Steueroptimierung · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Mai. 2026

Zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen berechnen

Krankheitskosten und Pflegekosten können nur über der zumutbaren Eigenbelastung abgesetzt werden. Wie hoch ist sie?

Zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen berechnen
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Die zumutbare Belastung ist der Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen. Nur was darüber liegt, wirkt steuermindernd. Die genaue Berechnung mit Beispielen.

Was ist die zumutbare Belastung?

Bei außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) — typischerweise Krankheitskosten, Pflegekosten, Beerdigungskosten — zieht das Finanzamt nicht den vollen Betrag ab. Stattdessen wird zunächst ein Selbstbehalt abgezogen, der sogenannte "zumutbare Belastung". Nur der darüber hinausgehende Betrag mindert die Steuer. Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Kinderzahl.

Die Staffelung im Detail

Gesamtbetrag EinkünfteLedig, keine KinderVerh. / 1-2 Kinder3+ Kinder
Bis 15.340 €5 %4 %2 %
15.341 € bis 51.130 €6 %5 %3 %
Über 51.130 €7 %6 %4 %

Die Berechnung ist gestaffelt — nicht jede Einkommensstufe wird mit einem einheitlichen Prozentsatz belastet. Ein Beispiel: Lediger ohne Kinder mit 60.000 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte: 15.340 × 5 % = 767 Euro + (51.130 − 15.340) × 6 % = 2.147 Euro + (60.000 − 51.130) × 7 % = 621 Euro. Gesamt: 3.535 Euro zumutbare Belastung. Nur Krankheitskosten über 3.535 Euro wirken steuermindernd.

Praxisbeispiel: Zahnarzt-Kosten

Angenommen: Gesamtbetrag der Einkünfte 45.000 Euro, verheiratet, 2 Kinder. Zumutbare Belastung: 15.340 × 4 % = 613 Euro + (45.000 − 15.340) × 5 % = 1.483 Euro = 2.096 Euro. Zahnarzt-Rechnungen im Jahr: 3.500 Euro (nicht von Krankenkasse erstattet). Abzugsfähig: 3.500 − 2.096 = 1.404 Euro. Steuerersparnis bei 35 % Steuersatz: ca. 491 Euro.

Krankheitskosten sammeln — auch kleine Beträge

Weil die zumutbare Belastung erst überschritten werden muss, lohnt es sich, alle außergewöhnlichen Belastungen des Jahres zu sammeln: Zuzahlungen Apotheke, nicht erstattete Behandlungskosten, Fahrtkosten zum Arzt (0,30 €/km), Hilfsmittel ohne Kassenerstattung, Kosten für Kuren und Reha. Einzeln wenig, zusammen kann das die Grenze überschreiten.

  • Alle Belege für Krankheitskosten, Zuzahlungen, Hilfsmittel sammeln
  • Zumutbare Belastung für eigenen Fall ausrechnen (Einkommensstufe × Prozentsatz)
  • Wenn nahe an der Grenze: Jahresende-Ausgaben vorziehen
  • Fahrtkosten zum Arzt: 0,30 €/km, hin und zurück
  • Krankenkassen-Selbstbeteiligungen nicht vergessen
Bundesfinanzhof 2017 — Gestaffelte Berechnung: Der BFH entschied, dass die zumutbare Belastung für jede Einkommensstufe separat berechnet wird (nicht linear). Das führt zu einer etwas niedrigeren zumutbaren Belastung als die alte Vereinfachungsformel ergab — und damit zu mehr abzugsfähigen Kosten für viele Steuerpflichtige. Ältere Steuerbescheide können daher zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausgestellt worden sein.
SteuernSparen.one Redaktion

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