlung gewinnt das Altersvorsorgedepot durch die staatlichen Zulagen. Die 16.200 EUR Zulagen über 30 Jahre plus der Zinseszinseffekt auf diesen Betrag kompensieren den Steuernachteil mehr als deutlich.

Wann ist das Altersvorsorgedepot steuerlich besser?

Das geförderte Depot lohnt sich steuerlich besonders in diesen Fällen:

  • Familien mit Kindern: Kinderzulage (300 EUR/Kind) macht das Depot fast immer zum Gewinner. Bei 2 Kindern fließen jährlich 1.140 EUR an Zulagen.
  • Gutverdiener ohne Kinder: Ab ca. 40.000 EUR Brutto greift der Sonderausgabenabzug stärker als die Grundzulage.
  • Niedriges Renten-Einkommen erwartet: Wer im Alter unter dem Spitzensteuersatz liegt (z. B. 25 % statt 42 %), profitiert doppelt: hohe Förderung jetzt, niedrige Steuer später.
  • Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger unter 25: 200 EUR Einmalbonus plus volle Laufzeit maximieren den Zinseszinseffekt.

Wann ist ein normales ETF-Depot steuerlich besser?

Es gibt Situationen, in denen ein freies Depot ohne Förderung die bessere Wahl ist:

  • Hohes Renten-Einkommen erwartet: Wer im Alter weiterhin im Spitzensteuersatz (42 %) liegt, zahlt auf jeden Euro Auszahlung 42 % Einkommensteuer. Im freien Depot wären es effektiv nur 18,5 % (nach Teilfreistellung). Der Steuernachteil kann die Zulagen auffressen.
  • Flexibilität wichtiger als Förderung: Im Altersvorsorgedepot ist das Kapital bis 65 gesperrt. Wer vorher Geld braucht, zahlt alle Zulagen und Steuervorteile zurück (förderschädliche Verwendung).
  • Hohe Einzahlungen geplant: Die Förderung greift nur bis 1.800 EUR. Wer 500 EUR/Monat oder mehr investieren will, sollte die 1.800 EUR gefördert einzahlen und den Rest in ein freies Depot legen.
  • Keine Förderberechtigung: Freiwillig Versicherte ohne Pflichtbeiträge und reine Privatversicherte können kein Altersvorsorgedepot eröffnen.

Ungeförderte Beiträge: Der stille Steuervorteil (1.801–6.840 EUR)

Wenig bekannt, aber steuerlich interessant: Man kann bis zu 6.840 EUR pro Jahr in das Altersvorsorgedepot einzahlen. Die geförderten 1.800 EUR unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Aber die ungeförderten Beiträge (1.801 bis 6.840 EUR) werden bei Auszahlung nur mit dem Ertragsanteil besteuert.

Ertragsanteilbesteuerung bedeutet: Nicht der gesamte Auszahlungsbetrag wird versteuert, sondern nur der Ertragsanteil. Bei einer Auszahlung ab 67 liegt der Ertragsanteil bei etwa 17 %. Im Vergleich:

Besteuerung Geförderte Beiträge Ungeförderte Beiträge Freies ETF-Depot
Steuerpflichtig bei Auszahlung 100 % (nachgelagert) Nur Ertragsanteil (~17 %) Nur Gewinn (abzgl. 30 % Teilfreistellung)
Steuersatz Persönlicher Satz Persönlicher Satz 26,375 %
Effektiv auf Gesamtbetrag 25–42 % ca. 4–7 % ca. 8–12 % (abhängig vom Gewinnanteil)

Wer also die vollen 6.840 EUR einzahlt, kombiniert: 1.800 EUR mit voller Förderung und 5.040 EUR mit extrem günstiger Ertragsanteilbesteuerung. Diese Kombination kann steuerlich attraktiver sein als ein komplett freies Depot, weil während der Ansparphase keine Vorabpauschale und keine Abgeltungsteuer anfallen.

Steuerfreie Ansparphase: Der unterschätzte Vorteil

Im Altersvorsorgedepot fallen während der gesamten Laufzeit keine Steuern an. Keine Vorabpauschale, keine Abgeltungsteuer auf Dividenden, keine Steuern bei Fondsumschichtung innerhalb des Depots. Das bedeutet: Der volle Betrag arbeitet mit Zinseszins.

Im normalen ETF-Depot wird dagegen jährlich die Vorabpauschale fällig (aktuell Basiszins 2,29 %, davon 70 % steuerpflichtig bei Aktien-ETFs). Bei einem Depotstand von 100.000 EUR sind das rund 420 EUR Steuer pro Jahr. Über 30 Jahre summiert sich dieser Nachteil auf mehrere Tausend Euro entgangener Rendite.

Optimale Strategie: Altersvorsorgedepot + freies Depot kombinieren

Die steuerlich optimale Strategie für die meisten Anleger sieht so aus:

  1. 1.800 EUR/Jahr ins Altersvorsorgedepot: Volle Förderung mitnehmen (Zulagen + ggf. Sonderausgabenabzug).
  2. Optional: Bis 6.840 EUR aufstocken: Die ungeförderten Beiträge profitieren von steuerfreier Ansparphase und günstiger Ertragsanteilbesteuerung.
  3. Alles darüber hinaus ins freie ETF-Depot: Volle Flexibilität, niedrige effektive Steuer durch Teilfreistellung, kein Lock-in bis 65.

Mit einem Altersvorsorgedepot-Rechner lassen sich die konkreten Zahlen für die persönliche Situation durchrechnen. Entscheidend sind Einkommen, Familienstand, Kinderzahl und das erwartete Einkommen im Alter.

Drei-Garantie-Varianten und ihre steuerlichen Auswirkungen

Das Altersvorsorgedepot gibt es in drei Varianten: ohne Garantie (Pur), mit 80 % Garantie und mit 100 % Garantie. Steuerlich sind alle drei gleich behandelt. Aber die erwartete Rendite beeinflusst, wie stark der Steuervorteil in der Ansparphase wirkt.

Variante Erwartete Rendite Endkapital (1.800 EUR + Zulagen, 30 J.) Steuer bei Auszahlung (25 %) Netto
Pur (0 % Garantie) 7 % p.a. ca. 217.000 EUR ca. 54.250 EUR ca. 162.750 EUR
80 % Garantie 4,5 % p.a. ca. 133.000 EUR ca. 33.250 EUR ca. 99.750 EUR
100 % Garantie 2,5 % p.a. ca. 96.000 EUR ca. 24.000 EUR ca. 72.000 EUR

Die Pur-Variante ohne Garantie liefert über 30 Jahre mehr als das Doppelte der Netto-Auszahlung gegenüber der 100-%-Garantie. Die Steuerfreiheit in der Ansparphase wirkt umso stärker, je höher die Rendite ist.

Fazit: Altersvorsorgedepot ist für die Mehrheit steuerlich sinnvoll

Das Altersvorsorgedepot bietet drei steuerliche Vorteile gleichzeitig: Sonderausgabenabzug bzw. Zulagen in der Einzahlungsphase, komplette Steuerfreiheit während der Ansparphase und die Möglichkeit, ungeförderte Beiträge mit nur geringer Ertragsanteilbesteuerung auszahlen zu lassen.

Der Nachteil der nachgelagerten Besteuerung (bis 42 % statt 26,375 % Abgeltungsteuer) wird in den meisten Fällen durch die Zulagen und den Zinseszinseffekt überkompensiert. Nur wer im Alter weiterhin Spitzensteuersatz zahlt und keine Kinder hat, sollte genau nachrechnen.

Für eine individuelle Berechnung empfiehlt sich der Steuervergleichsrechner auf AktienRenteRechner.de, der alle Variablen (Einkommen, Kinder, Garantie-Stufe, Renten-Steuersatz) berücksichtigt.