Stiftungen · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Steuern sparen mit Immobilien: AfA, Zinsen und Nebenkosten absetzen

Warum Immobilien steuerlich attraktiv sind Immobilien gehoeren zu den wenigen Investments, bei denen das Finanzamt kraeftig mitfinanziert. Wer eine Immobilie vermietet, kann zahlreiche Kosten steuerlich geltend machen - von der Abschreibung ueber Zin...

Steuern sparen mit Immobilien: AfA, Zinsen und Nebenkosten absetzen
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Vermietete Immobilien sind eines der effektivsten Steuersparinstrumente in Deutschland. Über Abschreibungen, Zinsen und Nebenkosten können Sie erhebliche Verluste erzielen — und diese mit anderen Einkünften verrechnen.

Grundprinzip: Einnahmen aus Vermietung minus Werbungskosten = steuerpflichtiger Überschuss. In den ersten Jahren überwiegen oft die Kosten — das ergibt steuerliche Verluste, die Ihr Arbeitseinkommen reduzieren.

Die wichtigsten Werbungskosten bei Vermietung

WerbungskostenAbsetzbarHinweis
Zinsen auf Kaufkredit100 %Nur Zinsanteil, nicht Tilgung
AfA auf Gebäude2 %/Jahr (linear)Nur auf Gebäude, nicht Grundstück
Nebenkosten (Verwaltung, Versicherung)100 %Alle nicht-umlagefähigen NK
Reparaturen & InstandhaltungSofort oder AfAAnschaffungsnahe Herstellungskosten beachten
Makler, Rechtsanwalt, Steuerberater100 %Bezogen auf Vermietungsobjekt
Grundsteuer100 %Als Werbungskosten
Fahrtkosten zum Objekt0,30 €/kmFür Besichtigungen, Reparaturen

AfA: Die stille Steuerwaffe

Die jährliche Gebäudeabschreibung von 2 % mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn, obwohl sie keine echte Ausgabe ist. Bei einem Gebäudewert von 300.000 €: 6.000 €/Jahr Steuerabzug ohne Geldabfluss.

Anschaffungsnahe Herstellungskosten — Die Falle

Wer in den ersten 3 Jahren nach Kauf zu viel renoviert, riskiert die Umqualifizierung als Herstellungskosten. Die Grenze: 15 % des Kaufpreises für das Gebäude.

  • Maßnahmen unter 15 % des Gebäudekaufpreises: sofort abzugsfähig
  • Maßnahmen über 15 % in ersten 3 Jahren: werden zu Herstellungskosten (nur über AfA abzuschreiben)
  • Beispiel: Gebäude 200.000 €, Renovierungen 35.000 € in Jahr 1 → 17,5 % → Herstellungskosten!
Achtung bei Kauf sanierungsbedürftiger Objekte: Das Finanzamt addiert Kaufpreis + Renovierungskosten der ersten 3 Jahre. Wer gezielt günstig kauft und sofort teuer renoviert, läuft direkt in die 15 %-Falle.

Verlustverrechnung mit Arbeitseinkommen

Übersteigen die Werbungskosten die Mieteinnahmen, entsteht ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG). Dieser wird mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder anderen Einkunftsarten verrechnet — und senkt direkt die Steuerlast.

Kann ich Tilgungsraten als Werbungskosten absetzen?

Nein. Nur der Zinsanteil der Kreditrate ist als Werbungskosten abzugsfähig. Der Tilgungsanteil ist keine Ausgabe, sondern Vermögensbildung (Schuldenabbau). Das ist einer der häufigsten Irrtümer bei Vermietern.

Was kann ich absetzen wenn ich selbst in der Immobilie wohne?

Bei reiner Eigennutzung: Keine Werbungskosten möglich. Bei gemischter Nutzung (z.B. EG vermietet, OG selbst bewohnt): Nur der vermietete Anteil ist abzugsfähig. Alles anteilig nach Wohnfläche aufteilen.

Wie weise ich den Gebäudeanteil vom Grundstücksanteil nach?

Das Finanzamt verlangt eine Kaufpreisaufteilung. Das BMF stellt einen Online-Rechner bereit (Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung). Dieser ist nicht bindend, aber ein anerkannter Ausgangspunkt. Bei teuren Grundstücken lohnt ein Sachverständigen-Gutachten.

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