Steueroptimierung · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Internet und Telefon als Werbungskosten absetzen 2026

Wer für die Arbeit Internet und Telefon nutzt, kann einen Teil der Kosten absetzen. Die genauen Regeln.

Internet und Telefon als Werbungskosten absetzen 2026

Internet und Telefon als Werbungskosten absetzen ist möglich — aber mit klaren Grenzen. Was das Finanzamt akzeptiert und wie Sie den beruflichen Anteil belegen.

Internet: Beruflicher Anteil absetzbar

Der Internetanschluss zu Hause dient sowohl privaten als auch beruflichen Zwecken. Das Finanzamt akzeptiert den beruflich veranlassten Anteil als Werbungskosten. Dabei gilt: Wer keinen separaten Nachweis führt, kann pauschal 20 % der Kosten ansetzen — das Finanzamt akzeptiert ohne weiteren Nachweis bis zu 20 Euro monatlich (240 Euro jährlich). Wer mehr absetzen möchte, muss den beruflichen Anteil plausibel belegen.

Arbeitnehmer im Homeoffice können einen höheren Anteil beanspruchen: Wer 5 Tage pro Woche von zu Hause arbeitet, kann argumentieren, dass 60–80 % der Internetkosten beruflich veranlasst sind. Das Finanzamt akzeptiert das aber nur, wenn die berufliche Nutzung glaubhaft gemacht wird — etwa durch Arbeitgeberbestätigung, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Telefon: 20 % Pauschale oder Einzelnachweis

Auch Telefonkosten (Flatrate, Mobiltelefon-Vertrag) können anteilig abgesetzt werden. Die BMF-Pauschale: 20 % der Gesamtkosten, maximal 20 Euro monatlich. Wer einen höheren Berufsanteil hat, kann per Einzelaufzeichnung nachweisen — das ist aber aufwändig und für die meisten nicht lohnend. Geschäftstelefonate über das Privathandy: Im Zweifel Verbindungsnachweise aufbewahren.

Dienstliches Handy: Steuerfrei vom Arbeitgeber

Stellt der Arbeitgeber ein Diensttelefon zur Verfügung, ist die private Nutzung steuerfrei — unabhängig vom Umfang (§ 3 Nr. 45 EStG). Das gilt auch für Internetzugang über das Diensthandy. Wenn der Arbeitgeber die Telefonkosten des Privatanschlusses erstattet (bis 25 Euro monatlich steuerfrei), kann das teurer sein als der Eigenabzug.

KostenartAbsetzbarOhne NachweisMit Nachweis
Internet-FlatrateBeruflicher Anteil20 %, max. 20 €/MonatBis 80 % bei Homeoffice
Telefon (privat)Beruflicher Anteil20 %, max. 20 €/MonatVerbindungsnachweis
Diensthandy vom AGSteuerfreiVollständigKein Nachweis nötig
AG-Erstattung privatBis 25 €/Monat steuerfreiJaBescheinigung AG

Zweitanschluss für berufliche Nutzung

Wer einen separaten beruflichen Internetanschluss hat (z.B. für ein Arbeitszimmer), kann diesen vollständig absetzen — ohne Aufteilung. Bei Selbstständigen lohnt sich das besonders: Ein eigener DSL-Anschluss für das Büro ist zu 100 % Betriebsausgabe. Auch VPN-Dienste, Cloud-Speicher und Kommunikations-Tools (Zoom, Teams) sind bei nachgewiesener beruflicher Nutzung absetzbar.

  • Pauschale 20 % / 20 € monatlich geltend machen — ohne Nachweis
  • Höherer Anteil: Homeoffice-Tage und fehlenden Büroarbeitsplatz dokumentieren
  • Arbeitgeber-Erstattung bis 25 € monatlich: steuerfrei
  • Diensthandy: private Nutzung ohne Steuer (§ 3 Nr. 45 EStG)
  • Separater Berufanschluss: 100 % absetzbar
Achtung Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Die Telefonkosten und Internetkosten sind Werbungskosten. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch berücksichtigt. Nur wenn alle Werbungskosten zusammen diesen Betrag überschreiten, wirken die Internet-/Telefonkosten steuermindernd. Das ist bei vielen Arbeitnehmern nicht der Fall — außer bei langen Pendlern oder starken Homeoffice-Nutzern.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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