Heiraten hat steuerliche Konsequenzen – manchmal positive, manchmal überraschende. Welche Steuerklassen-Kombination für Ihr Paar am günstigsten ist, hängt von der Einkommensverteilung ab. Hier die vollständige Entscheidungshilfe.
Die Steuerklassen-Kombinationen für Ehepaare

| Kombination | Geeignet für | Netto-Vorteil |
|---|---|---|
| IV / IV | Ähnliche Einkommen (Unterschied < 20%) | Ausgeglichen |
| IV / IV mit Faktor | Ähnliche Einkommen, genaue Verteilung | Keine Nachzahlung |
| III / V | Stark unterschiedliche Einkommen | Mehr Netto monatlich, Nachzahlung möglich |
Rechenbeispiel: Was bringt die Ehe wirklich?
| Situation | Einkommen | Steuer einzeln | Steuer zusammen | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|
| Gleiche Einkommen | 50.000 + 50.000 | 2 × 13.500 | 27.000 | 0 EUR |
| Ungleich (großer Unterschied) | 80.000 + 20.000 | 24.000 + 3.000 | ca. 19.000 | ca. 8.000 EUR |
| Ein Alleinverdiener | 80.000 + 0 | 24.000 + 0 | ca. 15.000 | ca. 9.000 EUR |
Steuerklasse III / V: Das müssen Sie wissen
Partner A wählt Klasse III (niedrigste Steuer), Partner B wählt Klasse V (höchste Steuer). Zusammen zahlen sie monatlich weniger Lohnsteuer – aber am Jahresende ist eine Steuererklärung Pflicht. Oft gibt es eine Nachzahlung.
Faktorverfahren IV/IV: Die unterschätzte Option
Das Faktorverfahren kombiniert die Vorteile von III/V (Splittingvorteil schon monatlich) mit der fairen Verteilung von IV/IV. Das Finanzamt berechnet einen Faktor, der die erwartete Steuerersparnis gerecht auf beide verteilt. Kein Partner hat eine extrem hohe Lohnsteuer.

Wann lohnt sich welche Kombination?
- IV/IV: Beide verdienen ähnlich viel (Unterschied unter 20-30%)
- III/V: Großes Einkommensgefälle (einer verdient 2× oder mehr)
- IV/IV mit Faktor: Wie III/V in der Steuerersparnis, aber gerechter verteilt
- Elternzeit: Klasse III für den arbeitenden Partner erhöht Elterngeld des anderen
- Kurzarbeit: Steuerklasse erhöht oder senkt das Kurzarbeitergeld (Leistungsbezug)
Steuerklasse ändern nach Heirat
Nach der Heirat werden Sie automatisch in Klasse IV/IV eingetragen. Einen Wechsel beantragen Sie beim Finanzamt:
- Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten"
- Rückwirkend zum Jahresbeginn möglich (bis 30. November des laufenden Jahres)
- Online über ELSTER möglich

Im Heiratsjahr können Sie entweder getrennt oder zusammen veranlagt werden – je nachdem, was günstiger ist. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Der Splittingvorteil gilt für das gesamte Heiratsjahr.
Im Trennungsjahr kann die gemeinsame Veranlagung noch genutzt werden (oft günstiger). Ab dem Folgejahr werden beide wieder einzeln veranlagt. Wer allein mit Kind lebt, beantragt Steuerklasse II. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu Scheidung und Steuern.