Gutscheine sind umsatzsteuerlich ein Minenfeld. Die EU-Richtlinie 2016/1065 hat seit 2019 neue Regeln gebracht. Wer falsch abrechnet, schuldet die falsche Steuer zur falschen Zeit.
Was ist ein Einzweck-Gutschein?

Ein EZG liegt vor, wenn bei Ausgabe des Gutscheins bereits feststeht:
- Wer ist der leistende Unternehmer (Identität)
- Welcher Steuersatz gilt (USt-Satz)
- Wo wird die Leistung erbracht (Leistungsort)
Beispiel: Kinogutschein für ein bestimmtes Kino (7 % USt auf Kulturgut). Steuer entsteht mit Ausgabe des Gutscheins, nicht bei Nutzung.
Was ist ein Mehrzweck-Gutschein?
Ein MZG liegt vor, wenn bei Ausgabe noch nicht alle drei Voraussetzungen erfüllt sind — z.B. Amazon-Gutschein (verschiedene Steuersätze je nach Produkt).
Steuer entsteht erst bei Einlösung — und zwar auf den tatsächlichen Leistungsgegenstand.

| Merkmal | Einzweck-Gutschein | Mehrzweck-Gutschein |
|---|---|---|
| Steuer entsteht | Bei Ausgabe | Bei Einlösung |
| Voraussetzungen | Leistender + USt-Satz + Ort bekannt | Mind. eine Voraussetzung unklar |
| Nicht eingelöste Gutscheine | Steuer wurde gezahlt — keine Korrektur | Keine Steuer angefallen — kein Problem |
| Beispiel | Netflix-Gutschein (1 Anbieter, 7%/19% klar) | Amazon-Gutschein, Kaufhausgutschein |
Handelskette: Wie wird Weitergabe behandelt?
Beim EZG: Jede Übertragung in der Kette (Hersteller → Händler → Endkunde) gilt als Lieferung/Leistung — USt fällt bei jeder Stufe an. Beim MZG: Weiterverkauf = keine Lieferung — erst die Einlösung beim Endkunden löst USt aus.
Praxisbeispiele
- Buchgutschein (Buchhandlung): EZG (7 % USt auf Bücher — aber nur wenn derselbe Laden, klarer Satz) → Steuer bei Ausgabe
- Restaurant-Gutschein eigener Betrieb: EZG (19 % USt auf Restaurantleistung)
- Allgemeiner Einkaufsgutschein großes Kaufhaus: MZG (verschiedene Produkte, verschiedene Sätze)
- iTunes/App Store Gutschein: Seit 2019 BMF-Schreiben: MZG, weil verschiedene USt-Sätze möglich
EZG: Ausstellungszeitpunkt = Erlösbuchung mit USt. MZG: Ausstellung = Verbindlichkeit (Anzahlung), Einlösung = Erlösbuchung mit USt auf den tatsächlichen Leistungsgegenstand.
Rabattgutscheine (z.B. 10 € Rabatt) sind keine Gutscheine i.S.d. §3 Abs.13 UStG, sondern Preisnachlässe. Die USt bemisst sich nach dem reduzierten Kaufpreis — keine EZG/MZG-Systematik.

Ja. Die Form (Papier, Code, App) ist irrelevant — entscheidend ist die inhaltliche Kategorisierung als EZG oder MZG nach den genannten Kriterien.