Arbeitnehmer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Dienstfahrrad und E-Bike: Steuerliche Förderung und geldwerter Vorteil

Ein Dienstfahrrad oder E-Bike als Gehaltsbestandteil ist seit 2019 steuerlich besonders attraktiv.

Dienstfahrrad und E-Bike: Steuerliche Förderung und geldwerter Vorteil
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Ein Dienstfahrrad oder E-Bike als Gehaltsbestandteil ist seit 2019 steuerlich besonders attraktiv. Während ein Firmenwagen nach der 1-%-Regelung einen hohen geldwerten Vorteil bedeutet, ist das Dienstfahrrad mit minimal 0,25 % des Listenpreises berechnet — oder sogar steuerfrei zusätzlich zum Gehalt.

Dienstfahrrad steuerlich 2026:
Geldwerter Vorteil: 0,25 % des BLP / Monat (reguläres Fahrrad und E-Bike bis 25 km/h)
S-Pedelec (über 25 km/h): 0,25 % + 0,03 % × Entfernung Wohnung–Arbeit
Steuerfreie Zusatzleistung: Wenn zusätzlich zum Gehalt gewährt — kein geldwerter Vorteil
Seit: Steuerfreiheit für Zusatzleistung seit 2020 dauerhaft verlängert

Wie funktioniert das Dienstfahrrad steuerlich?

Bei einem Dienstfahrrad, das der Arbeitgeber über Gehaltsumwandlung finanziert, entsteht ein geldwerter Vorteil von 0,25 % des Bruttolistenpreises monatlich. Bei einem E-Bike im Wert von 3.000 Euro sind das nur 7,50 Euro monatlich — verglichen mit 30 Euro beim PKW gleichen Preises.

Steuerfreie Variante: Zusatzleistung

Wenn der Arbeitgeber das Fahrrad zusätzlich zum vereinbarten Gehalt stellt (also ohne Gehaltsabzug), ist es seit 2020 dauerhaft steuerfrei. Kein geldwerter Vorteil, keine Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmer kann das Fahrrad sogar auch privat nutzen.

ModellGeldwerter VorteilSteuer
Gehaltsumwandlung (Leasing)0,25 % BLP / MonatAuf geldwerten Vorteil
Zusatzleistung des AG0 €Keine

Fahrrad-Leasing: Das beliebteste Modell

Die meisten Dienstfahrräder werden per JobRad-Leasing oder ähnlichen Modellen finanziert: Der Arbeitgeber schließt den Leasingvertrag ab, der Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Gehalts (Gehaltsumwandlung). Vorteil: Leasingrate aus dem Bruttogehalt → spart Steuern und SV-Beiträge. Das Fahrrad kann am Vertragsende oft günstig übernommen werden (Restwert).

Kann ich auch als Selbständiger ein Dienstfahrrad steuerlich nutzen?

Als Einzelunternehmer oder Freiberufler können Sie ein Fahrrad als Betriebsmittel kaufen und abschreiben, wenn Sie es tatsächlich beruflich nutzen. Ein geldwerter Vorteil entsteht nicht — stattdessen werden Betriebsausgaben geltend gemacht.

Was passiert beim privaten Unfall mit dem Dienstfahrrad?

Bei einem Unfall mit dem Dienstfahrrad während privater Nutzung greift in der Regel die Fahrradversicherung des Arbeitgebers — oder Sie haften für den Schaden. Die Haftungsregelung sollte im Überlassungsvertrag klar geregelt sein.

Gilt der Vorteil auch für Lastenfahrräder?

Ja — Lastenfahrräder werden genauso behandelt wie normale Fahrräder oder E-Bikes. Für Handwerker oder Lieferdienstleister, die ein Lastenrad betrieblich nutzen, ist das eine besonders attraktive Option.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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