Haushaltshilfe steuerlich absetzen: § 35a EStG
Wer zu Hause Hilfe beschäftigt – ob Putzkraft, Gärtner, Babysitter oder Haushaltshilfe – kann die Kosten über § 35a EStG direkt von der Steuer abziehen. Das ist kein Werbungskosten-Abzug, sondern ein direkter Steuerminderungsbetrag.

| Leistung | Max. Bemessungsgrundlage | Steuerabzug (20%) |
|---|---|---|
| Minijob Haushalt (§ 35a Abs. 1) | 2.550 €/Jahr | 510 € |
| Sozialversicherungspflicht. Beschäftigung (§ 35a Abs. 2) | 20.000 €/Jahr | 4.000 € |
| Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3) | 6.000 €/Jahr | 1.200 € |
Minijob-Haushalt: Haushaltsscheck-Verfahren
Für Haushaltshilfen auf Minijob-Basis gibt es das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale. Einfach und günstig:
- Anmeldung über Haushaltsscheck auf minijob-zentrale.de
- Pauschalbeitrag zur SV: 14,6% GKV + 5% RV + 1,3% UV = ca. 14,73% AG-Anteil
- Steuerabzug: 2% pauschale Lohnsteuer zahlt Arbeitgeber (ersetzt ESt-Abzug)
- Belege: Überweisungen als Nachweis für § 35a – Barzahlung wird nicht anerkannt!
Au-pair: Steuerlicher Sonderfall
Ein Au-pair ist kein klassisches Arbeitsverhältnis, sondern ein Kulturaustausch mit Taschengeld. Steuerlich:

- Taschengeld bis 260 €/Monat ist steuer- und sozialversicherungsfrei (keine Pflichtbeiträge)
- Kost und Logis gelten als Sachleistung (steuerlich neutral beim Au-pair)
- § 35a EStG: Bis 50% der Aufwendungen können als haushaltsnahe Dienstleistung abgezogen werden (Taschengeld, anteilige Wohnkosten)
Sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe
Verdient die Haushaltshilfe über 538 €/Monat, entsteht eine reguläre SV-pflicht. Dann greifen die vollen SV-Beiträge (ca. 20% AG-Anteil). Der Arbeitgeber muss die Haushaltshilfe beim Finanzamt als Arbeitnehmer führen. Der Steuervorteil ist aber größer (20% von bis zu 20.000 €).
FAQ: Haushaltshilfe und Steuern
Nicht vollständig. Der haushaltsnahe Anteil (Unterstützung im Haushalt) ist über § 35a absetzbar. Der Kulturprogramm-Anteil oder Kinderbetreuungsanteil fällt unter andere Regelungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG für Betreuungskosten). Aufteilung in der Steuererklärung begründen.

Ja! Wenn ein Elternteil im Heim lebt und du die Kosten trägst, können die haushaltsnahen Dienste (Wäscherei, Reinigung, Mahlzeiten) über § 35a abgesetzt werden – sofern der Bewohner in einem EU-/EWR-Land lebt. Die Heimrechnung muss die entsprechenden Positionen aufschlüsseln.
Ja. Hausmeisterdienste, Treppenreinigung, Gartenpflege im Mehrfamilienhaus sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Als Mieter erhältst du über die Betriebskostenabrechnung eine Bescheinigung – diese trägst du in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen in ELSTER ein.