Internet und Telefon als Werbungskosten absetzen ist möglich — aber mit klaren Grenzen. Was das Finanzamt akzeptiert und wie Sie den beruflichen Anteil belegen.

Internet: Beruflicher Anteil absetzbar
Der Internetanschluss zu Hause dient sowohl privaten als auch beruflichen Zwecken. Das Finanzamt akzeptiert den beruflich veranlassten Anteil als Werbungskosten. Dabei gilt: Wer keinen separaten Nachweis führt, kann pauschal 20 % der Kosten ansetzen — das Finanzamt akzeptiert ohne weiteren Nachweis bis zu 20 Euro monatlich (240 Euro jährlich). Wer mehr absetzen möchte, muss den beruflichen Anteil plausibel belegen.
Arbeitnehmer im Homeoffice können einen höheren Anteil beanspruchen: Wer 5 Tage pro Woche von zu Hause arbeitet, kann argumentieren, dass 60–80 % der Internetkosten beruflich veranlasst sind. Das Finanzamt akzeptiert das aber nur, wenn die berufliche Nutzung glaubhaft gemacht wird — etwa durch Arbeitgeberbestätigung, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Telefon: 20 % Pauschale oder Einzelnachweis
Auch Telefonkosten (Flatrate, Mobiltelefon-Vertrag) können anteilig abgesetzt werden. Die BMF-Pauschale: 20 % der Gesamtkosten, maximal 20 Euro monatlich. Wer einen höheren Berufsanteil hat, kann per Einzelaufzeichnung nachweisen — das ist aber aufwändig und für die meisten nicht lohnend. Geschäftstelefonate über das Privathandy: Im Zweifel Verbindungsnachweise aufbewahren.
Dienstliches Handy: Steuerfrei vom Arbeitgeber
Stellt der Arbeitgeber ein Diensttelefon zur Verfügung, ist die private Nutzung steuerfrei — unabhängig vom Umfang (§ 3 Nr. 45 EStG). Das gilt auch für Internetzugang über das Diensthandy. Wenn der Arbeitgeber die Telefonkosten des Privatanschlusses erstattet (bis 25 Euro monatlich steuerfrei), kann das teurer sein als der Eigenabzug.
| Kostenart | Absetzbar | Ohne Nachweis | Mit Nachweis |
|---|---|---|---|
| Internet-Flatrate | Beruflicher Anteil | 20 %, max. 20 €/Monat | Bis 80 % bei Homeoffice |
| Telefon (privat) | Beruflicher Anteil | 20 %, max. 20 €/Monat | Verbindungsnachweis |
| Diensthandy vom AG | Steuerfrei | Vollständig | Kein Nachweis nötig |
| AG-Erstattung privat | Bis 25 €/Monat steuerfrei | Ja | Bescheinigung AG |
Zweitanschluss für berufliche Nutzung
Wer einen separaten beruflichen Internetanschluss hat (z.B. für ein Arbeitszimmer), kann diesen vollständig absetzen — ohne Aufteilung. Bei Selbstständigen lohnt sich das besonders: Ein eigener DSL-Anschluss für das Büro ist zu 100 % Betriebsausgabe. Auch VPN-Dienste, Cloud-Speicher und Kommunikations-Tools (Zoom, Teams) sind bei nachgewiesener beruflicher Nutzung absetzbar.
- ✓ Pauschale 20 % / 20 € monatlich geltend machen — ohne Nachweis
- ✓ Höherer Anteil: Homeoffice-Tage und fehlenden Büroarbeitsplatz dokumentieren
- ✓ Arbeitgeber-Erstattung bis 25 € monatlich: steuerfrei
- ✓ Diensthandy: private Nutzung ohne Steuer (§ 3 Nr. 45 EStG)
- ✓ Separater Berufanschluss: 100 % absetzbar