Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Abfindung und Steuern: Die Fünftelregelung erklärt – so reduzieren Sie die Steuerlast

Eine Abfindung bei Jobverlust kann ein Jahresgehalt oder mehr betragen.

Abfindung und Steuern: Die Fünftelregelung erklärt – so reduzieren Sie die Steuerlast
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Eine Abfindung bei Jobverlust kann ein Jahresgehalt oder mehr betragen. Damit liegt das Einkommen in dem Jahr weit über dem Durchschnitt – und der Progressionseffekt macht die Steuer massiv. Die Fünftelregelung ist das wichtigste Instrument, um diesen Progressionssprung abzumildern.

Was die Fünftelregelung macht: Die Abfindung wird so besteuert, als würde man 1/5 davon fünfmal in Folge erhalten – statt alles auf einmal. Das vermeidet den Progressionssprung in einem Jahr.

Wie berechnet sich die Fünftelregelung?

Berechnung in 3 Schritten

  1. Reguläre Steuer auf das normale Jahreseinkommen ohne Abfindung berechnen
  2. Steuer auf normales Einkommen + 1/5 der Abfindung berechnen
  3. Differenz (Schritt 2 − Schritt 1) × 5 = Steuer auf die Abfindung

Rechenbeispiel

PositionBetragSteuer
Reguläres Jahresgehalt60.000 €~17.000 €
Reguläres Gehalt + 1/5 Abfindung (10.000 €)70.000 €~20.800 €
Differenz3.800 €
Steuer auf Abfindung (50.000 €)5 × 3.800 €= 19.000 €
Ohne Fünftelregelung (bei 42% Grenzsteuersatz)ca. 21.000 €

Wann lohnt sich die Fünftelregelung?

Sie bringt den größten Vorteil, wenn:

  • Das Gehalt im Abfindungsjahr ungewöhnlich niedrig ist (z.B. wegen Kündigung im Januar)
  • Die Abfindung groß ist (mehrere Jahresgehälter)
  • Der persönliche Steuersatz im Jahr der Abfindung deutlich steigt
Tipp Optimierung: Wenn möglich, die Abfindungs-Zahlung in ein Jahr legen, in dem das Gehalt niedrig ist – z.B. in das Jahr nach der Kündigung, wenn kein neuer Job da ist. Bei niedrigem Grundeinkommen bringt die Fünftelregelung mehr.

Was ist keine außerordentliche Einkünfte?

Das Finanzamt akzeptiert die Fünftelregelung nur für echte außerordentliche Einkünfte aus „Zusammenballung" – d.h. mehrere Jahre werden zusammengepresst. Dafür muss die Abfindung mindestens dem normalen Jahresgehalt entsprechen. Kleinere Abfindungen (z.B. 3 Monatsgehälter) werden oft abgelehnt.

FAQ: Abfindung und Steuern

Muss ich die Fünftelregelung beantragen?

Ja. Der Arbeitgeber kann die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen – wenn er das nicht tut, müssen Sie sie in der Steuererklärung selbst angeben (Anlage N).

Kann ich die Abfindung steuerfrei anlegen?

Nein – die Abfindung selbst ist steuerpflichtig. Aber: Sie können in dem Jahr einen hohen Rürup-Beitrag einzahlen und so die Abfindung steuerlich teilweise kompensieren.

Was ist, wenn ich die Abfindung in Raten erhalte?

Bei Ratenzahlung über mehrere Jahre entfällt die Fünftelregelung, weil keine "Zusammenballung" mehr vorliegt. Am besten die gesamte Abfindung in einem Jahr auszahlen lassen.

SteuernSparen.one Redaktion

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