Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Steuerklassen beim Heiraten: Welche Kombination lohnt sich?

Heiraten hat steuerliche Konsequenzen – manchmal positive, manchmal überraschende.

Steuerklassen beim Heiraten: Welche Kombination lohnt sich?
Zuletzt aktualisiert:

Heiraten hat steuerliche Konsequenzen – manchmal positive, manchmal überraschende. Welche Steuerklassen-Kombination für Ihr Paar am günstigsten ist, hängt von der Einkommensverteilung ab. Hier die vollständige Entscheidungshilfe.

Die Steuerklassen-Kombinationen für Ehepaare

KombinationGeeignet fürNetto-Vorteil
IV / IVÄhnliche Einkommen (Unterschied < 20%)Ausgeglichen
IV / IV mit FaktorÄhnliche Einkommen, genaue VerteilungKeine Nachzahlung
III / VStark unterschiedliche EinkommenMehr Netto monatlich, Nachzahlung möglich
Der Splittingvorteil: Durch gemeinsame Veranlagung werden die Einkommen beider Partner zusammengezählt und dann durch 2 geteilt. Auf dieses halbe Einkommen wird die Steuer berechnet und dann verdoppelt. Das spart Steuern, wenn ein Partner deutlich weniger verdient als der andere.

Rechenbeispiel: Was bringt die Ehe wirklich?

SituationEinkommenSteuer einzelnSteuer zusammenErsparnis
Gleiche Einkommen50.000 + 50.0002 × 13.50027.0000 EUR
Ungleich (großer Unterschied)80.000 + 20.00024.000 + 3.000ca. 19.000ca. 8.000 EUR
Ein Alleinverdiener80.000 + 024.000 + 0ca. 15.000ca. 9.000 EUR

Steuerklasse III / V: Das müssen Sie wissen

Partner A wählt Klasse III (niedrigste Steuer), Partner B wählt Klasse V (höchste Steuer). Zusammen zahlen sie monatlich weniger Lohnsteuer – aber am Jahresende ist eine Steuererklärung Pflicht. Oft gibt es eine Nachzahlung.

Achtung Klasse V: Partner B hat mit Klasse V zwar weniger Netto im Monat – aber das lässt sich nicht vermeiden. Wer nicht gemeinsam veranlagt werden will oder einer allein weniger zahlen will: Klasse IV/IV ist fairer.

Faktorverfahren IV/IV: Die unterschätzte Option

Das Faktorverfahren kombiniert die Vorteile von III/V (Splittingvorteil schon monatlich) mit der fairen Verteilung von IV/IV. Das Finanzamt berechnet einen Faktor, der die erwartete Steuerersparnis gerecht auf beide verteilt. Kein Partner hat eine extrem hohe Lohnsteuer.

Wann lohnt sich welche Kombination?

  • IV/IV: Beide verdienen ähnlich viel (Unterschied unter 20-30%)
  • III/V: Großes Einkommensgefälle (einer verdient 2× oder mehr)
  • IV/IV mit Faktor: Wie III/V in der Steuerersparnis, aber gerechter verteilt
  • Elternzeit: Klasse III für den arbeitenden Partner erhöht Elterngeld des anderen
  • Kurzarbeit: Steuerklasse erhöht oder senkt das Kurzarbeitergeld (Leistungsbezug)

Steuerklasse ändern nach Heirat

Nach der Heirat werden Sie automatisch in Klasse IV/IV eingetragen. Einen Wechsel beantragen Sie beim Finanzamt:

  • Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten"
  • Rückwirkend zum Jahresbeginn möglich (bis 30. November des laufenden Jahres)
  • Online über ELSTER möglich
Was ändert sich steuerlich im Heiratsjahr?

Im Heiratsjahr können Sie entweder getrennt oder zusammen veranlagt werden – je nachdem, was günstiger ist. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Der Splittingvorteil gilt für das gesamte Heiratsjahr.

Was ist nach der Scheidung zu tun?

Im Trennungsjahr kann die gemeinsame Veranlagung noch genutzt werden (oft günstiger). Ab dem Folgejahr werden beide wieder einzeln veranlagt. Wer allein mit Kind lebt, beantragt Steuerklasse II. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu Scheidung und Steuern.

SteuernSparen.one Redaktion

Unsere Inhalte werden von einem spezialisierten Redaktionsteam erstellt und regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität geprüft.

✓ Geprüfte Inhalte Zuletzt aktualisiert: Über die Redaktion →
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
§
Steuer-Rechner nutzen Persönliche Steuerlast berechnen
Jetzt berechnen →