Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Pflegeheim-Kosten für Eltern steuerlich absetzen 2026

Wenn Eltern oder Angehörige ins Pflegeheim müssen, tragen oft die Kinder einen Teil der Kosten.

Pflegeheim-Kosten für Eltern steuerlich absetzen 2026
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Wenn Eltern oder Angehörige ins Pflegeheim müssen, tragen oft die Kinder einen Teil der Kosten. Das Finanzamt erkennt diese Belastungen unter bestimmten Bedingungen an – über verschiedene Wege, je nach Situation.

Die drei Absetzungswege

WegBetragVoraussetzung
Außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG)Tatsächliche Kosten – zumutbare BelastungKeine Erstattung durch Pflege-/Krankenkasse
Pflege-Pauschbetrag (§33b EStG)600–7.400 EUR/JahrPersönliche Pflege ohne Entgelt
Unterhaltspflicht (§33a EStG)Bis 11.604 EUR/JahrUnterhaltsverpflichtung ggü. Eltern

Weg 1: Außergewöhnliche Belastungen

Wenn Kinder die Heimkosten der Eltern (direkt oder als Unterhalt) tragen, können diese als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Allerdings gibt es eine zumutbare Belastung die nicht absetzbar ist:

EinkommenZumutbare Belastung (bei 2 Kindern)
Bis 15.340 EUR2% des Einkommens
15.340–51.130 EUR3% des Einkommens
Über 51.130 EUR4% des Einkommens

Weg 2: Der Pflege-Pauschbetrag (am häufigsten genutzt)

Wenn Sie Ihren Angehörigen persönlich (nicht berufsmäßig) pflegen, erhalten Sie den Pflege-Pauschbetrag ohne Einzelnachweis:

PflegegradPflege-Pauschbetrag
Pflegegrad 2600 EUR/Jahr
Pflegegrad 31.100 EUR/Jahr
Pflegegrad 4 und 51.800 EUR/Jahr
Hilflosigkeit (§33b Abs. 3 EStG)7.400 EUR/Jahr
Wichtig: Den Pflege-Pauschbetrag gibt es nur bei persönlicher, unentgeltlicher Pflege. Wenn Eltern im Pflegeheim sind und Fremde pflegen, erhalten Sie keinen Pauschbetrag. Dann ggf. Weg 1 oder 3 nutzen.

Weg 3: Unterhalt für bedürftige Eltern

Wenn Sie Unterhalt an bedürftige Eltern zahlen (weil deren Einkommen und Vermögen für das Pflegeheim nicht reicht), können Sie bis zu 11.604 EUR/Jahr als außergewöhnliche Belastung nach §33a geltend machen.

  • Bedürftigkeit muss nachgewiesen sein (Sozialamt prüft Vermögen der Eltern)
  • Eigenes Einkommen der Eltern wird angerechnet
  • Bei mehreren Kindern: Aufteilung entsprechend Verpflichtungsanteilen

Checkliste: Was können Sie geltend machen?

  • Heimkosten die tatsächlich aus eigener Tasche bezahlt werden
  • Medizinische Zuzahlungen und nicht erstattete Arztkosten
  • Pflege-Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett)
  • Fahrtkosten für Besuche (0,30 EUR/km, wenn pflegebedingter Besuch nachweisbar)
  • Beratungskosten (Pflegeberatung, Pflegegutachten)

Kombination mit Erbschaft-Planung

Wenn Eltern ihr Vermögen für das Pflegeheim aufbrauchen müssen, kann dies Erbschaft-Pläne durchkreuzen. Rechtzeitige Schenkungen (unter Beachtung der 10-Jahres-Frist aus unserem Schenkungssteuer-Ratgeber) können das Familienvermögen schützen. Das Sozialamt hat aber Rückforderungsrechte für Schenkungen der letzten 10 Jahre.

Kann ich Pflegeheim-Kosten für den Ehepartner absetzen?

Ja. Wenn Ihr Ehepartner im Pflegeheim ist und Sie die Kosten tragen, können diese als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden – nach Abzug der zumutbaren Belastung. Zudem können Sie den Pflege-Pauschbetrag bei persönlicher Pflege nutzen.

Werden Leistungen der Pflegeversicherung gegengerechnet?

Ja. Als außergewöhnliche Belastung können nur die Kosten abgesetzt werden, die nach Abzug der Pflegekassenleistungen, Krankenkassenleistungen und Sozialhilfe aus eigener Tasche gezahlt werden.

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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