Steueroptimierung · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Steuerstundung beantragen: Ratenzahlung beim Finanzamt (Anleitung)

Sie können die Steuer gerade nicht zahlen? Stundung und Ratenzahlung sind möglich. So stellen Sie den Antrag richtig und vermeiden Säumniszuschläge.

Steuerstundung beantragen: Ratenzahlung beim Finanzamt (Anleitung)
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Steuerstundung: Was ist das und wer hat Anspruch?

Das Finanzamt kann Steuerzahlungen auf Antrag stunden — also zeitlich nach hinten verschieben. Voraussetzung: Die Zahlung würde eine erhebliche Härte bedeuten und die spätere Zahlung ist gesichert. Ein Rechtsanspruch auf Stundung gibt es nicht — das Finanzamt entscheidet im Ermessen.

Wann sinnvoll? Bei unerwarteten Liquiditätsengpässen: Insolvenz eines Kunden, Betriebsunterbrechung, Naturkatastrophe, schwere Krankheit. Nicht für strukturelle Zahlungsunfähigkeit.

Stundung vs. Erlass vs. Ratenzahlung

MaßnahmeWas passiertZinsen?Wann?
StundungZahlung wird verschobenJa (1,8 %/Jahr)Temporäre Härte
RatenzahlungZahlung in TeilbeträgenJaFinanzielle Engpass
ErlassSchuld wird reduziert/gestrichenBilligkeitsgründe, selten
NiederschlagungForderung ruhtNeinUneinbringlich

Antrag auf Stundung: So geht es

  • Schriftlicher Antrag an das zuständige Finanzamt (vor Fälligkeit!)
  • Begründung: Warum können Sie nicht zahlen? (konkreter Sachverhalt)
  • Belege beifügen: Kontoauszüge, Einkommensnachweise, ggf. Arztbescheinigung
  • Gewünschter Stundungszeitraum angeben
  • Angebot: Wann können Sie zahlen? Ratenplan vorschlagen
  • Sicherheiten anbieten (wenn vorhanden — erhöht die Chancen)

Stundungszinsen: Was kostet es?

Stundungen sind nicht kostenlos. Das Finanzamt berechnet Zinsen — seit 2019 einheitlich 1,8 % pro Jahr (§238 AO). Bei einer Stundung von 10.000 € für 6 Monate fallen ca. 90 € Zinsen an. Das ist günstiger als viele Bankkredite.

Ratenzahlung beantragen: Praktischer Ablauf

Ratenzahlung ist die häufigste Form der Stundung. So beantragen Sie sie:

  1. Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen — am besten telefonisch vor der Fälligkeit
  2. Kurze Begründung der Zahlungsschwierigkeiten
  3. Ratenplan vorschlagen: z.B. 3 Monatsraten à 1.000 €
  4. Das Finanzamt bestätigt schriftlich
  5. Pünktliche Ratenzahlung ist Pflicht — Verzug führt zur sofortigen Gesamtfälligkeit
Säumniszuschläge vermeiden: Ab dem Tag nach der Fälligkeit laufen Säumniszuschläge von 1 % des fälligen Betrags pro Monat (12 %/Jahr). Einen Stundungsantrag VOR der Fälligkeit stellen!

Was tun, wenn das Finanzamt ablehnt?

Gegen die Ablehnung können Sie Beschwerde einlegen. Alternativ: Vollstreckungsaufschub beantragen, Einspruch einlegen (falls die Steuerforderung selbst streitig ist) oder einen Steuerberater hinzuziehen.

Kann ich die Stundung auch für Umsatzsteuer beantragen?

Ja, aber das Finanzamt ist hier zurückhaltender — UmSt ist "Fremdgeld" (wurde vom Kunden bezahlt). Bei der Einkommensteuer sind die Chancen besser.

Wie lange kann eine Stundung maximal laufen?

Gesetzlich gibt es keine Maximaldauer. In der Praxis sind 3-12 Monate üblich. Längere Zeiträume erfordern besonders gute Begründung und ggf. Sicherheiten.

Beeinflusst eine Stundung meine Bonität?

Nein — Stundungen werden nicht an die Schufa gemeldet. Sie bleiben eine interne Angelegenheit zwischen Ihnen und dem Finanzamt.

SteuernSparen.one Redaktion

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