Krankheitskosten können die Haushaltskasse stark belasten — und sind steuerlich absetzbar. Aber nicht automatisch: Es gibt eine Hürde, die "zumutbare Belastung". Wer sie kennt und klug plant, kann jedes Jahr hunderte oder sogar tausende Euro Steuern sparen.
Welche Krankheitskosten sind absetzbar?
Als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG anerkannt:

- Arzt- und Zahnarztkosten (auch nicht erstattete Zuzahlungen)
- Medikamente auf Rezept (und teils rezeptfrei, wenn medizinisch notwendig)
- Brille oder Kontaktlinsen (mit Attest)
- Hörgerät, Rollstuhl, Gehhilfen
- Krankenhausaufenthalte (Eigenanteil)
- Physiotherapie, Ergotherapie (mit Verordnung)
- Psychotherapie (mit Zulassung des Therapeuten)
- Kuraufenthalte (mit amtsärztlichem Attest)
- Fahrtkosten zu Ärzten (0,30 €/km oder ÖPNV)
- Haushaltshilfe bei Krankheit (§ 35a + ärztliche Notwendigkeit)
Was ist NICHT absetzbar?
- Fitnessstudio, Wellness, Präventionskurse (ohne konkreten medizinischen Anlass)
- Schönheitsoperationen ohne medizinische Notwendigkeit
- Nahrungsergänzungsmittel (ohne ärztliche Verordnung)
- Kosten, die von Krankenkasse oder Beihilfe erstattet wurden
Die zumutbare Belastung: Die wichtigste Hürde
Krankheitskosten werden nur berücksichtigt, soweit sie eine "zumutbare Belastungsgrenze" überschreiten. Diese hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab:
| Einkommen (zvE) | Ohne Kinder (ledig) | Mit 2+ Kindern |
|---|---|---|
| Bis 15.340 € | 5 % | 2 % |
| 15.340 – 51.130 € | 6 % | 3 % |
| Über 51.130 € | 7 % | 4 % |
Rechenbeispiel: Einkommen 45.000 €, ledig → zumutbare Belastung: 6 % × 45.000 € = 2.700 €. Krankheitskosten 3.500 € → absetzbar: 3.500 − 2.700 = 800 €.

Krankheitskosten bündeln: Die Cluster-Strategie
Da Krankheitskosten erst über der Zumutbarkeitsgrenze wirken, lohnt es sich manchmal, geplante Ausgaben zu bündeln:
- Zahnarzt: Planbare Behandlungen im gleichen Jahr zusammenfassen
- Brille: Neue Brille im gleichen Jahr kaufen, wenn andere Kosten ohnehin anfallen
- Hilfsmittel: Hörgerät, Rollstuhlzubehör gezielt im Hochkostenjahr kaufen
Belege richtig aufbewahren
- Alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen aufbewahren
- Überweisungsbelege oder Kontoauszüge
- Ärztliche Atteste für nicht übliche Behandlungen
- Nachweise über Krankenkassen-Eigenanteile
- Mileage-Log für Fahrten zu Ärzten
Pflegekosten: Besonderer Abzug

Wenn du pflegebedürftig bist oder Angehörige pflegst:
- Eigene Pflegekosten: Als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig (abzgl. zumutbare Belastung)
- Pflege von Angehörigen: Pflegepauschbetrag ohne Nachweis einzelner Kosten: bis 7.400 €/Jahr bei Pflegegrad 5
- Pflegeheim-Kosten: Pflegeanteil als außergewöhnliche Belastung, Betreuungsanteil über § 35a