Unternehmenssteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Gutscheine & Umsatzsteuer: Einzweck- vs. Mehrzweck-Gutschein — was gilt wann?

Gutscheine & Umsatzsteuer: Einzweck- vs. Mehrzweck-Gutschein — was gilt wann?

Gutscheine & Umsatzsteuer: Einzweck- vs. Mehrzweck-Gutschein — was gilt wann?
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Gutscheine sind umsatzsteuerlich ein Minenfeld. Die EU-Richtlinie 2016/1065 hat seit 2019 neue Regeln gebracht. Wer falsch abrechnet, schuldet die falsche Steuer zur falschen Zeit.

Die zwei Kategorien: Einzweck-Gutschein (EZG) = Steuer bei Ausgabe. Mehrzweck-Gutschein (MZG) = Steuer erst bei Einlösung.

Was ist ein Einzweck-Gutschein?

Ein EZG liegt vor, wenn bei Ausgabe des Gutscheins bereits feststeht:

  • Wer ist der leistende Unternehmer (Identität)
  • Welcher Steuersatz gilt (USt-Satz)
  • Wo wird die Leistung erbracht (Leistungsort)

Beispiel: Kinogutschein für ein bestimmtes Kino (7 % USt auf Kulturgut). Steuer entsteht mit Ausgabe des Gutscheins, nicht bei Nutzung.

Was ist ein Mehrzweck-Gutschein?

Ein MZG liegt vor, wenn bei Ausgabe noch nicht alle drei Voraussetzungen erfüllt sind — z.B. Amazon-Gutschein (verschiedene Steuersätze je nach Produkt).

Steuer entsteht erst bei Einlösung — und zwar auf den tatsächlichen Leistungsgegenstand.

MerkmalEinzweck-GutscheinMehrzweck-Gutschein
Steuer entstehtBei AusgabeBei Einlösung
VoraussetzungenLeistender + USt-Satz + Ort bekanntMind. eine Voraussetzung unklar
Nicht eingelöste GutscheineSteuer wurde gezahlt — keine KorrekturKeine Steuer angefallen — kein Problem
BeispielNetflix-Gutschein (1 Anbieter, 7%/19% klar)Amazon-Gutschein, Kaufhausgutschein
Nicht eingelöste Gutscheine: Beim EZG wurde die USt bei Ausgabe bereits gezahlt. Wenn der Gutschein verfällt, gibt es keine Steuerkorrektur. Das ist ein echter Liquiditätsnachteil.

Handelskette: Wie wird Weitergabe behandelt?

Beim EZG: Jede Übertragung in der Kette (Hersteller → Händler → Endkunde) gilt als Lieferung/Leistung — USt fällt bei jeder Stufe an. Beim MZG: Weiterverkauf = keine Lieferung — erst die Einlösung beim Endkunden löst USt aus.

Praxisbeispiele

  • Buchgutschein (Buchhandlung): EZG (7 % USt auf Bücher — aber nur wenn derselbe Laden, klarer Satz) → Steuer bei Ausgabe
  • Restaurant-Gutschein eigener Betrieb: EZG (19 % USt auf Restaurantleistung)
  • Allgemeiner Einkaufsgutschein großes Kaufhaus: MZG (verschiedene Produkte, verschiedene Sätze)
  • iTunes/App Store Gutschein: Seit 2019 BMF-Schreiben: MZG, weil verschiedene USt-Sätze möglich
Wie behandle ich Gutscheine buchhalterisch?

EZG: Ausstellungszeitpunkt = Erlösbuchung mit USt. MZG: Ausstellung = Verbindlichkeit (Anzahlung), Einlösung = Erlösbuchung mit USt auf den tatsächlichen Leistungsgegenstand.

Was ist mit Rabatt-Gutscheinen?

Rabattgutscheine (z.B. 10 € Rabatt) sind keine Gutscheine i.S.d. §3 Abs.13 UStG, sondern Preisnachlässe. Die USt bemisst sich nach dem reduzierten Kaufpreis — keine EZG/MZG-Systematik.

Gilt das auch für digitale Gutschein-Codes?

Ja. Die Form (Papier, Code, App) ist irrelevant — entscheidend ist die inhaltliche Kategorisierung als EZG oder MZG nach den genannten Kriterien.

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