Grundsteuer · 4 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Grundsteuer A: Was Landwirte und Waldbesitzer zahlen

Grundsteuer A 2026 für Landwirte & Waldbesitzer: Neue Berechnungsgrundlage nach der Reform, Steuermesszahl, typische Hebesätze + Rechenbeispiel. So berechnen Sie Ihre Grundsteuer A korrekt.

Grundsteuer A: Was Landwirte und Waldbesitzer zahlen
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Grundsteuer A: Das Steuersystem für Landwirte und Waldbesitzer

In Deutschland existiert ein differenziertes Grundsteuersystem, das zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken unterscheidet. Während Wohnhäuser, Bürogebäude und Gewerbeimmobilien unter die Grundsteuer B fallen, unterliegen landwirtschaftliche Flächen und Forstbetriebe der Grundsteuer A. Diese Unterscheidung ist fundamental für das deutsche Steuerrecht und führt zu erheblichen finanziellen Unterschieden zwischen den beiden Kategorien. Die Grundsteuer A wird nach dem Ertragswert des jeweiligen Betriebs berechnet und nicht nach dem Verkehrswert des Grundstücks. Dies führt dazu, dass die Steuerbelastung für Landwirte und Waldbesitzer häufig deutlich geringer ausfällt als bei vergleichbaren Grundstücken in städtischen Gebieten.

Die rechtliche Grundlage für die Grundsteuer A findet sich in den §§ 33-37 des Grundsteuergesetzes (GrStG). Seit der Grundsteuerreform 2022 gelten neue Bewertungsmethoden, die das System modernisiert haben. Die Grundsteuer A ist eine wesentliche Abgabe für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Sie wird jährlich fällig und richtet sich nach der Betriebsgröße, dem Ertragsniveau und der Bodenqualität. Für viele landwirtschaftliche Familienbetriebe stellt die Grundsteuer A einen nicht unerheblichen Betriebsausgabenposten dar, weshalb eine genaue Kenntnis des Berechnungsmechanismus essentiell ist.

Die Berechnung der Grundsteuer A nach Ertragswert

Im Gegensatz zur Grundsteuer B, die sich am Marktwert orientiert, basiert die Grundsteuer A auf dem sogenannten Ertragswert des Betriebs. Dies bedeutet konkret, dass nicht der aktuelle Verkaufspreis eines Ackers entscheidend ist, sondern vielmehr die wirtschaftliche Ertragskraft desselben. Ein Hektar Schwarzerde in Mecklenburg-Vorpommern kann ertragsmäßig das Zehnfache eines Hektars Moorland in Niedersachsen bringen. Diese Differenzierung führt automatisch zu unterschiedlichen Steuerlasten.

Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Grundsteuer A = Einheitswert × Grundsteuer-Messzahl × Hebesatz der Gemeinde. Der Einheitswert wird durch die Finanzbehörden ermittelt und basiert auf wissenschaftlichen Bodenkartierungen sowie statistischen Ertragsdaten. Die Messzahl für landwirtschaftliche Betriebe liegt bundesweit einheitlich bei 6 Promille, also 0,6 Prozent des Einheitswerts. Der Hebesatz ist dagegen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 300 und 600 Prozent.

Konkret bedeutet dies folgende Rechnung: Ein Betrieb mit einem Einheitswert von 100.000 Euro, der in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 450 Prozent liegt, zahlt eine jährliche Grundsteuer A von:

  • 100.000 Euro × 0,006 × 4,5 = 2.700 Euro pro Jahr
  • Dies entspricht bei 50 Hektar Betriebsfläche etwa 54 Euro pro Hektar jährlich

Zum Vergleich: Ein Baugrundstück mit gleichem Einheitswert von 100.000 Euro unterliegt der Grundsteuer B mit einer Messzahl von 3,5 Promille. Dies würde in derselben Gemeinde zu einer Steuerbelastung von 100.000 × 0,0035 × 4,5 = 1.575 Euro führen – und der Einheitswert beim Bauland wäre typischerweise ein Vielfaches höher.

Rechenbeispiele aus der landwirtschaftlichen Praxis

Beispiel 1: Familienbetrieb mit Getreideanbau

Ein klassischer Getreideanbaubetrieb in Nordrhein-Westfalen bewirtschaftet 80 Hektar. Die Bodenwertzahl liegt durchschnittlich bei 60 Punkten (auf einer Skala bis 100). Der Einheitswert wurde von der Behörde mit 156.000 Euro festgesetzt. Die Gemeinde hat einen Hebesatz von 500 Prozent für die Grundsteuer A beschlossen. Die jährliche Steuerbelastung beträgt demnach:

  • 156.000 Euro × 0,006 × 5,0 = 4.680 Euro jährlich
  • Umgerechnet auf die Hektare: 4.680 Euro ÷ 80 Hektar = 58,50 Euro pro Hektar
  • In der Bilanz des Betriebs stellt dies etwa 3-4 Prozent der typischen Betriebsausgaben dar

Dieser Betrieb zahlt bei Einkünften aus Landwirtschaft (gem. § 4 EStG) diese Grundsteuer als Betriebsausgabe, wodurch sich die Einkommensteuerbelastung um etwa 25 Prozent dieser Summe reduziert (unter Annahme eines Steuersatzes von 25-30 Prozent).

Beispiel 2: Forstbetrieb mit Holzwirtschaft

Ein Forstbetrieb in Bayern mit 120 Hektar Wald und überwiegend Fichtenbestand hat einen Einheitswert von 84.000 Euro. Der Hebesatz der bayerischen Gemeinde liegt bei 380 Prozent, was in Bayern durchschnittlich ist. Die Berechnung:

  • 84.000 Euro × 0,006 × 3,8 = 1.915,20 Euro jährlich
  • Pro Hektar Wald: 1.915,20 Euro ÷ 120 Hektar = ca. 16 Euro pro Hektar
  • Diese niedrige Quote erklärt sich durch die lange Umtriebszeit (50-80 Jahre) und die eher moderaten Erträge der Forstwirtschaft

Besonders bei Forstbetrieben zeigt sich, wie großzügig die Ertragswertberechnung ausfällt. Während ein Baugrundstück mit gleichem Flächenumfang mit mehreren zehntausend Euro Grundsteuer rechnen müsste, liegt die Last beim Wald deutlich darunter.

Unterschiede zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B im Detail

Die beiden Grundsteuerarten unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Aspekten. Zum einen ist da die Bewertungsgrundlage: Grundsteuer B berücksichtigt den Verkehrswert (Marktwert), während Grundsteuer A sich am nachhaltigen Ertragswert orientiert. Zum anderen sind die Messzahlen unterschiedlich festgesetzt. Die Messzahl bei Grundsteuer B liegt bei 3,5 Promille, während sie bei Grundsteuer A nur 6 Promille beträgt – wobei die absolute Grundlage (der Einheitswert) bei Agrarflächen naturgemäß geringer ausfällt.

Eine weitere wichtige Differenz liegt in der Hebesatzgestaltung. Während Gemeinden bei der Grundsteuer B Hebesätze von oft 300-900 Prozent erheben können und dies vielfach tun, sind die Hebesätze bei Grundsteuer A in den meisten Bundesländern moderater und liegen zwischen 300 und 600 Prozent. Dies ist eine bewusste politische Entscheidung, um die Landwirtschaft zu begünstigen.

Nachfolgende Übersicht verdeutlicht die Unterschiede:

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Merkmal Grundsteuer A Grundsteuer B
Anwendungsbereich Land- und Forstwirtschaft Wohn- und Gewerbegrundstücke
Bewertungsgrundlage Ertragswert Verkehrswert
Messzahl 6 Promille (0,6%) 3,5 Promille (0,35%)