Eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer — und trotzdem schulden Sie dem Finanzamt die Umsatzsteuer? Das ist Reverse Charge. Ein Mechanismus, der viele Unternehmer überrascht und zu teuren Fehlern führt.
Wann gilt Reverse Charge?

| Sachverhalt | Rechtsgrundlage | Bedingung |
|---|---|---|
| Bauleistungen unter Unternehmern | §13b Abs.2 Nr.4 UStG | Empfänger = nachhaltiger Bauleister |
| Gebäudereinigung | §13b Abs.2 Nr.8 UStG | Empfänger = Gebäudereiniger |
| Schrottlieferungen | §13b Abs.2 Nr.7 UStG | Beide Unternehmer |
| EU-Dienstleistungen B2B | §13b Abs.1 UStG | Empfänger = Unternehmer in DE |
| Werklieferungen Drittland-Unternehmer | §13b Abs.2 Nr.1 UStG | Im Inland ausgeführt |
Bauleistungen: Der häufigste Fall
Ein Bauunternehmen (Subunternehmer) führt Arbeiten für einen anderen Bauunternehmer aus. Dann gilt Reverse Charge — aber nur, wenn der Empfänger selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt.
Wie erkennt man, wer Bauleister ist?
- Hat das Unternehmen eine Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG?
- Erbringt es selbst mindestens 10 % Bauleistungen (Umsatzgrenze)?
- USt-ID vorhanden und gültig (für EU-Fälle prüfen via VIES)
- Im Zweifel: Schriftliche Bestätigung des Empfängers einholen
Buchungstechnik Reverse Charge

Der Empfänger bucht:
- Aufwand (netto) an Verbindlichkeit (netto)
- Vorsteuer (§13b) an Umsatzsteuer (§13b) — falls vorsteuerabzugsberechtigt
- Netto-Effekt = 0 € Zahlung an Finanzamt (bei vollem Vorsteuerabzug)
In der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Zeile 48–52 (Leistungsempfänger als Steuerschuldner).
Der leistende Unternehmer schuldet die ausgewiesene USt trotzdem (§14c UStG). Der Empfänger hat keine Vorsteuerabzugsberechtigung auf diese Rechnung. Beide müssen berichtigen. Das Finanzamt ist hier oft kulant, wenn schnell reagiert wird.

Ja! Auch Kleinunternehmer können als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach §13b werden — auch wenn sie selbst keine USt ausweisen dürfen. Die Steuer schulden sie trotzdem, können sie aber nicht als Vorsteuer abziehen.
B2B-Dienstleistungen aus EU-Staaten: Reverse Charge gilt automatisch (§3a Abs.2 UStG). Kein USt-Ausweis auf der Rechnung, Sie melden die Steuer in Ihrer Voranmeldung. B2C-Leistungen (Privatpersonen): Kein Reverse Charge.