Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Krankheitskosten von der Steuer absetzen 2026: So geht's

Krankheitskosten können die Haushaltskasse stark belasten — und sind steuerlich absetzbar.

Krankheitskosten von der Steuer absetzen 2026: So geht's
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Krankheitskosten können die Haushaltskasse stark belasten — und sind steuerlich absetzbar. Aber nicht automatisch: Es gibt eine Hürde, die "zumutbare Belastung". Wer sie kennt und klug plant, kann jedes Jahr hunderte oder sogar tausende Euro Steuern sparen.

Welche Krankheitskosten sind absetzbar?

Als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG anerkannt:

  • Arzt- und Zahnarztkosten (auch nicht erstattete Zuzahlungen)
  • Medikamente auf Rezept (und teils rezeptfrei, wenn medizinisch notwendig)
  • Brille oder Kontaktlinsen (mit Attest)
  • Hörgerät, Rollstuhl, Gehhilfen
  • Krankenhausaufenthalte (Eigenanteil)
  • Physiotherapie, Ergotherapie (mit Verordnung)
  • Psychotherapie (mit Zulassung des Therapeuten)
  • Kuraufenthalte (mit amtsärztlichem Attest)
  • Fahrtkosten zu Ärzten (0,30 €/km oder ÖPNV)
  • Haushaltshilfe bei Krankheit (§ 35a + ärztliche Notwendigkeit)

Was ist NICHT absetzbar?

  • Fitnessstudio, Wellness, Präventionskurse (ohne konkreten medizinischen Anlass)
  • Schönheitsoperationen ohne medizinische Notwendigkeit
  • Nahrungsergänzungsmittel (ohne ärztliche Verordnung)
  • Kosten, die von Krankenkasse oder Beihilfe erstattet wurden

Die zumutbare Belastung: Die wichtigste Hürde

Krankheitskosten werden nur berücksichtigt, soweit sie eine "zumutbare Belastungsgrenze" überschreiten. Diese hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab:

Einkommen (zvE)Ohne Kinder (ledig)Mit 2+ Kindern
Bis 15.340 €5 %2 %
15.340 – 51.130 €6 %3 %
Über 51.130 €7 %4 %

Rechenbeispiel: Einkommen 45.000 €, ledig → zumutbare Belastung: 6 % × 45.000 € = 2.700 €. Krankheitskosten 3.500 € → absetzbar: 3.500 − 2.700 = 800 €.

Stufenberechnung: Die zumutbare Belastung wird stufenweise berechnet — nicht der gesamte Betrag mit dem Höchstsatz. Das BFH hat die günstigere Stufenberechnung bestätigt. Nutze Steuer-Software, die das korrekt berechnet.

Krankheitskosten bündeln: Die Cluster-Strategie

Da Krankheitskosten erst über der Zumutbarkeitsgrenze wirken, lohnt es sich manchmal, geplante Ausgaben zu bündeln:

  • Zahnarzt: Planbare Behandlungen im gleichen Jahr zusammenfassen
  • Brille: Neue Brille im gleichen Jahr kaufen, wenn andere Kosten ohnehin anfallen
  • Hilfsmittel: Hörgerät, Rollstuhlzubehör gezielt im Hochkostenjahr kaufen

Belege richtig aufbewahren

  • Alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen aufbewahren
  • Überweisungsbelege oder Kontoauszüge
  • Ärztliche Atteste für nicht übliche Behandlungen
  • Nachweise über Krankenkassen-Eigenanteile
  • Mileage-Log für Fahrten zu Ärzten

Pflegekosten: Besonderer Abzug

Wenn du pflegebedürftig bist oder Angehörige pflegst:

  • Eigene Pflegekosten: Als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig (abzgl. zumutbare Belastung)
  • Pflege von Angehörigen: Pflegepauschbetrag ohne Nachweis einzelner Kosten: bis 7.400 €/Jahr bei Pflegegrad 5
  • Pflegeheim-Kosten: Pflegeanteil als außergewöhnliche Belastung, Betreuungsanteil über § 35a
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